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Artikel-Schlagworte: „Übewachung“

Internetzensur – BKA-Sperrliste soll geheim bleiben

Der Kampf gegen Kinderpornographie im Netz liegt von der Leyen besonders am Herzen. So weit so gut. Der Vertrag, der die Sperrung juristisch flankiert, spricht allerdings eine ganz andere Sprache – die Sperrliste soll nämlich geheim bleiben. Heißt: Kunden von Internetprovidern bekommen keine Einsicht in die gesperrten Domains. Der Vertrag wurde dem Chaos Computer Club zugespielt:

Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornographie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht wurde, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche – seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen – ein Leichtes sein„.

Der ganze Artikel des CCC hier. Dort kann man auch den ausgearbeiteten Vertrag zwischen BKA und Internetprovidern lesen.

[Dank an Anna für den Hinweis]