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Artikel-Schlagworte: „EU-Moloch“

Zwei Urteile die es in sich haben

EuGH zum Ersten
Der EuGH gibt einer somalischen arbeitslosen Frau mit vier Kindern Recht: Mit Unterstützung eines Wohlfahrtsverbandes klagte die Frau auf eine größere Unterkunft für sich und ihre Kinder und Transferzahlungen für sich (bisher bekamen nur die vier Kinder Geld vom britischen Steuerzahler). Das Pikante – ihr Ehemann, ein Äthiopier mit dänischer Staatsbürgerschaft,  hatte nur acht Monate in GB gearbeitet, die Frau selbst hat nicht einmal ein Aufenthaltsrecht in GB. Diesen Beitrag weiterlesen »

Kurz angemerkt: Austritt aus der EU

Ein Vorteil, der von verschiedenen Seiten herausgestellt wird, sei der, dass mit Inkrafttreten der umgetauften EU-Verfassung ein Austritt aus der EU erstmals verankert sei. Da das in den allermeisten darüber publizierten Artikel nur so steht, hier Details zum Austrittsrecht:

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Neue Verfassungsbeschwerde

Prof.  Dr. Dieter Spethmann hat gestern Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon‑Vertrag sowie sämtliche Begleitgesetze erhoben. Verfahrensbevollmächtigter ist Prof.Dr. Markus C. Kerber:

Angesichts der fahrlässig‑oberflächlichen Behandlung der Lissabon-Begleitgesetze im Deutschen Bundestag hat Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann nach sorgfältigem Abwägen mit heutigem Datum gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon‑Vertrag sowie sämtliche Begleitgesetze Verfassungsbeschwerde erhoben. Er wendet sich zum einen gegen die unzureichende gesetzliche  Ausgestaltung  der Integrationsverantwortung des Bundestages. Zum anderen wehrt er sich gegen jedwede Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, die es unterlässt, im Wege eines völkerrechtlichen Vorbehalts die Geltung des BVerfG-Urteils vom 30.6.2009 gegenüber der EU sicherzustellen. Nur so könne auf Dauer die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung sichergestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhalten für den Fall, dass sich entgegen der bisherigen Praxis der Herr Bundespräsident nicht dazu entschließen kann, bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit der Ausfertigung und Verkündung der vorgenannten Gesetze zu warten.

Pressemitteilung auf  Europolis. Die Kopie der Verfassungsbeschwerde kann man sich hier herunterladen -> pdf-datei

[1] Der Verfahrensbevollmächtigte Prof.Dr. Markus C. Kerber hat außerdem einen eigenen Artikel [pdf-datei] zur umgetauften EU-Verfassung verfasst: Das Bundesverfassungsgericht und seine Feinde

[2] Prof. Spethmann hat eine eigene Webseite, auf der man u.a. Beiträge Spethmanns zum Euro, zur Währungsunion, zur EU  u.ä. lesen kann.

Schäuble: Mein Land steht dem Projekt wohlwollend gegenüber

Die EU-Kommission, die von keinem Volk demokratisch legitimiert wurde, verstößt in Zusammenarbeit mit – ebenfalls selbstermächtigten –  „NGOs“ erneut eklatant gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Die EU-Innenminister beraten heute über den Plan der EU-Kommission, mehr Flüchtlinge aus Drittstaaten in Europa über freiwillige Neuansiedlungsprogramme aufzunehmen. EU-Justizkommissar Jacques Barrot will den Innenministern in Brüssel die Details seines Plans darlegen.

Der EU-Neusprech „freiwillig“ bedeutet hier, dass zu diesem tiefgreifenden Akt ebenfalls keine Volksabstimmung gestattet wird, statt dessen gehorsame Regierungen aus den EU-Mitgliedstaaten eine Kopfprämie von 4000 Euro pro Angesiedeltem von unseren Steuergeldern ausbezahlt bekommen.

Einzig österreichische Politiker protestieren: ÖVP-Innenministerin Maria Fekter erklärt, dass sich Österreich an diesem EU-„Programm“ nicht beteiligen wird. Vorläufig. Hier entfaltet der erneute, fulminante Stimmenzuwachs der FPÖ, obwohl nicht an der Regierung beteiligt, doch nachdrücklich seine Wirkung.

Wolfgang Schäuble [CDU]  dagegen erklärte dreist,  „sein“  Land stünde  dem Projekt wohlwollend gegenüber – das deutsche Volk darf dazu allerdings nicht abstimmen, ja dieses Thema wird nicht einmal Teil des Rest-Wahlkampfes sein. Das ist Demokratie a la BRD.

"Wir werden keinen Volksabstimmungen zu Europa zustimmen"

droht Axel Schäfer,  der europapolitische Sprecher der Sozen. Die gleichen Genossen, die nichts dagegen hatten, das GG in Bezug auf die Abstammung zu „modifizieren“ [ius sanguinis/ius soli], sind bei Volksabstimmungen in EU-Fragen strikt dagegen.

Die dafür nötige Grundgesetzänderung sowie ein bindendes Votum des Bundestags für Beitrittsverhandlungen mit EU-Kandidaten sei mit der SPD nicht zu machen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion,Thomas Oppermann, wirft dem CSU-Chef Horst Seehofer vor, er wolle damitein „imperatives Mandat des Bundestags“ für die Bundesregierung in Brüssel einführen. Das sei „nicht im Sinne einer Demokratisierung“.

Doch, das wäre im Sinne einer Demokratisierung – aber keine, die fanatischen Eurokraten gefiele. Auf solche Forderungen reagieren sie ähnlich unlustig wie das saudische Königshaus, wollte man es von den Vorteilen einer auf Zeit gewählten Regierung zu überzeugen versuchen. Was Eurokraten von Volksabstimmungen halten, haben sie bei den Referenden zum EU-Vertrag eindrucksvoll bewiesen.

 Lt. SpOn steht die CSU mit ihrer Forderung nach einer umfassenden Neuregelung alleine da: Wie die SPD will auch die CDU keine Zugeständnisse machen und zunächst nur das umsetzen, was das BVerfG in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag als notwendig verlangt hat.

[Dank an Wahnfried für den Hinweis]

Totalitarismus der EU

Teil 1 [mit deutschem Untertitel]

In dieser Zusammenstellung kristallisiert sich sehr schön heraus, wie nahezu uneingeschränkte Macht einer Personengruppe bereits Merkmale jener Herrschaftsformen hervorruft [Terror gegen politische Gegner sowie die Erziehung und Bewusstseinsformung durch Medienkontrolle], unter der unser Volk schon einmal litt.

Von der Opposition hervorgebrachte Vergleiche und Parallelen sind unerwünscht, auch wenn sie den Nagel noch so genau auf den Kopf treffen. Neun Minuten, die man gesehen haben muss.

Ein epochales Urteil?

Forist Nick Naylor erläuterte im Kommentarbereich von „Ein epochales Urteil“ die wichtigsten Knackpunkte des Karlsruher Urteils und des JF-Interviews mit Prof. Murswiek. Seine Einschätzung ist eine kritischere.

Ein  epochales Urteil ?
Gastbeitrag: Nick Naylor

In dem Interview hat Herr Prof. Murswiek einige wichtige Aussagen getroffen, die allseits kaum beachtet werden: Diesen Beitrag weiterlesen »

"Ein epochales Urteil"

Der Staatsrechtler Prof. Murswiek [Bild li.], der als Prozessvertreter des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler die spektakuläre Lissabon-Entscheidung erfochten hat, erklärt im Interview  mit der Jungen Freiheit, warum das Urteil so bedeutend ist.

Zum einen habe das Urteil Leitfunktion, zum anderen habe es klargemacht, dass es sowas wie ein „europäisches Volk“ nicht gibt. Murswiek erläutert die Formulierung  der umgetauften EU-Verfassung,  nach der das  Europäische Parlament „die Bürgerinnen und Bürger der EU“ repräsentiere. Und was es impliziert hätte, wäre unseren Polit-Eliten nicht via Karlsruhe auf die Finger geklopft worden. Murswiek: Diesen Beitrag weiterlesen »

Eine Lektion in Demokratie

Nigel Farage ist britischer Politiker und Chef der United Kingdom Independence Party, UKIP. Das Handelsblatt schreibt im Mai über ihn: Nigel Farage – Europagegener mit großen Chancen. Eine gute Analyse, wie sich im Juni zeigte – bei der Europa-Wahl konnte UKIP ihre Stimmanteile noch einmal steigern: Die bösen Buben räumen ab, zähneknirscht der Stern.

Das Video ist ein Mitschnitt seiner feurigen Rede vor dem EU-Parlament. Eine Lektion in Demokratie.

Zum Urteil des BVG

Eines vorweg: Die Materie EU, EU-Verträge, BVG, Gesetzurteile et cet. ist so komplex, dass selbst Leute „vom Fach“ – soweit ich das bisher überblicken kann – zu  unterschiedlichen Einschätzungen des BVG-Urteils, seinen Auswirkungen und Implikationen kommen.

Als erstes stelle ich das FAZ-Interview mit Paul Kirchhof ein. Prof. Kirchhof ist deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler, Professor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht. Sein Resümee des BVG-Urteils:

[1] Prof. Kirchhof:  Die vereinigten Staaten von Europa wird es nicht geben.

Der zweite ist von Carlos A Gebauer [Rechtsanwalt] in Eifrei. Seines Erachtens hat das BVG mit dem Urteil deutlich die allzu vielen Versuche abgewehrt , einzelstaatliche politische Entscheidungsprozesse auf dem Umweg „über Brüssel“ zu umgehen. [ Dank an Forist Arminius]

[2] Carlos A. Gebauer: Eine erste Einschätzung

Weitere interessante Verweise auf Artikel über das BVG-Urteil haben verschiedene Foristen gepostet und sind im Kommentarbereich des Blogartikels Der Kampf zu finden. [Dank an die Foristen]