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Lebenswert

Anläßlich der gestern beschlossenen Neuregelung der Praeimplantationsdiagnostik, die dazu führen wird, daß Kinder mit unerwünschten Merkmalen ausgelesen werden dürfen, nachdem ja die Abtötung des Ungeborenen nicht mehr bestraft wird, hier einige kommentierte Passagen aus der unter Gefahr für das eigene Leben gehaltenen Predigt des sel. Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen vom 3. August 1941:

„Andächtige Christen! In dem am 6. Juli dieses Jahres in allen katholischen Kirchen Deutschlands verlesenen gemeinsamen Hirtenbrief der deutschen Bischöfe vom 26. Juni 1941 heißt es unter anderem:  ‚Es gibt … heilige Gewissensverpflichtungen, von denen niemand uns befreien kann, die wir erfüllen müssen, koste es, was es wolle, koste es uns selbst das Leben: Nie, unter keinen Umständen darf der Mensch außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldigen töten.'“

vO: Wie steht es damit heute? Notwehr wird gewiß anerkannt, aber Herkunft entscheidet darüber, ob sie praktiziert werden darf. Ich erinnere an den Fall Sven G., der noch nicht einmal jemanden tötete, aber in Notwehr von fünf Angreifern einen verletzte, jedoch zu seinem Schaden deutscher Herkunft ist. [Noch eine Anmerkung: Was macht die der Justiz sekundierende Presse daraus? Sven G. habe einem einzigen(!) pöbelnden Jugendlichen so mir nichts dir nichts in den Hals gestochen, und er sei zudem mit mehreren(!) Freunden unterwegs gewesen. Nun, zumindest einer von denen war bereits niedergeschlagen worden, und von anderen ist nichts weiter bekannt.]

In der Predigt heißt es weiter:

„Ich hatte schon am 6. Juli Veranlassung, diesen Worten des gemeinsamen Hirtenbriefes folgende Erläuterung hinzuzufügen: ‚Seit einigen Monaten hören wir Berichte, daß aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, der Kranke sei verstorben, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden.  Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, daß man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe sogenanntes ‚lebensunwertes Leben‘ vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert. …'“

vO: Heute ist an die Stelle des Nationalsozialismus der Liberalismus getreten, und an Stelle staatlicher Organe, die unter Berufung auf Volk und Staat über Leben und Tod entscheiden, fällt nun das mündige Individuum das Urteil darüber, ob Menschen, die nicht fähig sind, für sich selbst zu sprechen, am Leben bleiben sollen oder nicht. Gewiß, noch trifft es nur Ungeborene. Aber es wäre doch nur konsequent über eine „Sterbehilfe“ z.B. im Falle von Unfallopfern nachzudenken, die nach menschlichem Ermessen nie mehr in der Lage sein werden, für ihr eigenes Dasein zu einzutreten.

Der Löwe von Münster fährt fort:

„Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der § 211 des Reichsstrafgesetzbuches, der bestimmt: ‚Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.'“

vO: Das ist eben nicht mehr der Fall. Heute beschränkt man sich darauf, Wehrlose zu töten oder Angehörige des eigenen Volkes wehrlos zu machen, so daß sie Gefahr laufen, Schaden an Leib und Leben zu nehmen.

Bischof von Galen berichtet:

„Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthal abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief…: ‚Da ein derartiges Vorgehen nicht nur dem göttlichen und natürlichen Sittengesetz widerstreitet, sondern auch als Mord nach § 211 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Tode zu bestrafen ist, erstatte ich gemäß § 139 des Reichsstrafgesetzbuches pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlaßten Nachricht zu geben.'“

vO: Das Ergebnis war damals so, wie es heute wäre, wenn jemand gegen die Tötung Ungeborener unter Hinweis auf das noch immer verbotene Verbrechen des Mordes Anzeige erstatten würde.

Der Bischof resumiert:

„Wenn einmal zugegeben wird, daß Menschen das Recht haben, ‚unproduktive‘ Mitmenschen zu töten – und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft –, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den arbeitsunfähigen Krüppeln, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben. Dann braucht nur irgendein Geheimerlaß anzuordnen, daß das bei den Geisteskranken erprobte Verfahren auf andere ‚Unproduktive‘ auszudehnen ist, daß es auch bei den unheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Arbeitsinvaliden, bei den schwerkriegsverletzten Soldaten anzuwenden ist. Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher. Irgendeine Kommission kann ihn auf die Liste der ‚Unproduktiven‘ setzen, die nach ihrem Urteil ‚lebensunwert‘ geworden sind.“

vO: Unter solchen Gesichtspunkten ist dann ja auch tatsächlich selektiert worden. Heute ist das Kriterium für die Entscheidung ein anderes: Ist der Unmündige von den vollwertigen Individuen um ihn her erwünscht oder nicht? – Das Ergebnis aber weist in dieselbe Richtung.

Graf von Galen:

„Und keine Polizei wird ihn schützen und kein Gericht seine Ermordung ahnden und den Mörder der verdienten Strafe übergeben! Wer kann dann noch Vertrauen haben zu einem Arzt? … Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines gegenseitiges Mißtrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre geduldet, angenommen und befolgt wird. Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volk, wenn das heilige Gottesgebot: ‚Du sollst nicht töten!‘, das der Herr unter Donner und Blitz auf Sinai verkündet hat, das Gott unser Schöpfer, von Anfang an in das Gewissen der Menschen geschrieben hat, nicht nur übertreten wird, sondern wenn diese Übertretung sogar geduldet und ungestraft ausgeübt wird!“

 

4 Kommentare zu „Lebenswert“

  • quer:

    Geschchte wiederholt sich nicht. Aber die Wege der Menschen (in Deutschland jedenfalls) bleiben die gleichen ausgetretenen Pfade. Man lese nur Geschichtsbücher an Schulen und vergleiche die darin enthaltene „Empörung“ mit der Beschlußfassung heutiger Volkszertreter. Sozialismus bleibt Sozialismus. Egal, unter welcher Fahne er auch antritt.

  • Georg Mogel:

    Ein Vergleich des Bischofs von Münster, Clemens August Graf v. Galen mit dem Erzbischof von Freiburg, Zollitsch, sagt ales über den heutigen Zustand der katholischen Kirche in Deutschland. Eine Gesellschaft, die seit fast 40 Jahren Jahr für Jahr und größtenteils auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, 150.000
    gesunde Kinder abtreiben läßt, hat sich selbst von jeglicher Zukunft verabschiedet.
    Die PID war nur folgerichtig zu erwarten gewesen in dieser Kultur des Todes. Nachdem der Fetozid bereits als „normal“, gar als slbstverständliches Recht, empfunden wird, steht der Einführung des staatlichen Gerontozids nichts mehr im Wege. Diese sonst ständig moralisierende Gesellschaft ist dabei, den Ast abzusägen auf dem sie sitzt.

  • bonifaz:

    Wirklich pervers wäre es gewesen, die “Selektion” zu verbieten, nachdem man die Embryonentötung bereits legalisiert hat.
    Die Debatte zeigt schön, wie sich linkes von christlichem Moralisieren herleitet.
    Das christliche Menschenbild, mit dem Merkel Sarrazin bekämpfte, unterscheidet sich nicht von dem Lyssenko-Menschenbild, mit dem sie bei der FDJ aufwuchs.
    Für die Zeche der Anti-Selektions-Moralisten aufkommen dürfen die angehenden Eltern.
    Geburtenfreundlich wäre ein Erfolg des Anti-PID-Kreuzzuges kaum gewesen.

  • Georg Mogel:

    Erwähnenswert, aber in diesem kopfstehenden Land nicht verwunderlich ist, daß die gesetzliche Krankenversicherung sowohl die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, als auch die Kosten einer künstlichen Befruchtung -denkbar bei ein und derselben Frau- trägt.

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