Inhaltsverzeichnis

EuGH Urteil:EU-Ausländer schon nach kurzer Beschäftigung Recht auf Hartz IV

eughHintergrund ist die Klage zweier Griechen, die vor dem Sozialgericht Nürnberg verhandelt wurde – der eine Grieche nahm eine geringfügige Beschäftigung auf und wurde nach knapp einem Jahr arbeitslos, der andere arbeitete knapp acht Wochen und wurde dann wegen Auftragsmangel entlassen.

In beiden Fällen sah die Nürnberger Arge keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, denn nach unserem Recht besteht so ein Anspruch nur, wenn EU-Ausländer als Arbeitnehmer in Deutschland leben. Zur Arbeitssuche dürfen sie zwar einreisen, haben dabei aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Der EuGH urteilte anders: Entscheidend sei, ob es sich um echte Arbeitsverhältnisse gehandelt habe. Wenn dies der Fall sei, sei der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen berechtigt. Davon abgesehen könnten auch Arbeitssuchende aus anderen EU-Staaten ein Recht auf bestimmte Leistungen haben, sofern sie „während eines angemessenen Zeitraums tatsächlich eine Beschäftigung gesucht“ hätten.

Klartext: Jeder EU-Ausländer, der in Deutschland für einen angemessenen Zeitraum Arbeit sucht, erwirbt allein deswegen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Dem europäischen Sozialtourismus ist damit die Türe noch weiter aufgemacht worden.

[1] eur-lex.europa.eu/
[2] Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof

15 Kommentare zu „EuGH Urteil:EU-Ausländer schon nach kurzer Beschäftigung Recht auf Hartz IV“

  • Wahr-Sager:

    Dass man nicht alle Hartz-IV-Bezieher verteufeln sollte, ist klar oder sollte es zumindest sein. Es gibt Menschen, die können aufgrund psychischer oder physischer Probleme einfach nicht oder nicht lange arbeiten. Aber dann gibt es ja auch noch die 1-Euro-Jobber, die genauso arbeiten wie reguläre Arbeiter auch, dennoch im Vergleich viel weniger Geld bekommen: Diese Mehraufwandsentschädigung deckt nicht einmal die Fahrkosten zum Arbeitsplatz ab. Wo bleibt hier die Fairness?
    Im Übrigen finde ich den Arbeitsmarkt ziemlich unflexibel. Wer nicht 8 Stunden arbeiten will oder kann (s. obige Gründe), der sollte auch die Möglichkeit erhalten, 6 Stunden oder weniger zu arbeiten. Natürlich fällt dann auch das Gehalt entsprechend geringer aus, aber wer in Luxus schwelgen möchte, der muss halt mehr arbeiten. Andersrum braucht nicht jeder so viel Kohle und gibt sich mit weniger zufrieden.
    Dass faule Sozialschmarotzer, die nicht arbeiten wollen, obwohl sie weder psychisch noch physisch behindert sind, einen kräftigen Arschtritt verdienen, versteht sich von selbst.

  • frank:

    Um so schneller geht die BRD Bankrott und das scheint die einzige Chance zu sein, dieses Besatzersystem zu überwinden. Natürlich werden durch den Zusammenbruch der Sozialkassen auch Unschuldige getroffen, aber das lässt sich wohl nicht mehr vermeiden.

  • karl-friedrich:

    Also Markus Oliver hat sich bei Kewil über das Urteil ausgelassen, ich gebe das hier mal weiter:

    Das Urteil ist übrigens weit weniger skandalös, als man nach Euren Schilderungen glauben könnte.
    Es geht erstens nur um solche Zahlungen, die der Aufnahme einer Arbeit dienen und zweitens hat der EuGH ziemlich eindeutig dargelegt, dass EU-Ausländer nicht dieselben Ansprüche auf Leistungen haben wie illegal aufhältige Ausländer.
    Das mit dem gleichen Anspruch auf Zahlungen zur Arbeitsaufnahme ist richtig. Schließlich soll es einen gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt geben. Gemeint ist aber ausdrücklich nicht Hartz-IV.
    In Bezug auf die Sozialleistungen gilt, dass die nur während der Zeit des Aufenthaltsrechts gelten. Dafür muss man aber wissen, dass das Aufenthaltsrecht nur gilt, solange man überhaupt eine Arbeit hat.
    45 Finanzielle Leistungen, die unabhängig von ihrer Einstufung nach nationalem Recht den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, können nicht als „Sozialhilfeleistungen“ im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 angesehen werden.
    5 c) er stellt sich bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach Ablauf seines auf weniger als ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags oder bei im Laufe der ersten zwölf Monate eintretender unfreiwilliger Arbeitslosigkeit dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung; in diesem Fall bleibt die Erwerbstätigeneigenschaft während mindestens sechs Monaten aufrechterhalten;
    SOLL HEISSEN: Nach 6 Monaten Verlängerung ist Feierabend.
    Was ist an dem Urteil auszusetzen? Habt Ihr das überhaupt richtig gelesen?
    Die Lage gestaltet sich eher so, dass das vorlegende Gericht wissen wollte, ob entgegen Der RI 2004/38 mehr gezahlt werden muss! Dem hat der EuGH aber ganz klar eine Absage erteilt.
    Das vorlegende Gericht wollte wissen, ob die EINSCHRÄNKUNG DER RI 2004/38 mit Art. 39 EG vereinbar ist.
    An dem Urteil ist doch überhaupt nichts auszusetzen!

    Ich kann das jetzt auch nicht beurteilen, aber das was Markus Oliver darüber schreibt, klingt logisch.

  • @ karl friedrich

    Wer in diesem Gesetz, wie überhaupt in der Tatsache, dass EU-Recht nationales Recht bricht, keinen Skandal zu erblicken vermag, dem kann an Deutschland als Vaterland nichts liegen.

  • karl-friedrich:

    @ Judith

    Da liegt der Hase begraben.

  • AvK:

    @Volker

    Die CDU war für mich nach Kohls nicht eingehaltenem Versprechen von der ‚Wende‘ nicht mehr wählbar. Bisher flüchtete ich mich in die Wahlenthaltung,  doch die Zeit für Enthaltungen ist vorbei.

  • Sir Toby:

    # karl-friedrich

    Wenn M.O. kein Rechtsanwalt ist, dann muß er aber wohl wenigstens einige Semester Jura studiert haben … oder ein ganz explizites Interesse an Jura haben. Ich habe auch bei kewil den ein oder anderen Kommentar von ihm gelesen, in dem er sich auf irgendwelche speziellen Paragraphen bezieht, von denen ich mir nicht vorstellen kann, dass sie Bestandteil selbst einer außergewöhnlich guten Allgemeinbildung sind.

  • karl-friedrich:

    @ Sir Toby

    Sie haben wie immer Recht 😉 er hat ein wenig Jura und Medizin studiert, ihnen entgeht aber auch nichts, sie sind ein scharfer Beobachter 😉

    Spaß bei Seite, wie ich schon mal geschrieben habe, kontakten wir uns ab und an per Mail, und daher weiß ich das, in solchen Dingen weiß er anscheinend gut bescheid.

  • karl-friedrich:

    @ Sir Toby

    Wenn Sie noch mehr an seiner Vita interessiert sind, wir haben vorhin, sehr ausführlich bei kewil diskutiert, er hat seinen Werdegang in dem Beitrag dokumentiert.

    Und zwar in dem Kommentar um 21:32 Uhr:
    http://fact-fiction.net/?p=2375#comments

    Wir hatten da eine kleinere Diskrepanz mit einem anderen Kommentierer.

  • Sir Toby:

    # karl-friedrich

    Es war nur … ich lese ja auch bei kewil mit. Nicht ständig, aber doch relativ oft. Und man bekommt ja dann irgendwann mit, wer zu irgendwelchen Themen Kommentare abgibt, die sich mit den rechtlichen Aspekten des Themas besonders beschäftigen. Und von daher hatte ich irgendwie im Hinterkopf, er und Frankfurter seien Rechtsanwälte. Als Sie dann vor kurzem sagten, er sei gar kein Anwalt, war ich doch … etwas irritiert. Mit Allgemeinbildung allein – auch wenn es sich um eine gute Allgemeinbildung handelt – schienen mir seine Kenntnisse nicht erklärlich. Aber gut … Sie haben es ja aufgeklärt. Danke dafür.

  • Sir Toby:

    # karl-friedrich

    Gerade gelesen … den Kommentar von 21.32. Also doch Jura-Studium – und ganz durchgezogen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ja, und den Strang heute haben sie fast alleine bestritten. Sie … ‚regen sich gegenseitig stark an‘ wie es scheint. Ein Horoskopvergleich wäre interessant. Nun ja, sie sind ja beide finanziell unabhängig und haben wohl schon an jedem Flecken auf diesem Globus ein Glas geleert (d.h. es wird kaum bei einem geblieben sein) und und ihr Haupt zum Schlafe gebettet … da kann man schon mal einen Strang mit seinen Erlebnissen bestreiten.

  • karl-friedrich:

    @ Sir Toby

    Das stimmt, wir ergänzen uns wirklich sehr gut, und es gibt immer etwas zu lachen, damit kann scheinbar nicht  jeder Umgehen, ich stehe aber auf dem Standpunkt, es gibt so viel vorrüber wir uns aufregen müssen, warum sollten wir dann nicht ein wenig Spass haben.

    Lachen ist definitiv gesund, wir belasten unseren Körper täglich mit dem Schwachsinn der Politiker in unserem Land, deshalb sollten wir uns auch mal die Zeit nehmen, das ganze mit einem Lächeln abzuarbeiten, stimmts oder habe ich Recht?

    Aber eine interessante Idee, ich werde Markus mal fragen was er für ein Sternzeichen ist, könnte was dran sein, ich habe da auch schon so eine Vermutung was er für ein Sternzeichen er hat.

    Und ja, heute war es mal wieder eine sehr heitere Runde 🙂

  • karl-friedrich:

    @ Sir Toby

    Hatte ich vergessen, ich hatte also aber trotzdem Recht, es gibt ja schon einen Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Juristen bzw. Volljurist, wie da wären erstes und zweites Staatsexamen und ob der jenige auf praktiziert bzw. ob derjenige eine Zulassung erhält.

  • Sir Toby:

    # karl-friedrich

    „Hatte ich vergessen, ich hatte also aber trotzdem Recht,…“

    So, nach den ‚Purpurnen Flüssen 2 – Die Engel der Apokalypse‘ und einer auch schon wieder 20 Jahre alten Folge von Raumschiff Enterprise (Zeitsprung mit Q – immer wieder köstlich … für mich jedenfalls) kehre ich nochmal kurz ein bevor auch ich mein müdes Haupt zum Schlafe bette.

    Ja, ich bestreite ja auch nicht, dass Sie recht hatten – ich konnte eben nur nicht glauben, dass man über diverse spezielle Paragraphen in bezug auf verschiedene Themen relativ umfangreiche Aussagen machen kann, ohne sich tiefer mit der Materie (Jura) beschäftigt zu haben.

    Astrologie: Ich dachte da eigentlich an etwas Spezielleres … wie ihrer beider ‚Mars‘ zur ‚Sonne‘ und zum ‚Merkur‘ des jeweils anderen stünden? Weil Sie beispielsweise richtig …. ‚aufgedreht‘ wirkten (auf dem Strang), und das ist oft so, wenn … – aber das führt von Hölzchen auf Stöckchen und ich habe eigentlich auch nur laut gedacht. Ich denke auch, Sie fragen ihn besser nicht; ich denke nicht, dass er mit diesem Thema/Gebiet etwas anfangen kann …. sie beide eigentlich nicht, denn dafür sind sie viel zu lebenstüchtig. Sie haben Erfolg, sie leben gern … sie brauchen keine Astrologie. Astrologie betreibt man entweder aus Unsicherheit/Angst dem Leben gegenüber – oder aber, weil man das, was für die meisten Menschen ‚das Leben‘ ausmacht schon so ein bischen hinter sich gelassen hat. Man weiß natürlich: Es gibt all die bunten Sachen da draußen, aber irgendwie gehört das für einen selber schon einem früheren Lebens-/Entwicklungsabschnitt an.

    Und dann kann es sehr befriedigend sein, wenn man plötzlich hinter den Erscheinungsformen Ordnungsmuster erkennt, Sinn erkennen kann, den man vorher nicht erkennen konnte. So ähnlich wie bei der Infrarotfotografie, mit der sie eben bei einem Gebäude etwa Informationen (Warum ist mir immer kalt – ich heize doch ständig??) erkennen können, die sie mit keinem normaloptischen System der Welt erkennen könnten.

    Also: Wenn Allahs Diener hier doch noch die Macht übernehmen sollten, und Sie dann irgendwo in Lateinamerika in einem großen Haus auf einem großen Grundstück sitzen sollten und ihnen das Spiel der Welt einmal langweilig geworden sein sollte, dann beschäftigen Sie sich ein bischen mit der ‚Münchner Rhythmenlehre‘ des Astrologen Wolfgang Döbereiner. Der ist mittlerweile wohl 81, hält immer noch seine Kurse, bringt weiter Seminarbände heraus … und ist ansonsten einfach ein astrologisches Genie. Er hat dieses spezielle Deutungssystem entwickelt, dem er den Namen ‚Münchner Rhythmenlehre‘ gegeben hat. Aber Vorsicht: Er paßt sich nicht seinem Publikum an, sondern das Publikum muß sich ihm anpassen, d.h. es muß sich das Wissen, dass er in den ‚Lehr- und Übungsbänden‘ sowie den ‚Seminarbänden‘ ausbreitet weitgehend selbst organisieren. Das ist nicht jedermanns Sache, verhindert aber Trittbrettfahrer, denen es nicht um die Sache geht, sondern nur um die Ausschmückung des eigenen Ego mit einem Wissen, dass sie eigentlich gar nicht begreifen.

    Das einzige Buch, wo er einen Teil relativ organisiert dargestellt hat, sind die ERFAHRUNGSBILDER  Bd. 1; die anderen Sachen sind alles Originalprotokolle von Tonbandmitschnitten entsprechender Lehrveranstaltungen – beginnend Anfang der siebziger Jahre. Wenn Sie eine konsumierbare und trotzdem – was das System an sich, und warum und wie es funktioniert, betrifft – gute Einführung suchen sollten, dann lesen Sie sich das Astrologie-Kapitel in Thorwald Dethlefsens ‚Schicksal als Chance‘ durch – oder, wenn es sie noch gibt, besorgen Sie sich die beiden Kassetten auf denen Vorträge, die er zum Thema gehalten hatte, festgehalten sind (‚Astrologie als Urprinzip‘ ist der eine Titel, und ‚Astrolgie als Symbolon‘ der andere Titel. D.h. Kassettendecks gibts ja heute wohl gar nicht mehr …. keine Ahnung, obs die Dinger auch auf CD oder so gibt). Guts Nächtle….

  • karl-friedrich:

    @ Sir Toby

    Ausnahmsweise liegen Sie diesmal daneben, ich interessiere mich sehr für die Astrologie, schon bedingt durch mein Sternzeichen und den dazu gehörigen Aszendenten den ich inne habe. LOL

    Eine explosive Mischung, im übrigen, wir befinden uns dieses Jahr in meinem Sternzeichen.

    Danke nochmal für den mit Tip mit Döbereiner, werde ich mir mal anschauen.

    PS: Guter Geschmack, Jean Reno ist immer sehenswert, die Purpurnen Flüsse habe ich mir kürzlich auch mal wieder angesehen, das hat was.

Kommentieren