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Klage gegen die Transferunion abgelehnt

Das BVerfG in Karlsruhe hat den vom Bundestagsabgeordneten Gauweiler gestellten Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgelehnt. Gerechtfertigt wird das mit den Folgen, „die ein vorläufiges Verbot deutscher Bürgschaftszusagen für den Euro“ haben könnte.  Die Warnung der Bundesregierung zeigt also Wirkung [Regierung warnt Verfassungsgericht].

Zurück zur Klage gegen die verfassungswidrige Transferunion, denn vom Tisch ist sie noch lange nicht: Die  von Gauweiler eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Beteiligung Deutschlands am Rettungsschirm in Höhe von 750 Milliarden Euro wird das Gericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Gauweilers Prozessbevollmächtigter Murswiek sieht gute Erfolgschancen.

„Ich bin zuversichtlich, daß wir mit der Verfassungsbeschwerde gegen den verfassungswidrigen ‘Rettungsschirm’ in der Hauptsache Erfolg haben werden und daß das Bundesverfassungsgericht di mit dem ‘Rettungspaketen’ eingeleitete Umwandlung der europäischen Währungsunion in eine Haftungs- und Transferunion stoppen wird“

Gut so.  Nicht aufgeben. Die Unker, die ständig meinen, Klagen brächten  ja sowieso nichts , täuschen sich in zweierlei Hinsicht: Beim Vertrag von Lissabon wurde ein guter Teilerfolg errungen und außerdem zeigen die Klagen, dass es Widerstand gibt. Einfach so die Kapitulations-Fahne zu hissen sendet dagegen das falsche Signal.

2 Kommentare zu „Klage gegen die Transferunion abgelehnt“

  • ThePassenger:

    Warten wir mal ab wieviel Geld des Rettungsschirms bis zu einem Urteil bereits ausgezahlt ist. Der normative Kraft des Faktischen muss sich sogar das BVerfG unterwerfen und da in unserem Land trotz mehrerer abschlägiger Urteile des BVerfG und trotz erwiesenener und vorsätzlicher verfassungswidrigkeit Seitens des Gesetzgebers niemand zur Verantwortung gezogen wird dürfte es ohnehin egal sein. Was bleibt ist die Signalwirkung, das ändert aber rein nichts an den bereits geschaffenen Fakten.

  • Martin:

    Das hat was von Leserverdummung! Die Titelzeile jener Nachricht ist missverständlich. Nicht die „Klage“ gegen die „Transferunion“ wurde abgelehnt, jedoch nur der Eilantrag!
    Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird später verhandelt werden. Sie wurde bislang keineswegs abgelehnt! Das steht zwar im Artikel, aber geht aus der Titelzeile nicht hervor.

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