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Gedankensplitter (7. Jan. ’15)

Seit Beginn des Jahres gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Obwohl er niedrig angesetzt ist, bereitet er manchem, der seine Mitarbeiter ihm entsprechend entlohnen soll, Schwierigkeiten. Der Grund dafür besteht darin, daß der Mindestlohn für abhängig Beschäftigte innerhalb der deutschen Grenzen gilt, während für die Unternehmerseite diese Grenzen sozusagen aufgehoben sind: Die heimische Bourgeoisie leidet – direkt oder indirekt – unter der Globalisierung. Als Beispiel illustriere dies die deutsche Textilindustrie, die seit den achtziger Jahren so weit geschrumpft ist, daß etwa eine halbe Million Arbeitsplätze weggefallen sind, d.h. fast alle; schon vor zehn Jahren gab es nicht einmal mehr einhunderttausend Beschäftigte in der deutschen Textilindustrie, und von zweieinhalbtausend Unternehmen blieb zum selben Zeitpunkt wenig mehr als ein Drittel.

So wird durch Mindestlohn sowie hohe Besteuerung und bürokratische Belastung auf der einen Seite und die mit Hungerlöhnen operierende, kaum Steuern entrichtende Konkurrenz* auf der anderen Seite die nationale Bourgeoisie nicht nur Deutschlands in die Zange genommen. – Die politische Linke, die zwar Mindestlöhne fordert, aber zugleich „Refugees“ als Fußvolk der Globalisierer willkommen heißt, betreibt objektiv das Geschäft der multinationalen Aktiengesellschaften. Sie schadet nicht nur der einheimischen Bourgeoisie, sondern zugleich den Arbeitnehmern, deren Interessen sie zu vertreten vorgibt.**

* Ein Spezialist für Minimierung der Steuerbelastung multinationaler Konzerne amtiert seit 2014 als Präsident der Europäischen Kommission.

** Dem geistreicheren Altlinken müßte sich das Erkennen dieses Zusammenhanges doch geradezu aufdrängen, da er selbst früher skandierte „Das Übel an der Wurzel packen, die Macht der Großkonzerne knacken!“

 

2 Kommentare zu „Gedankensplitter (7. Jan. ’15)“

  • Unke:

    Also hier wird der falsche Baum angebellt. Die Gesetze die die „Internationalisierung“ des Dax ermöglichten wurden in der selben Zeit gemacht wie z.B. die EU-Vereinbarung, dass Unternehmen die MwSt ihre EU-weiten Operationen (nur) am Sitzland zu versteuern haben. So dass, z.B., Amazon für seine EU-weite Wertschöpfung 15% MwSt bezahlt…
    …in und für Luxemburg (mal genauer hingeschaut von wem man die Amazon-Lieferung bekommt?).
    Ach ja.
    Federführend auf deutscher Seite bei diesen Regelungen war das Mitglied einer (ehemaligen) Arbeiterpartei, von Beruf (was wohl?) Lehrer und immer ganz vorne dabei, wenn es den einheimischen Biodeutschen Steuermoral einzutrichtern galt.
    Richtig: Bundesfinanzminister a.D. Hans Eichel.

    vO: ?

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