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Der kalte Putsch: EU-Verfassung degradiert Grundgesetz

Lt. einer wissenschaftlichen Analyse des Staatsrechtlers Prof. Dr. Murswiek zur umgetauften EU-Verfassung beinhaltet das Machwerk einen Konstruktionsfehler: Der EU-Vertrag hat den Rang einer europäischen Oberverfassung, stuft die Verfassungen der Mitgliedstaaten zu „Landesverfassungen“ herunter und gibt dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte auszuhebeln.  Damit wären dann die sowieso schon kärglichen Reste nationalstaatlicher Souveränität endgültig ausgemerzt und auf EU-Ebene übertragen.

Böse Zungen würden so etwas einen kalten Staatsstreich nennen. Prof. Murswieks Zunge ist nicht böse – er meint, dass die Vertragsstaaten diese Wirkung des Vertrages von Lissabon vermutlich nicht erkannt hätten. Also ein Machwerk durchnickten und erzwangen, das zu verstehen sie überfordete  – und das  eben einen „Konstruktionsfehler“ hat, der das Ende des GG bedeutet.

Na so eine Überraschung.

9 Kommentare zu „Der kalte Putsch: EU-Verfassung degradiert Grundgesetz“

  • Sir Toby:

    Na, das paßt ja wie die Faust aufs Auge. Was ich gerade zu lesen begonnen habe …

    http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/IDR_-_DIE_JAHRHUNDERTLUEGE_-_V4.pdf

    … kann es nur empfehlen! Das kann dann auch die Grundlage sein, den ganzen EU-Nonsens anzugreifen, denn wenn man nach dem geht, was im obigen Link dargestellt wird, dann haben beispielsweise Gesetze, die in Berlin (als Bundeshauptstadt) erlassen wurden, überhaupt keine Geltung, weil Berlin kein Teil der Bundesrepublik Deutschland ist! Glaubt ihr nicht? Macht euch mal den Spaß und lest den Link in Ruhe durch – aber am besten gleich mehrmals, denn auf einmal ist das kaum zu verdauen (jedenfalls für mich nicht)(ich hatte vorher schon mal die Seiten 50 – 60 etwa durchgelesen, und jetzt bis Seite 24 … mehr haben meine Nerven nicht mitgemacht. Keine Ahnung wie lange ich brauche, um diese ganze Sache vollumfänglich zu verstehen und zu verdauen.) Jedenfalls ist der ganze EU-Komplex damit letztlich auch hinfällig (soweit es uns betrifft), selbst wenn wir es faktisch erstmal hinnehmen müßten.

  • Sir Toby:

    Ach so, ‚unsere Verfassung‘ kann natürlich gar nicht in den Rang einer Landesverfassung herabgestuft werden, weil wir gar keine haben! Aber das steht auch alles in dem obigen Link…

  • AvK:

    Ein Schelm der Böses dabei denkt. Wo war eigentlich der Verfassungsschutz, der die Abschaffung des GG verhindern und alle bösen Kräfte beobachten soll , die solcherart im Schilde führen?  Nichts gemerkt? Vermutlich mit aufgemalten Hakenkreuzen beschäftigt.

  • Schon jetzt bricht EU-Recht nationales Recht – das bezieht sich bisher aber nur auf wirtschaftlichem Feld.

    Mit dem Monstrum EU-Verfassung würde der EuGH auf ALLE Bereiche ausgedehnt, für die bisher [noch] das Verfassungsgericht in Karlsruhe zuständig war. Dazu würde z.B. gehören, welche Parteien in D. zulässig sind und welche verboten werden sollen.

    Damit wären dann nicht – wie bisher – „nur“ das Volk und die Opposition entmachtet, weil Politiker, die Gesetze und Projekte, die sie auf nationaler Ebene nicht duchbekommen, dann eben auf EU-Ebene verlagern und von dort durchzwingen – nein, damit wäre dann auch die deutsche Gerichtsbarkeit endgültig ausgeschaltet. Und die hat ja immer mal wieder das eine und andere Gesetz als grundgesetzwidrig einkassiert, das an der Macht befindliche Parteien erlassen hatten.

    Murswiek hat ausführlicher darüber in der Süddeutschen geschrieben: Das Ende des Grundgesetzes

    Bezeichnend finde ich vor allem eines: Da zeigt sich, dass die EU-Verfassung das GG stürzt und außer der Süddeutschen liest man in den Medien keine Zeile. Nichts. Rien. De nada.

  • Patriot:

    Müsste das Organ “Verfassungsschutz” nicht gegen die Bundestagsabgeordneten vorgehen, die für den Lissabonvertrag gestimmt haben? Müssten  die Staatsanwaltschaften nicht wegen Hochverrats ermitteln? Anderen Parteien wird vorgeworfen, verfassungsfeindlich zu sein, weil sie das GG ändern wollen: direktwahl des Bundespräsidenten, direkte demokratische Elemente oder gar die Abschaffung des GG auf Grundlage Art.146 GG mit dem Ziel einer neuen gesamtdeutschen Verfassung-wie auch immer diese aussehen würde. 
    Wie, in Anbetracht dessen, soll man denn das Verhalten von CDU;SPD  & co. erst bezeichnen, wenn diese das GG nahezu gänzlich unnütz machen und faktisch ihre Hoheitlichen Befugnisse an die EU verschenken?  
    Dietrich Murswiek von der Süddeutschen Zeitung unterstellt den Politikern ein Versehen, welches nur passiert ist, weil sie sich nicht über die Tragweite des Gesetzes im klaren gewesen sein sollen.
    Wie sieht die Lösung aus? Massendemonstrationen? Rettung durch das BVerfG? Wir werden es sehen. Es ist noch nicht zu spät, Große Verbände müssen sich zusammen tun und gemeinsam zu Demonstrationen gegen den Lissabonvertrag aufrufen. Es geht um mehr als 3% mehr Lohn oder ein Robbie Williams Konzert—> Es lohnt sich für Deutschlands Souveränität auf die Straßen zu gehen! 

    http://www.blaulicht-blog.de

  • „“…Wirkung des Vertrages von Lissabon vermutlich nicht erkannt hätten.““

    wen dem so wabere, sollten diese zumindest in der Lage sein Auswirkungen zu erkennen und sofort gegensteuern.

    Das Gegenteil ist aber die Reaktion, ein frantik durchpeitschen begleitet von einer Brutalität gegen solche die warnen.
    Eine Gruppe von Hassern die politisch Amok laufen….

  • Anna Luehse:

    Von den Briten kommt ebenfalls Unmut.

    „Wir werden den Lissabon-Vertrag nicht akzeptieren“

    Auf die EU kommen ungemütliche Zeiten zu, falls die britischen Konservativen wie erwartet die nächste Regierung bilden. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE droht Schatten-Europaminister Mark Francois, den verhassten Lissabon-Vertrag zu torpedieren – selbst nach seinem Inkrafttreten.

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,619363,00.html

  • Der Kalte Staatsstreich erfolgte schon am 03. Oktober 1990. Die BRD ist inexistent und ungültig. Beweis:
    http://www.staat-deutschland.de/downloads/vereinfachter-nichtigkeitsnachweis.pdf

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