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EL Zayats Paradies so nah – Teil II

Schlägerei in der Nobel-Diskothek „Felix“ an der Behrenstraße in Mitte. Eine „südländische“ Breakdance-Gruppe wollte sich mit aller Gewalt Platz auf der überfüllten Tanzfläche verschaffen. Doch erst kamen die Türsteher und dann der Notarzt.

Es kam zu einer Massenschlägerei: Sieben Breakdancer, darunter die Brüder Khalid (22), Mohamad (23) und Fares Ch. (25) und drei Türsteher prügelten sich noch vor der Diskothek. „Das war die schlimmste Schlägerei in der Geschichte des Felix“, sagt ein Polizist. Um 3.56 Uhr ging der Notruf bei der Feuerwehr ein. Die Situation schien selbst für die Retter so gefährlich, dass die Besatzung von Rettungs- und Notarztwagen zu ihrer eigenen Sicherheit von einem Löschfahrzeug begleitet wurden.

[1] Massenschlägerei in der Nobeldisco

Zu den Gewaltexzessen im Club Voltaire [siehe: EL Zayats Paradies so nah] wiegelt Polizeipräsident Bernhardt ab und mahnt zu mehr Gelassenheit. Genau, man nehme sich einfach ein Beispiel am Fall Mannichl – die Gelassenheit und mediale Zurückhaltung waren beispielhaft. 

Dem Paradies ein Stück näher gebracht wurde die BRD ebenfalls  in Mannheim, in Wuppertal, in München und in Mülheim.

[Dank an Jürgen für die Hinweise]

6 Kommentare zu „EL Zayats Paradies so nah – Teil II“

  • gast:

    Dem Paradies ein Stück näher gebracht wurde die BRD ebenfalls  in Mannheim, in Wuppertal, in München und in Mülheim.

    In Osnabrück auch

    Aus einer schlichten Verkehrskontrolle entwickelte sich für die Polizei am Montagabend in Melle eine hochbrisante Einsatzlage. Die Kontrolle eskalierte derart, dass zwei Polizeibeamte verletzt wurden und deshalb vorübergehend dienstunfähig sind. Die Übergriffe gegen die Beamten erfolgten aus dem Kreise einer Großfamilie aus Melle. Am Ende waren über 20 Polizisten im Bereich Herrenteich/Ecke Haferstraße im Einsatz.
    Eskalation nach Verkehrskontrolle – Zwei verletzte Polizeibeamte

  • karl-friedrich:

    Tja, das müssen die Ordnungshüter aushalten, obwohl ich das nicht für richtig halte, ich habe großen Respekt vor der Arbeit der Polizei, aber da müssen sie durch.

    Allerdings sind Polizisten ja auch Bürger, sie können ja entsprechend wählen, falls ihnen das aber nicht verboten wird in der Zukunft. LOL

    Mal was anderes, ich habe das hier gerade bei der JF gelesen:

    Gebirgsjägerprozeß: Staatsanwaltschaft fordert Lebenslänglich

    http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M589a0ff3efa.0.html

    Blödheit in Quadratur, scheinbar gilt jetzt vor Gericht auch hören und sagen, einen neuzigjährigen vor Gericht ziehen, und das auch noch ohne stichhaltige Beweise, man kann es nicht mehr glauben, was hier abgeht.

  • Sir Toby:

    # karl-friedrich

    „… man kann es nicht mehr glauben, was hier abgeht.“

    Was hier abgeht? Ich würde sagen, es nennt sich ‚BRD‘ … was hier abgeht! Und es geht immer doller ab…

  • Anna Luehse:

    # karl-friedrich
    Beweise sind schon länger bei diversen Prozessen überhaupt nicht zugelassen.  Einen 90jährigen vor Gericht zu bringen und „lebenslänglich“ zu fordern ist schon für sich genommen unfaßbar, um nicht zu sagen pevers.
    Solche Prozesse zahlen sich für Staatsanwälte offenbar aus.  Es fliegen keine Steine durchs Fenster, es werden keine Autos abgefackelt und der Beifall von „der richtigen Seite“ ist diesen „Gesetzeshütern“ auch gewiß.
    Hinzu kommt, das Gericht muß sich beeilen, es wartet schon der nächste „Altenprozeß“ gegen Demjanjuk.

  • virOblationis:

    Die Forderung des Staatsanwalts nach einer Verurteilung zu lebenslanger Haft führt überdeutlich vor Augen, daß der Kampf gegen Rechts mit Wahrheit und Gerechtigkeit nichts zu tun hat.

  • Wahr-Sager:

    @karl-friedrich:

    Ich kann mich dem Kommentar von Waldemar Pabst aus Berlin nur anschließen: 

    Samstag, 20-06-09 07:27

    Sind wir schon wieder soweit, daß die „Überzeugung“ eines Staatsanwaltes mehr wiegt als die Beweislage?
    Oder ist dieser Ausspruch ein einzigartiges Bekenntnis der Hilf- und Kenntnislosigkeit unseres juristischen Personals, das offenbar – im Eifer des rückwärtsgewandten Kampfes gegen Rechts – übersieht, daß es nicht auf „Überzeugungen“ ankommt, sondern auf nachweisbare Taten? In dubio pro reo gilt doch wohl in Deutschland noch, oder nicht?
    Ich denke, wir sind hier Zeuge der Entwicklung eines schleichenden Verlustes der Unabhängigkeit unseres Rechtssystems. Hier wird ein politisch korrektes Urteil angestrebt, unabhängig von der tatsächlichen „Schuld“ des Angeklagten. Wyschinski und Freisler lassen grüßen.

    Wir befinden uns doch schon längst in einem totalitären Staat. Wer das Gegenteil behauptet, ist entweder Nutznießer linken/roten Gedankengutes, oder er weiß es nicht besser.

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