Inhaltsverzeichnis

Gesellschaft mit beschränktem Gewaltmonopol

Schleswig-Holstein ist hoch verschuldet. Auch die Polizei wird von Sparmaßnahmen nicht ausgenommen. Dies betrifft aber nicht etwa deren EDV-Ausstattug. Das schleswig-holsteinische Innenministerium teilt mit, daß es bei der Polizei des Landes ausreichend viele Rechner gibt, etwa 5600 Computer, und deren Anzahl soll offenbar auch nicht vermindert werden.

Freilich verfügt nur ein winziger Bruchteil der genannten Geräte über einen DSL-Anschluß, wie er in zahllosen privaten Haushalten inzwischen bereits vorhanden ist. Schleswig-Holsteins Polizei verfühgt über ganze 213 solcher Rechner.

Auch Niedersachsen muß sparen. Nicht nur die Wasserschutzpolizei ist betroffen. Ebenso soll die Hubschrauberstaffel auf in etwa halbiert werden. Angesichts dessen stellt sich fast wie von selbst die Frage, ob man im Zuge der Sparmaßnahmen nicht auch die Kraftfahrzeuge der Polizei durch moderne, preiswertere Modelle teilweise ersetzen könnte, die darüber hinaus auch noch (fast) CO2-neutral zu nutzen sind. Die Sicherheit der Bürger wäre dadurch gewiß auch nur in geringem Umfang betroffen, dieser unwesentliche Nachteil aber schon dadurch mehr als wett gemacht wird, daß die langsamere Art der Fortbewegung der offenen Gestaltung des Fahrzeugs gegenübersteht, was die Möglichkeiten der Kommunikation zwischen den Bürgern und ihrer Polizei erheblich verbessert. Dies unterstützt auch jedes deeskalative Einsatzmodell, da spontan einsetzende Heiterkeit auf Seiten des vom polizeilichen Einschreiten betroffenen Konfliktpartners als aggressionshemmendes Moment wirksam werden wird.

1 Kommentar zu „Gesellschaft mit beschränktem Gewaltmonopol“

  • ThePassenger:

    Vielfach werden polizeiliche Aufgaben den Ordnungsämtern zugeordnet die dann optisch und sprachlich („Ordnungspolizei“) möglichst der echten Polizei angeglichen werden. Hierfür braucht es keine tiefgehende Ausbildung, diese Organisationen dürfen auch (noch) keine Waffen führen.

    Auch sind die Mitrbeiter i.d.R. keine Beamten, nicht selten kommen sie aus (halb-) staatl. Einrichtungen die privatisiert oder sonstwie geschliffen wurden.

    Rechtlich bewegen sich die Mitarbeiter irgendwo im Niemandsland des sog. Jedermansrecht – Polizisten hingegen unterliegen strengeren Richtlinien, haben dafür aber auch im Zweifel mehr Befugnisse.

    Das führt dann zu hochgezüchteten, martialisch auftretenden (kugelsichere Weste, Hand an der Pistole, usw.) und z.T. auch aggressiven Polizisten als eine Art „Special Forces“ die, wenn gerufen, nicht lange fakeln während die tägliche Arbeit mit den Bürgern von den Light-Polizisten übernommen wird.

    Selbstverständlich leidet das Bild der Polizei darunter. Auf der einen Seite Light-Polizisten die den Bürger piesacken, selber aber kleine Lichter sind, auf der anderen Seite Polizisten die nur noch bei extremen Situationen zum Einsatz kommen und dement. verrohen und den Bezug zum Bürger verlieren.

    Wenn man es so will verhalten sich die Ordnungsamtmitarbeiter zu Polizisten wie Milizionäre zu Soldaten.

    Folgerichtig wurden auch schon erste Stimmen laut den Light-Polizisten das Führen von Waffen zu ermöglichen.

    Man berichtige mich, aber ich glaube diese Miliz-Prinzip gab es in ähnlicher Art & Weise auch in der NS-Zeit (Blockwart) und ebenso in der DDR (Abschnittsbevollmächtigter), „charakerliche Eignung“ inklusive.

    Ich denke das Prinzip ist aus Sicht der Politik durchaus ausbaufähig.

Kommentieren