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Der Rohrkrepierer der Woche

geht diesesmal an SpiegelOnline. Das ehemalige Nachrichtenmagazin schäumt wegen der Petition gegen die Ungleichbehandlung von Deutschen und Türken in der deutschen Krankenversicherung.  Mit den haustypischen Uralt-Nebelkerzen versucht der oder die Artikelschreiber, die Petition samt Unterzeichner in die Nähe der NPD zu rücken [hat schließlich bisher noch immer recht zuverlässig funktioniert] und stellt verquere Rechenbeispiele auf, warum sich Diskriminierung lohnt.

Reaktion:
99 % der Spon-Kommentierer geben dem Anliegen der Petition recht.

Davon wussten:
40 % von der Diskriminierung und der Petition und stehen offen zu ihrer Unterstützung.

Klären:
weitere 25 %  die Foristen zusätzlich darüber auf, dass die Anwerbung türkischer Gastarbeiter ausschließlich auf Druck der Türkei zu Stande kam – und weitere 4 % über die zusätzlich Schützenhilfe aus der USA.

Fallen:
30 % aus allen Wolken, weil sie von dieser Diskriminierung in der deutschen Krankenversicherung bisher gar nichts wussten,

und alle zusammen verwahren sich selbstsicher und argumentativ sehr angemessen gegen diese Form dümmlicher Spiegel-Berichterstattung.

Ich glaube, einen solchen Artikel nennt man  mit Fug und Recht einen Rohrkrepierer.

12 Kommentare zu „Der Rohrkrepierer der Woche“

  • Ja, aber der Mainstream sitzt mittlerweile im Hamburger Führerbunker und erdichtet sich seine eigene Welt.

  • Wahr-Sager:

    Warum nicht den Spieß umdrehen und solche Schmierfinken gedanklich rotlackierten Nazis nahestehend bezeichnen?

  • Ganz einfach: für die Zukunft den Namen des Artikelschreibers mit Abstract des Artikels im Web archivieren.

  • @Alexander

    Stimmt. Es ist aber ein Erfolg, dass es dem Blatt nicht mehr lückenlos gelingt, seine Führerbunker-Weltsicht zur einzig akzeptierten Weltsicht aller zu machen.

    @Wahrsager

    Wenn der umgedrehte Spieß eine wirksame Waffe sein soll, muss er an beiden Enden spitz sein – bildlich gesprochen. Ist dieser Spieß aber nicht. Außerdem sind die Kommentare der SpoNForisten in ihrer Mehrheit wirklich exzellent: Fundiert, kenntnisreich, sachlich – die spitzeste aller Spießspitzen überhaupt.

    —-

    Ich möchte einen davon einstellen – er steht aber nur pars pro toto für eine große Anzahl Kommentare.

    Die Petition ist sinnvoll und berechtigt, dieser Ansicht ist eben nicht nur die NPD. Dass sie aber wieder einmal aus dem Keller geholt wird, und von „rechtsaußen“ die Rede ist zeigt nur, dass versucht wird, die Petition zu diskreditieren, was sich auch in der unredlichen Behauptung niederschlägt, es handele sich um eine „antitürkische Petition“. Die Petition richtet sich keineswegs gegen die Türken als solche, wie es der Autor behauptet.

    »Der entscheidende Unterschied zu der deutsch-türkischen Vereinbarung besteht nur darin, dass sich die Mitversicherten im Ausland befinden – und es sich möglicherweise auch um ihre Eltern handelt.« (Zitate aus dem Artikel)

    Das sind zwei ganz entscheidende Unterschiede, denn kein anderes Land auf der Welt, versichert Ausländer im Ausland, mit. Die Ungleichbehandlung der Deutschen bzgl. der Mitversicherung der Eltern ist aufzuheben.

    Zudem: Nicht nur türkische Arbeitnehmer in Deutschland sind krankenversichert, sondern auch türkische Hartz-IV-Empfänger, und damit deren Familien im Ausland!

    »Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb – und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach

    Nein, Deutschland hatte keine türkischen Gastarbeiter angeworben, das Abkommen entstand vielmehr auf Initiative der Türkei und Druck der USA, die damals verhindern wollten in der Türkei ein Luftwaffenstützpunkt errichten, und auch verhindern, dass sich die Türkei der UdSSR zuwendet. Das zweite Ziel des Abkommen war es, die Türkei wirtschaftlich zu entlasten, und Türken in Deutschland auszubilden, damit sie nach ihrer Rückkehr(!) ihre Heimat modernisieren und aufbauen können.

    Kurzum: Es war seitens Deutschlands überhaupt nicht nötig den Türken große Versprechen zu machen, um sie zu locken, denn das Interesse bestand seitens der Türkei, und die bestand selbst auf diese sozialen Rahmenbedingungen! Es war außerdem vertraglich vereinbart, dass die Türken wieder in der Türkei zurückkehren!

    Aber als Gül in den 1980er Jahren an die Macht kam, begann er von einem neuen türkischen Großreich zu träumen, und regte die Türken in Deutschland an, zu bleiben, um so langfristig den Einfluss auf Deutschland zu verstärken. Dazu wurde später auch DITIB gegründet.

    »So schreibt das Bundesarbeitsministerium in einem Informationsblatt: „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen.“«

    Diese Behauptung ist unwahr, denn es gibt kein pauschales Recht für die ganze Familie nach Deutschland zu ziehen. Außerdem müssten sie dafür auch erst die Deutsche Sprache beherrschen. Das obige „Argument“ ist daher null und nichtig.

    »Teil des Abkommens ist auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich ist

    Die Kosten dafür übernimmt aber der deutsche Steuerzahler, nicht die Türkei!

    »Die Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Gesundheitsministerium, Franz Thönnes, ähnelte der heutigen des Arbeitsministeriums. Das Abkommen sei sinnvoll, weil es günstig ist

    Mit anderen Worten: Die Ausgaben sind so hoch, dass man sie den Bürgern verschweigen will, obwohl eine rechtliche Auskunftsverpflichtung besteht.

    SpiegelOnline sperrte übrigens kurz später sämtliche Foristen aus, indem es den Kommentarbereich schloss. Das sagt alles.

  • Wahr-Sager:

    Das mag ja sein, dass die Kommentare der SpoNForisten in ihrer Mehrheit wirklich exzellent sind, aber das sind viele in Foren wie dem der Jungen Freiheit auch: Fundiert, kenntnisreich, sachlich. Wer aber in einem Artikel (und auch nur auf den bezog ich mich!) wie in diesem Fall wieder die Nazi-Keule – in welcher Form auch immer – zückt, dem kann man sicherlich keine Sachlichkeit assistieren.
    Der Kommentar ist gut, keine Frage, aber die Argumente habe ich in ähnlicher Form auch schon von rechter Seite gelesen. In Hinblick auf die Mär, dass Türken Deutschland aufgebaut hätten…

  • @ Wahrsager
    Du willst in so einer Diskussion tatsächlich auf den Nazivorwurf eingehen, anstatt mit Fakten zu kontern? Tu das. Das ist der größte Gefallen, den du den Artikelschreibern des Spiegelartikels hättest tun können. Der Nazivorwurf wurde [und wird] doch gerade regelmäßig dort eingebracht, wo eine Diskussion in der Sache verhindert werden soll.

    Dass in konservativen Blogs und Foren wie Junge Freiheit und Sezession, aber auch in PI, FuF und hier auf DK teilweise hochwertig diskutiert wird, habe ich doch gar nicht in Abrede gestellt. Im Gegenteil – es ist doch offensichtlich, dass die SpOnkommentatoren viele ihrer Fakten und Argumente genau aus unseren Reihen hatten und deshalb angemessen agieren konnten.

  • Freidenker:

    Ich beobachte schon seit langen das viele Beiträge in den Foren der großen Medienplatzhirsche eben nicht die die vorgegebene Meinung wiederkäuen, mehr noch, viele Foristen schreiben offen gegen die Berichterstattung an.
    Der letzte Ausweg besteht stets darin den Kommentarbereich zu schließen.
    Sollten die Foristen tatsächlich ein Querschnitt des Volkes darstellen, so kann ich mir die Wahlergebnisse nicht erklären.

    Aber als Gül in den 1980er Jahren an die Macht kam, begann er von einem neuen türkischen Großreich zu träumen, und regte die Türken in Deutschland an, zu bleiben, um so langfristig den Einfluss auf Deutschland zu verstärken. Dazu wurde später auch DITIB gegründet.

    Den Kommentar finde ich auch gut, bis auf diesen Absatz.
    Hätten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Türkei besser entwickelt als in der BRD, so hätte Gül sich den Mund fusselig Reden können, die Türken hätten ihre Koffer gepackt, und wären zurück nach Hause gefahren.

  • @ Freidenker

    Höhö, das sehe ich auch so – Gül hätte bis zum Umfallen argumentieren können, seine „Jungs“ hätten trotzdem die Fahrkahrte Richtung Türkei geordert. Trotzdem schaffte es der Forist mit dieser Passage, die Information über Gründung und Ziel der DITIB unterzubringen – der eine oder andere neugierige Leser wird sicher nun auch mal sein Internet anschmeißen um sich tiefgehender zu informieren – ist ja auch kein schlechter Effekt.

  • Cajus Pupus:

    Es ist nicht nur die Krankenversicherung, nein auch die Kinder in der Türkei bekommen Kindergeld!
    Siehe hier:
    gefördert durch die
    Europäische Union
    Europäischer Flüchtlingsfonds
    Flüchtlingsrat NRW e. V. • Bullmannaue 11 • D-45327 Essen

    Kindergeld für türkische Staatsangehörige

    Herr X ist ein türkischer Staatsangehöriger, der eine Aufenthaltsbefugnis auf Grund der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG besitzt und nach vier Monaten Erwerbstätigkeit vor der Arbeitslosigkeit und damit dem Empfang von Arbeitslosengeld steht. Er will wissen, ob er einen Anspruch auf den Bezug von Kindergeld hat.

    Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, haben eigentlich nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind.
    Dies gilt nicht für türkische Staatsangehörige, die sich seit mindestens sechs Monaten in Deutschland aufhalten. Denn diese können sich auf Regelungen aus dem auf Grund des zwischen der EG und der Türkei geschlossenen Assoziationsabkommen entwickelten „Assoziationsrecht“ sowie auf ein deutsch-türkisches Abkommen berufen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes haben türkische Staatsangehörige auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie keine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis, sondern etwa – wie Herr X – nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzen. Voraussetzung ist nur, dass sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind. Diese Voraussetzung erfüllen sie dann, wenn sie in mindestens einem System der sozialen Sicherung – etwa in der gesetzlichen Unfallversicherung – Mitglied sind. Dies dürfte auch bei Beziehern von Arbeitslosengeld der Fall sein.

    Grundlegend ist hier das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4.5.1999 – Rechtssache C-262/96 (Sürül) –, InfAuslR 1999, S. 324. Danach verbietet es Art. 3 Abs. 1 des Assoziationsratsbeschlusses (ARB) 3/80 einem Mitgliedstaat, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen, für den dieser Beschluss gilt und dem er den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet gestattet hat, der jedoch dort nur eine zu einem bestimmten Zweck erteilte, befristete Aufenthaltsbewilligung besitzt, auf Kindergeld für sein Kind, das in diesem Mitgliedstaat mit ihm zusammen wohnt, vom Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis abhängig zu machen,

    Geschäftsstelle des
    Flüchtlingsrats NRW e. V.
    Bullmannaue 11
    D-45327 Essen
    Tel.: 0201/899080
    Fax: 0201/8990815
    info@frnrw.de
    http://www.frnrw.de
    Diese EuGH-Entscheidung stellt unmittelbar bindendes Recht dar. Gleichwohl hat der Aachener Rechtsanwalt Rainer M. Hofmann noch im Jahre 2000 über große Schwierigkeiten bei der innerstaatlichen Umsetzung dieses Spruchs berichtet. Die entsprechenden Aufsätze können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

    Hinzu kommt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch ein Anspruch aus dem deutsch-türkischen Abkommen über soziale Sicherheit (Urteil vom 13.12.2000 – B 14 KG 1/00 R -, InfAuslR 04/2001, Seite 181): Hiernach hat ein türkischer Staatsangehöriger, auch ohne im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis zu sein, Anspruch auf Kindergeld nach den spezielleren Vorschriften des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 30.April 1964 (BGBl. II 1965, 1169), geändert durch das Zwischenabkommen vom 25. Oktober 1975 (BGBl. II 1975, 373) und das Zusatzabkommen vom 2. November 1984 (BGBl. II 1986, 1040).
    Im Ergebnis ist also festzuhalten:

    1. Wann erhält Herr X Kindergeld?
    • Wenn er bereits seit sechs Monaten in Deutschland wohnt. Der Kindergeldanspruch entsteht in diesen Fällen erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist.
    • Wenn er weniger als sechs Monate in Deutschland wohnt, sofern er
    o sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder
    o Elternteilzeit in Anspruch nimmt oder
    o Arbeitslosengeld, Krankengeld oder vergleichbare Leistungen bezieht oder
    o aus anderen Gründen in der deutschen Sozialversicherung pflichtversichert ist (z. B. bei Bezug von Arbeitslosenhilfe, einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder als Student an einer deutschen Hochschule).

    2. Für welche Kinder kann Herr X Kindergeld erhalten?
    • Für Kinder bis 18 Jahren:
    o die seine eigenen Kinder sind
    o die seine Stiefkinder sind und die er in seinen Haushalt aufgenommen hat
    o unter Umständen für Enkel- und Pflegekinder bis 18 Jahren, wenn er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat
    • Für Kinder über 18 Jahren unter Umständen, wenn sich diese noch in der Ausbildung befinden (nähere Informationen gibt es bei der Familienkasse).

    3. Wie hoch ist das Kindergeld?
    Das hängt davon ab, wo sich die Kinder befinden:
    • Für Kinder, die sich in Deutschland aufhalten, steht Kindergeld in Höhe der deutschen Sätze zu.
    • Für Kinder in der Türkei oder die sich nur besuchsweise in Deutschland aufhalten, stehen niedrigere Sätze zu. Diese werden aber nur dann gezahlt, wenn Herr X Arbeitnehmer im Sinne des deutsch-türkischen Abkommens über soziale Sicherheit ist.
    Die genaue Höhe der jeweiligen Sätze erfährt man bei der Agentur für Arbeit.

    4. Wo stellt Herr X einen Antrag auf Kindergeld?
    Bei der jeweiligen Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) – Familienkasse – .
    • Hält sich Herr X in Deutschland auf, stellt er den Antrag bei derjenigen Arbeitsagentur, in deren Bezirk er lebt.
    • Hat Herr X Deutschland wieder verlassen und hat er früher in Deutschland Kindergeld bezogen oder beantragt, ist diejenige Arbeitsagentur zuständig, bei der er bisher Kindergeld bezogen oder beantragt hat.
    • Hat Herr X Deutschland wieder verlassen und zuvor keinen Antrag auf Kindergeld gestellt, ist diejenige Arbeitsagentur zuständig, in deren Bezirk er vor seiner Ausreise als Arbeitnehmer beschäftigt war oder gewohnt hat.

  • Zensuropfer:

    Warum wurde der Kommentarbereich im Forum auf SPON zu diesem Artikel geschlossen und entfernt?

  • diegedankensindfrei:

    Sollten die Foristen tatsächlich ein Querschnitt des Volkes darstellen, so kann ich mir die Wahlergebnisse nicht erklären.
    Ähm…ein Querschnitt vielleicht, allerdings kein repräsentativer.
    Ich meine, wir sind doch alle schon mal in den letzten Jahren mit offenen Augen durch deutsche Großstädte gelaufen, oder? Und irgendjemand kauft doch auch dem Joschka seine Memoiren ab um damit sein Regal zu schmücken.
    Der Unterschied zwischen Journaille und Foristen ist eben, daß die einen für Geld und gute Worte schreiben, was karriereförderlich ist, die anderen in ihren Augen irgendwelche Spinner sind, die das eben nicht kapiert haben.

  • Freidenker:

    @ diegedankenindfrei

    Selbst die Leser des ehemaligen Nachrichtenmagazins (klasse Bezeichnung) verfügen über mehr politisches Wissen als der Durchschnitt.

    Die Parteien werben weder um uns, noch nicht mal um die Spiegelleser, sie werben um das Millionenheer der politisch völlig unbeleckten.
    Unschwer zu erkennen an den Wahlplakaten, welche genau für diese Zielgruppe gemacht wurden.
    Für jeden politisch Interresierten, egal welcher Richtung, sind diese Plakate geradezu ein Hohn. Aber das wird gerne in Kauf genommen, wissen doch die Parteistrategen nur zu genau, das der Anteil der Wähler welcher sich über die BILD hinaus mit diesen Themen beschäftigt, nur verschwindend gering ist.

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