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Informationen zu Kirsten Heisigs Tod müssen öffentlich zugänglich gemacht werden

Das Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil [OVG 10 S 32.10] entschieden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Auskunft geben muss über die objektiven Begleitumstände des Todes der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig.  Dazu gehört außer der Auskunft über die Todesursache und den Todeszeitpunkt Heisigs der Fundort, die Auffindesituation der Leiche, die Fakten, nach denen ein Fremdverschulden des Todes ausgeschlossen wurde und welche „objektiven Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen der Richterin in Bezug auf ihren eigenen Tod“ sprechen.

Jugendrichterin Kirsten Heisig sei eine Person des öffentlichen Lebens gewesen, die wegen ihres beruflichen und publizistischen Engagements bundesweite Bekanntheit genossen habe. Es bestehe daher ein legitimes öffentliches Interesse  über die Umstände ihres plötzlichen Todes – zumal die Frage eines Zusammenhangs zwischen ihrem Tod und ihrer Tätigkeit im Raum stehe. Die erbetenen Auskünfte könnten deshalb nicht mit dem Hinweis auf schutzwürdige Interessen der Verstorbenen oder ihrer Hinterbliebenen verweigert werden, begründeten die Richter des OVG ihren Beschluss.

Ein Journalist hat auf Herausgabe der Angaben geklagt, der Name wird momentan noch nicht genannt. Ich persönlich tippe auf Jürgen Wisnewski: Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte ihm Auskünfte verweigert, seine Klage auf konkrete Auskunft über die Todesumstände Heisigs wurde im August vom Verwaltungsgericht Berlin abgelehnt [VG 27 L 234.10]. Offensichtlich war erst das OVG bereit, dem Recht Geltung zu verschaffen. Allerdings bremst die Berliner Staatsanwaltschaft weiter: Der Beschluss müsse erst geprüft, dann könne «entsprechend reagiert» werden, hieß es gestern.

Die unterschiedlichen Tempi sind schon putzig. Während die Selbsttötung Heisigs ruckzug als einzig mögliche Todesursache offiziell bekannt gegeben wurde, wird es bei der Veröffentlichung der Details zäh wie Kleister.

[1] Unsere eigene Chronologie zum Fall Kirsten Heisigs finden Sie hier ->DerTod einer Unbeugsamen – der Fall Kirsten Heisig [pdf-datei]

8 Kommentare zu „Informationen zu Kirsten Heisigs Tod müssen öffentlich zugänglich gemacht werden“

  • Blond:

    Wir werden sehen –
    sprach er
    und dann wandte sich der Mann mit dem Taststock ab zum Gehen 🙂

  • Es war tatsächlich der Journalist Wisnewski, der sich hartnäckig durchgeklagt und nun Recht bekommen hat. Seine ausführliche Stellungnahme kann man auf Info Kopp lesen. Dort ist auch der Beschluss als pdf verfügbar.
    Schön, dass es noch Journalisten gibt, die tatsächlich so hartnäckig sind.

  • Anna Luehse:

    Der Tagesspiegel weiß alles besser. Wisnewski ist ein Verschwörungstheoretiker und im übrigen waren Berliner Journalisten einige Details und die Auffindesituation bereits bekannt, sie haben es nur nicht geschrieben.
    Warum wohl der Tagesspiegel nun diese Masche fährt ?
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/verschwoerungstheorien-um-den-tod-von-kirsten-heisig/2730206.html

  • @Anna

    Der TaSp leidet, wie so viele andere Presseerzeugnisse auch, an sinkenden Absatzzahlen – da muss die unbotmäßige Konkurrenz natürlich niedergemacht werden.

    Interessant übrigens, dass dieser Berufsschreiber damit zugibt, Informationen zu unterdrücken. Eigentlich werden diese Schreiber ja für’s informieren bezahlt und nicht für’s unterschlagen.

    Nicht, dass das nicht jedem halbwegs intelligenten Bürger klar war – aber doch schön, es bestätigt zu bekommen.

  • Wahr-Sager:

    Man muss dem Tagesspiegel aber zugute halten, dass er als eines der ersten etablierten Blätter wagte, in einem spektakulären Kommentar zu dem beinahe tödlichen Angriff auf einen Polizisten von „Rassismus gegen Deutsche“ zu sprechen, wie die Junge Freiheit 2007 schrieb.
    Und im gleichen Jahr schrieb die JF: „Berlin: Nachdem ein Redakteur böse Erfahrungen mit jungen Ausländern gemacht hat, änderte der ‚Tagesspiegel‘ seine Berichterstattung“

  • Nein Wahrsager, das muss man dem Blatt nicht zugute halten. Überhaupt keinem Blatt der BRD-Presseerzeugnisse. Ein oder zwei Ausnahmeartikel in einer ansonsten deutschen-feindlichen Schmierejournaille braucht keine Dankbarkeit. Ganz und gar nicht.

    Das scheint mir überhaupt eine Hauptschwäche vieler Deutscher zu sein – diese unangemessene Dankbarkeit für ein paar hingeworfene deutsch-freundliche Krümel.

    Wer bereits für Krümel dankbar ist, wird auch immer nur mit Krümel abgespeist werden. Das gilt für Wähler wie für Zeitungskäufer.

  • Wahr-Sager:

    Judith, ich bin dem Tagesspiegel keineswegs „unangemessen dankbar“, sondern wies lediglich daraufhin, dass diese Zeitung diesbezüglich aus dem politisch korrekten Einheitsbrei positiv herausstach. Freilich ist dies kein Grund, dieses Blatt über den grünen Klee zu loben – was ich auch nicht machte. Wirkliche Courage demonstriert für mich jede Redaktion, die sich über einen langen Zeitraum dem Zeitgeist widersetzt und auch diverse Keulen einstecken kann, ohne sich geschlagen zu geben oder zu buckeln – wie z. B. die Junge Freiheit, die ja bekanntermaßen immer mehr Abonnenten verzeichnen konnte. Wohl, weil sie authentisch ist in der Berichterstattung und deren Angestellte wirklich das schreiben dürfen, was sie auch denken.

  • @ Wahr-Sager

    Ich habe dich mit der Feststellung gar nicht gemeint. Aber es stimmt, dass es missverständlich formuliert war, weil ich damit direkt an deinen Kommentar anknüpfte.

    Die Geschichte mit dem Redakteur der böse Erfahrungen mit jungen Ausländern gemacht hat und daraufhin gegenüber Hurra-Multikulti kritischer wurde, las ich auch.

    Was sind das für armselige Nulpen, die zuerst selbst schmerzhafte Erfahrungen machen müssen, bis sie bereit sind, um-bzw. weiterzudenken? Elite sieht anders aus.

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