fiat justitia aut pereat mundus (letzter Teil)
Die moderne Gesellschaft versteht sich als Menge von Individuen. Galten als Träger der Gesellschaft traditionell die erwachsenen, einheimischen Männer, kamen entsprechend dem modernen Verständnis von Gesellschaft erst die erwachsenen Frauen hinzu, denen daher das Wahlrecht zuzuerkennen war, bis schließlich alle Menschen vor Ort ungeachtet ihres Alters und ihrer Herkunft als Angehörige der Gesellschaft angesehen wurden; dem gemäß setzt man das Wahlalter fortwährend herab, und man ist bestrebt, den Kreis der Wähler selbst auf Fremde auszudehnen. – Man sucht den Gedanken der Gleichheit aller von derjenigen vor dem Gesetz (Liberalismus) auf die ökonomische (Sozialismus) und schließlich auf die biologische Sphäre (Neue Linke) auszudehnen, womit das moderne Selbstverständnis der Gesellschaft immer konsequenter umgesetzt wird; dadurch aber zeigt sich zugleich immer deutlicher, wie wenig angemessen es der menschlichen Natur ist.
Die Moderne betrachtet die Gesellschaft nicht als einen auf die Basis der Familien gegründeten Komplex bzw. als ein System, das grundsätzlich fähig ist zur Organisation des innerhalb seiner geltenden Rechtes, sondern als Menge lauter individuell verschiedener, aber grundsätzlich gleichartiger Lebewesen, die mit Hilfe ihrer Vernunftbegabung allesamt nach diesseitigem Glück streben: Nur auf der Grundlage solcher gedanklichen Voraussetzungen wird eine Devise wie die Jeremy Benthams* verständlich, wonach es gelte, „…the greatest happiness of the greatest number“ durchzusetzen, denn „that is the measure of right and wrong“.** Dem dienen allgemeine Wahlen und vergleichbare Mehrheitsentscheidungen.
* geb. 1748, gest. 1832
** „A Fragment on Government (1776)“; …das größte Glück der größten Anzahl, das ist der Maßstab für richtig und falsch. – Später bezeichnete er „the greatest happiness of the greatest number“ auch als „foundation of morals and legislation“, Grundlage der Moral und der Gesetzgebung, „Extracts from [Bentham‘s] Commonplace Book, Chapt. VI [zu den Jahren 1781 – 1785], Elogia (Edinburgh 1843, gesammelte Werke Bd. 10)“
Traditionell werden drei Formen staatlicher Verfassung unterschieden: Monarchie, Aristokratie und Demokratie. Die Herrschaft des einzelnen wird vor allem durch ein gekröntes Oberhaupt verwirklicht, die Aristokratie durch eine Gruppe wie den höheren Adel. In der Demokratie treten alle freien Männer zusammen, um Beschlüsse zu fassen; fast könnte man davon sprechen, daß die egalitäre Gesellschaft der vorstaatlichen Zeit in der traditionell verstandenen Demokratie wiederkehre, doch es besteht ein gravierender Unterschied, denn den demokratisch gefaßten Beschlüssen steht zu deren Umsetzung nun ein Staatsapparat* zur Verfügung; man denke insbesondere an das antike Athen, aber auch an die spätmittelalterliche Schweizer Eidgenossenschaft. – Je umfassender das von einem Staat regierte Territorium ist, desto mehr sind die freien Männer in der Demokratie darauf angewiesen, daß von ihnen gewählte Abgeordnete ihre Interessen vertreten. Um die Angehörigen der so entstehenden Politischen Klasse kontrollieren zu können, bildet der Volksentscheid sozusagen ein außerordentliches neben dem ordentlichen Regiment; im antiken Athen diente dem z.B. das Scherbengericht.
* Gerichte gehören dazu, wenn es dem Staat bereits gelungen ist, die Rechtsprechung von Familien und Gesellschaft an sich zu ziehen.
Wie deutlich unterscheidet sich davon die parlamentarische Massendemokratie der Moderne! Sie dient nach Bentham dem [als Gemeinwohl mißverstandenen] irdischen Glücksstreben aller einzelnen, statt jedem ein Leben im Einklang mit der menschlichen Natur zu ermöglichen, das im Dienste der Wahrheit und des Guten steht.
Im Laufe der Geschichte hat der Staat allerorts nicht nur die ursprünglich in den Familien und der Gesellschaft verankerte Rechtsprechung und Rechtsetzung an sich gezogen, was ihm eine gewaltige Machtfülle gab, so bald er sich nicht mehr an das traditionelle, römische Recht als Norm hielt, sondern – im Zeitalter von Aufklärung und Moderne – nach eigenem Gutdünken Gesetze erließ. Um die Willkür zu zügeln, schlug Montesquieu* eine Gewaltenteilung vor; danach sollten Exekutive bzw. Regierung, Legislative bzw. Gesetzgebung und Jurisdiktion bzw. Gerichtsbarkeit voneinander unabhängig sein. Wie der Regierung früherer Zeit durch die Bindung an überlieferte Rechtsnormen Grenzen gesetzt waren, so soll Entsprechendes nun dadurch erreicht werden, daß eine personelle Trennung von Regierung, Rechtsetzung und Rechtsprechung durchgeführt wird. Daraus entwickelte sich im 19. Jahrhundert das Modell der parlamentarischen Demokratie, in der verschiedene Parteien und Persönlichkeiten um die Macht ringen, so daß niemandem die Alleinherrschaft zukommt. Im 20. Jahrhundert, dem Zeitalter der nationalen Monopole, setzte sich zunehmend die Jurisdiktion an die oberste Stelle, indem sie durch ihre Interpretation der Gesetze Recht zu setzen begann, also die legislative Gewalt an sich zog, und zugleich die Exekutive in ihrer Macht beschränkte: Dies zeigte sich zuerst in den USA, wo Roosevelt** ab 1933 mit tw. totalitären Methoden regierte, bis der Oberste Gerichtshof 1935 Roosevelts Wirtschaftspolitik als nicht verfassungsgemäß disqualifizierte; man denke auch an die Selbstermächtigung des Europäischen Gerichtshofes, die durch zwei seiner Urteile von 1963 und 1964 ermöglicht wurde, da er mit ihnen die Römischen Verträge (1957) über das in den Unterzeichnerstaaten geltende Recht erhob und sie so zur Verfassung eines noch zu schaffenden Europastaates erklärte, über die wiederum er, der EuGH, zu wachen habe.
* Charles de Montesquieu; geb. 1689, gest. 1755; hier: „De l‘esprit des Lois (1748; dtsch. Des Herrn von Montesquiou [sic!] Werk von den Gesetzen, 1753)“
** Franklin D. Roosevelt; geb. 1882, gest. 1945; Präsident der USA 1933 – 1945
Die jüngste Entwicklung – im Zeichen des globalen Monopolkapitalismus – zeigt sich im erfolgreichen Ignorieren von geltendem Recht und Gesetz durch die Exekutive; als Beispiel diene Deutschland unter Merkel*. Damit setzt die Regierung gewissermaßen selbst Recht, und es kehrt – in veränderter Gestalt – die Situation wieder, gegen die Montesquieu sich wandte. – Es wäre also eine Gewaltenteilung unter den gegenwärtigen Bedingungen wiederherzustellen, um endlich die Gesellschaft zu rechristianisieren und zum Naturrecht zurückzukehren. Erste Maßnahmen könnten in der Abschaffung der Verfassungsgerichte bestehen, um die Jurisdiktion wieder auf die Rechtsprechung zu beschränken, und in der Begrenzung der Bezahlung der Abgeordneten auf die Zeit ihrer Tätigkeit als Mandatsträger, so daß sie selbst ein vitales Interesse daran entwickeln, wiedergewählt zu werden und eine Selbstermächtigung der Exekutive zu verhindern; außerdem wäre zu beachten, daß keine möglichen weiteren Einkünfte der Mandatsträger mit der Wahrnehmung von Interessen verknüpft sind, die denen der Wähler zuwiderlaufen könnten. Der Wirtschaftssektor wäre aus der Globalökonomie durch Wiedererrichtung von Zollschranken herauszulösen und zu gewährleisten, daß die Profitmaximierung nicht unbedingt, d.h. ohne Rücksicht auf die Interessen des Volkes verfolgt wird, sondern nur bedingt. Dazu müßten die Rechte der Aktionäre eingeschränkt und die Gehälter der Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten strikt begrenzt werden, um zu verhindern, daß sie nach dem Ende ihrer Tätigkeit womöglich in die Klasse der Großinvestoren aufsteigen und eine ähnlich verhängnisvolle Rolle spielen wie z.Z. George Soros**.
* Angela Merkel; geb. 1954; Kanzlerin seit 2005
** geb. 1930; eigentl. György Schwartz – vgl. dazu die Beschreibung der „Superreichen“ im Schlußkapitel von Manfred Kleine-Hartlages „Neue Weltordnung (2011)“.
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Die egalitäre Gesellschaft verwendete, wie oben [in Teil 2] an Hand der Unterscheidung von apodiktischem und kasuistischem Recht deutlich wurde, den Vorläufer des Zivilrechts, während die Angehörigen der Familien durch moralische Gebote einander verpflichtet waren; dazu sprach das Familienoberhaupt Recht, das in Grundsätzen seinen Ausdruck fand, die – durch den Mund des Vaters – den einzelnen direkt ansprachen: „Du sollst nicht töten“ etc. – Angesichts dieser klaren Aufteilung in eine moralische und eine [proto-zivil]rechtliche Sphäre erhebt sich jedoch die Frage, wie die Glieder derselben Gesellschaft miteinander umgehen sollten, wenn sie doch einander einerseits nicht so nahestehen wie die Angehörigen einer Familie und andererseits einander nicht so fremd sind wie Menschen verschiedener Völkerschaften. M.a.W. die Moral war über die Grenze der Familie hinaus auf die Gesellschaft auszudehnen, ohne den einzelnen dadurch zu überfordern. Dies konnte nur dadurch geschehen, daß man die moralischen Grundsätze im allgemeinen für die Familie weiterhin gelten ließ, in besonderen Fällen aber auch innerhalb der Gesellschaft.
Vom alttestamentlichen Volk wurde Gott im Gefolge des Bundesschlusses als eigentliche Quelle des Rechts erkannt, und so konnten auch von ihm her den Einzelnen ansprechende Gebote apodiktischen Stils formuliert werden, in denen Gott sich an den Angehörigen der Gesellschaft wandte: „Du sollst deinen Volksgenossen [bzw. jedes Glied der Gesellschaft, der du angehörst,] lieben wie dich selbst.“* – Später verdeutlichte der Heiland, daß die Hilfe in Notlagen nicht einmal auf Volk und Gesellschaft zu begrenzen ist; dies zeigt vor allem das Gleichnis vom Barmherzigen Samariter**, in welchem dem unter die Räuber Gefallenen von einem Samariter, einem nicht vollwertigen Volksgenossen, geholfen wird, das der Heiland ausdrücklich zur Erklärung [von Lev. 19, 18] anführt. Durch die Aufsprengung der nationalen Begrenzung wurde aus dem Volksgenossen der Nächste.
* Lev. [3. Mose] 19, 18
** Luc. 10, 29 – 37
Für den Christen ist jeder Mensch in Not, der ihm begegnet, ein Nächster, und die Gemeinschaft der Gläubigen nimmt hinsichtlich der moralischen Verpflichtung eine Stelle zwischen Familie und Gesellschaft bzw. Volk ein.* So ist der Christ verpflichtet, von dem Seinigen abzugeben, um damit zum Erhalt der Kirche ihrer irdischen Gestalt etwas beizusteuern; den alttestamentlichen Vorläufer bildete die Abgabe des ersten Zehnten für die Leviten, wovon wiederum ein Zehntel den Priestern zustand.**
* Stichwort: „Bruderliebe“
** s. Num. [4. Mose] 18, 26 – 28
An erster Stelle steht für den Christen stets die Erfüllung der Standespflichten gegenüber der eigenen Familie, der Kirche und schließlich gegenüber Gesellschaft und Volk. Dem hat der Christ im allgemeinen gerecht zu werden, und nur im besonderen widmet er sich in Not Geratenen außerhalb der Familie, also Armen, Kranken und z.B. fremden Pilgern. Da die Gesellschaft im Verlaufe des Mittelalters aber allmählich an Komplexität gewann, war die Versorgung der Notleidenden außerhalb der eigenen Familie kaum mehr unter Wahrung der Standespflichten von den einzelnen Christen zu bewältigen. Dieser Aufgabe widmeten sich dann verschiedene Orden, d.h. Gemeinschaften von Asketen, die ihre Familien verließen und deshalb nicht denselben Standespflichten unterlagen wie die übrigen Gläubigen; die Ordensangehörigen konnten sich somit im allgemeinen dem widmen, was anderen Christen nur im besonderen möglich war.
Der christliche Staat anerkannte die christliche Gesellschaft* und berücksichtigte deren Interessen in der Gesetzgebung, z.B. hinsichtlich der Feier des Sonntags. Dieser Staat setzte die in den Familien verankerte, aber nicht auf sie beschränkte christliche Moral voraus; auch sie war in der Gesetzgebung zu berücksichtigen, z.B. in der Anerkennung der vor dem Priester geschlossenen Ehen. – Der christliche Staat beanspruchte aber keineswegs, seinerseits moralisch zu handeln. Gewiß hatte er darauf zu achten, die Moral der christlichen Untertanen zu schützen, statt sie durch verkehrte Vorschriften zu beeinträchtigen; außerdem war er an das Naturrecht gebunden. Doch in ihren – unter den vorgenannten Bedingungen – gefällten Entscheidungen hatte sich die Regierung des christlichen Staat wie jede andere nach politischen Grundsätzen zu richten, die auf das Wohl des Gemeinwesens abzielten: Was ist ihm nützlich, was schädlich? Danach sind Freund und Feind zu unterscheiden.
* vgl.o. [im 4.Teil] das Beispiel Islands
Gerade der moderne, nicht-christliche Staat reklamiert moralisches Handeln für sich und beruft sich z.B. auf die Menschenrechte; auch anderes ist als Alternative denkbar, z.B. eine völkische Ideologie. Jedenfalls soll die Stelle der christlichen eine nicht-christliche Moral einnehmen, und diese wiederum wird nicht den Bürgern überlassen, sondern der moderne Staat sucht durch seine Gesetzgebung die Gesellschaft samt den Familien gemäß seiner Ideologie zu formen; damit nimmt der moralisierende moderne Staat die Menschenrechte o.ä. deklamierend eine totalitäre Gestalt an.
Gegenwärtig erleben wir es, daß die Gesetzgebung nicht mehr nur das Naturrecht mißachtet. Die Regierung geht darüber hinaus; sie maßt sich nicht nur an, über die Moral der Bürger zu befinden, sondern beansprucht auch die Vollmacht, nach ihrem ideologischen Maßstab handelnd, jegliches Recht und Gesetz mißachten zu dürfen. – Der bei einem erfolgreichen Staatsstreich nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 als Reichsverweser vorgesehene Generaloberst Ludwig Beck* plante eine Rundfunkansprache; deren Text hatte er zusammen mit dem Juristen Carl Friedrich Goerdeler** verfaßt. Darin heißt es: „Erste Aufgabe ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestät des Rechts.“
* geb. 1880, gest. 1944 (vor der Festnahme erschossen); 1938 aus der Wehrmacht verabschiedet
** geb. 1884, gest. 1945 (hingerichtet); Leipziger Oberbürgermeister 1930 – 1937
[…] Zum Originalartikel […]
Sehr geehrter virOblationis
Ich bin bei Ihnen.
Dieser Beitrag beleuchtet für mich nachvollziehbar das (vormoderne oder traditionelle) Konzept (als Gegenentwurf zur Moderne), auf das Sie in einem anderen Beitrag bereits hingewiesen haben.
Problem aus meiner Sicht: nahezu unser gesamtes Establishment (die Masse der Leute, die sich als die hiesige Intelligenzschicht sehen) befürwortet die herrschenden Verhältnisse. Dieses Establishment (über das ich mich an anderer Stelle bereits geäußert habe) stellt nicht nur die Machthaber und Herrschenden, sondern auch deren zahllose Zuarbeiter, Helfer, Multiplikatoren und auch Nutznießer und Profiteure (nicht nur pekuniär gesehen).
Ohne die Unterstützung von besonders befähigten Menschen, insbesondere auch aus dem Establishment (möglicherweise gibt es dort einige: https://www.youtube.com/watch?v=fdKB6a6xrp4 ), wird es schwer werden, die von Ihnen in Ihrem Beitrag genannten Verhälnisse wiederherzustellen.
Ob wir erfolgreich sein oder unterliegen werden wird man sehen. Ich beziehe mich sinngemäß auf Manfred Kleine-Hartlage wenn ich diesbezüglich sage: „Wie dem auch sei, ich werde kämpfen“
Manche mögen sich folgende Frage stellen:
„Wie konnte es dazu kommen?“
https://www.youtube.com/watch?v=WNfkd09NKac
„Something now, is something that will always be
This is far beyond some earthbound human plan
In this universe we’re merely specks of sand
Nothing more than man
Tell me – How did it come to this?
What we do, may light an unexpected fuse
Every left or right may lead to consequences
If the butterfly should flap its wings
If an angel sings
Tell me – How did it come to this?
Tell me – How did it come to this?
Once a child, I tried to hold eternity
Take a leap of faith and never fear the fall
But as I floated to those distant shores
I would hit the wall
How could I believe…
There was something on the other side of it all
More than any man could truly understand
More than I could comprehend
So how did it come to this?
Honestly, I never thought I’d seek adventure in my life
Never thought that I would walk so dark a road
In this universe we’re merely specks of sand
Nothing more than man
Honestly, I never thought I’d read such judgement in my life
Never thought that I would fall upon this road
And if that butterfly should flap its wings
If an angel sings
So how did it come to this?
How did it come to this?“
‚Eine „Liebe zur Menschheit“ kennt die christliche Sprache, charakteristisch genug, nicht. Ihr Grundbegriff heisst „Naechstenliebe“. Dagegen ist die moderne Menschenliebe weder zunaechst auf die Person und auf bestimmte Werte geistiger Aktbetaetigung gerichtet (und auf den „Menschen“ nur soweit, als er „Person“ ist und jene Akte durch ihn vollzogen werden, als sich durch ihn also die Gesetzsmaessigkeit des „Gottesreiches“ vollzieht), noch auf die „naechsten“ anschaulichen Wesen, die allein jenes tieferen Eindringens in die Schicht des geistigen Personseins faehig sind, in deren Erfassung die hoechste Form der Liebe besteht,- sondern auf die Summe der menschlichen Individuen als Summe. Das Prinzip Benthams: „Jeder gelte fuer einen und keiner fuer mehr als einen“ ist nur eine bewusste Formulierung der in der Bewegung der modernen „Menschenliebe“ von Hause aus liegenden Richtung. Darum erscheint hier jede Liebe zum k l e i n e r e n Kreise a priori – ohne dass nach dem investierten Werten, ohne dass nach seiner „Gottesnaehe“ gefragt ist – als eine E n t r e c h t u n g des g r o e s s e r e n Kreises; Vaterlandsliebe z.B. als Entrechtung der „Menschheit“ usw.‘
Aus: Max Scheler, ‚Das Ressentiment im Aufbau der Moralen‘, 4: Ressentiment und moderne Menschenliebe S. 63, Vittorio Klostermann, Frankfurt a. M. 1978. Herausgegeben von Manfred S. Frings, Chigago, Ill.
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