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Wahlfälschung, zweiter Akt

Über die Wahlfälschung in Bad Ems habe ich bereits hier berichtet. Jetzt weitet sich der Verdacht aus – von vorher 28 Stimmzettelmanipulationen auf 370 Stimmzettel,  die augenscheinlich manipuliert worden sind, informiert die Staatsanwaltschaft in Koblenz.

Nach aktuellem vorläufigen Stand der Ermittlungen weisen bei den Wahlen zum Stadtrat 92 Stimmzettel, bei den Wahlen des Stadtbürgermeisters 53 Stimmzettel, bei der Stichwahl des Stadtbürgermeisters 46 Stimmzettel, bei den Wahlen zum Verbandsgemeinderat 91 Stimmzettel und bei den Wahlen zum Kreistag 92 Stimmzettel eine markante Kennzeichnung auf, die den Verdacht auf Fälschung erhärtet. 

Den Anstoß für die Untersuchungen gab übrigens ein anonymer Anrufer: Er meldete bei der Staatsanwaltschaft den Verdacht auf Wahlfälschungen.  

Keine Wahlfälschung, aber eine richtig dümmliche Provinzposse leisteten sich die Damen und Herren Wahlhelfer im hessischen Vlotho – das Ehrenamt war ihnen zu brotlos und deshalb stellten sie einfach einen Spendenteller auf den Schlitz der Wahlurne. Kein Witz.

[1] Verdacht der Wahlfälschung weitet sich aus

[2] Spendenteller auf der Wahlurne

6 Kommentare zu „Wahlfälschung, zweiter Akt“

  • Blond:

    „… Jetzt weitet sich der verdacht aus …“
    , dass die ganze Bunte Re- pup -lik gefaelscht ist !

  • Sir Toby:

    # Judith

    Im Eintrag über Bad Ems vom 3. Juli hast Du ja geschrieben, dass du in Zukunft alle Verweise auf Wahlfälschungen sammeln wolltest. Ich bitte darum! Und dazu dann vielleicht – wenn entsprechend Masse zusammenkommen sollte – eine eigene Kategorie ‚Wahlfälschung‘, wo man sich aus und mit den gesammelten Beispielen einen Flyer basteln kann. Und ganz allgemein noch mal die Frage – denn gerade bei diesen kleinen Fragen hakt es ja – nach der Kontrolle auf kommunaler Ebene. Welche Möglichkeiten hab ich eigentlich als Bürger, der Auszählung beizuwohnen bzw., wenn ich das will, die Stimmzettel nachzukontrollieren? Weiß das zufällig einer? Nein? Dann wär ja schon mal geklärt, warum die machen können, was sie wollen…

  • @ Sir Toby

    Du hast als Bürger das Recht, im Wahllokal die Auszählungen – still und ohne zu stören – zu beobachten – nicht, es selbst zu tun, aber anwesend zu sein. Es versteht sich von selbst, dass die Wahlhelfer dieses Ansinnen oft ablehnen, darauf bauend, dass der Bürger um dieses Recht nicht weiß. Nicht, weil sie ALLE Unsauberkeiten vorhaben – viel einfacher, menschlicher: Es macht keinen Spass, bei der Arbeit auf die Finger geschaut zu bekommen. Bedeutet: Du musst bereits gut gewappnet und willens sein, auf dein Recht zu bestehen.

    Ansonsten ist die Vorgehensweise dieses anonymen Anrufers bei der Staatsanwaltschaft  auch gut: Den Verdacht auf Wahlunstimmigkeiten melden, begründen, warum man Ungenauigkeiten vermutet und dann abwarten, ob die Staatsanwaltschaft aktiv wird.

    Vor allem ist es aber ein Vorteil, wenn darüber berichtet wird [auf so vielen BLogs und in so vielen Medien wie möglich] – das hat nämlich abschreckende Wirkung.

  • karl-friedrich:

    @ Judith

    Gibt es da keinen Paragraph auf den man sich berufen kann, wenn man der Auszählung beiwohnen möchte, das muß doch irgendwo verankert sein.

    Weil, dann braucht man nicht zu diskutieren mit den Wahlhelfern.

  • @ karl-friedrich

    Ja, gibt es.  § 31 des Bundeswahlgesetzes [Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.]

    Das bedeutet: Als Bürger hast du Anspruch auf Teilnahme an der Auszählung [Beobachtung der Stimmenauszählung, Urnenversieglung etc. Gewährleistung von Transparenz und Überprüfbarkeit]. Der Wahlvorstand darf natürlich  bei seiner Arbeit nicht behindert bzw. gestört werden.

    Das bedeutet für dich als Wahlbeobachter: Niemanden ansprechen, niemanden stören, ruhig und höflich bleiben.  Falls es Probleme geben sollte – Verweigerung deines Rechts ohne dass du gestört hast, Türen verschlossen etc. – dann kannst du als mündiger und wahlberechtigter Bürger Wahlprüfungsbeschwerde einlegen.

    Wahlprüfungsbeschwerde Art. 41 Abs. 2 GG

    Eine gute Checkliste, was du als Wahbeobachter rechtlich zu beachten hast findest du in dieser pdf-datei des ccc.

  • […] die Wahlfälschung in Bad-Ems angeht, da haben sie endlich einen Verdächtigen: Bei den Ermittlungen wegen Wahlfälschung in Bad Ems ist ein neu gewählter FWG-Stadtrat ins […]

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