Inhaltsverzeichnis

Zweck des Staates: Traditionelles und modernes Verständnis

Nach traditionellem Verständnis besteht der Zweck des Staat im Gemeinwohl, wozu die Sicherung des irdischen Daseins durch Schutz nach innen durch das Strafrecht und außen durch das Militär gehören sowie Verhinderung der Drangsalierung eines Standes durch einen anderen, der das Daseinsrecht der Angehörigen des ersteren beeinträchtigen würde. Der Zweck des Staates beschränkt sich auf das Irdische; er hat nicht die Aufgabe, die Menschen zu Gott zu führen oder ihnen eine Moral vorzuschreiben; das familiäre Privatleben ist nicht Angelegenheit des Staates. Vielmehr beschränkt er sich auf die Sphäre des in der Gesellschaft geltenden Rechtes, und dieses hat wiederum der Natur des Menschen Menschen als Gott ebenbildlicher Creatur zu entsprechen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Unkraut statt Weizen

Im Artikel „Gründungsmythos“ wurde das Grundgesetz der BRD als Muster einer nach den UN-Menschenrechten von 1948 geformten Verfassung erkennbar. – Aber jetzt erst werden die Konsequenzen in vollem Umfang sichtbar. Was gegenwärtig geerntet wird, ist als Saat siebzig Jahren zuvor ausgestreut worden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Gründungsmythos

Wenn Auschwitz als Gründungsmythos der BRD bezeichnet wird, so kann dies nur eine unvollständige Beschreibung der ideologischen Grundlage des Staatswesens sein, denn es beschreibt lediglich, wogegen man sich wendet; doch von welcher Position aus geschieht dies? – Wenn Auschwitz die Antithese ist, wie lautet dann die These? Diesen Beitrag weiterlesen »

Rückblick auf den hiesigen Maoismus sowie weitere politische Strömungen zwischen Alter und Neuer Linker (18)

Die heranreifende Neue Linke, die bis dahin eher am Rande der Gesellschaft ihre Utopien verfolgt hatte, begann sich über den Umweltschultz und die Parteigründung als Grüne zu etablieren. – Gleichzeitig wurde der Neuen Linken eine ganz neue Perspektive eröffnet, und zwar von Seiten der kapitalistischen Globalisierer. Diesen Beitrag weiterlesen »

Grundgesetzlicher Ausblick

Art. 146 des Grundgesetzes lautet inzwischen, also nach der Wiedervereinigung (1990), die „von dem deutschen Volke“ nicht zum Anlaß genommen wurde, „eine [neue] Verfassung…in freier Entscheidung“ zu beschließen, durch welche das Grundgesetz „seine Gültigkeit an dem[selben] Tage“ verloren hätte: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Insofern kann das Bestreben, auf eine von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossene Verfassung hinzuarbeiten, nicht verfassungswidrig sein. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rund um den Gipfel

von virOblationis

Im „Rückblick auf den hiesigen Maoismus in seinem Zusammenhang (4)“ heißt es: „Der spätere Marcuse schlägt den Bogen zu früheren Veröffentlichungen, indem er am Schluß des „Eindimensionalen Menschen“ behauptet, das Lumpenproletariat, auf das er seine Hoffnung setzte, sei in der Lage, eine nicht repressive Gesellschaft ohne Triebunterdrückung zu errichten. Oben [in Teil 3] wurde bereits die bis 1969 bestehende West-Berliner Kommune 1 erwähnt. In ihrer Nachfolge entstanden nicht nur solche Einrichtungen wie die abartigen AAO*-Kommunen während der siebziger und auch noch der achtziger Jahre, die Familie sowie Privateigentum abschaffen wollten und deren Gründer schließlich u.a. wegen Kindesmißbrauchs 1991 verurteilt wurde.** Andere gründeten Landkommunen und suchten, eine alternative Landwirtschaft zu betreiben. Auch dabei steht Bakunin*** im Hintergrund, der nicht auf die sukzessive Erringung politischer Macht setzte, sondern auf die Bildung von Zusammenschlüssen, Assoziationen, im Proletariat, das dazu angeleitet werden sollte durch [intellektuelle] Angehörige eines Geheimbundes von Revolutionären; schließlich sollte durch eine Revolution nur noch die äußere Hülle abgesprengt werden, so daß der Staat beseitigt werde und die zuvor gebildeten neuen gesellschaftlichen Strukturen hervortreten wie der Schmetterling aus der Verpuppung.“ Wenn der Staat zerstört ist samt den bisherigen Formen gesellschaftlichen Lebens, dann existieren nur noch die zuvor als Alternativen entwickelten Assoziationen, in denen es keine Autorität und keinerlei Hierarchie gibt; der Kommunismus ist verwirklicht. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rückblick auf den hiesigen Maoismus sowie weitere politische Strömungen zwischen Alter und Neuer Linker (17)

Maoistische K-Gruppen hatten als Avantgarde der aus dem Pazifismus hervorgegangenen und in die Umweltbewegung eingemündeten Anti-AKW-Bewegung eine Verankerung in der Gesellschaft gesucht, die jedoch nie vollkommen authentisch sein konnte, denn das Ziel der Maoisten blieb der über den Marxismus-Leninismus zu erreichende Kommunismus, während der Umweltschutz in Gestalt der Anti-AKW-Bewegung die Welt vor dem Hantieren des weißen Mannes mit spaltbaren Materialien retten wollte; man konnte allerdings ein Stück des Weges gemeinsam zurücklegen, da Lenin 1920 in der Vierten Sitzung des II. Kongresses der Kommunistischen Internationale die Abwendung vom [sozialdemokratisch dominierten] Proletariat der Industrieländer vollziehend „die zurückgebliebenen Völker, die sich jetzt befreien“, zu eigentlichen revolutionären Subjekt während der Phase des Imperialismus erklärt hatte (s. dort): Wenn man im Weißen, vorzugsweise dem Mann, deren Gegenspieler sah, dann ergab sich daraus eine gewisse Übereinstimmung mit den Zielen des Umweltschutzes. – Auch die undogmatische Linke – abgesehen von ihren terroristischen Teilen, deren Ableger auch weiterhin versuchten, den Staat zu zerstören, um den Kommunismus gemäß anarchistischer Utopie anbrechen zu lassen, – wandte sich mit ihren Aussteigern, Alternativen und Anomalen dem Umweltschutz zu und verbündete sich mit Naturschützern, indem sie vorgab, doch dasselbe Ziel zu verfolgen wie diese; die geistige Verbindung von undogmatisch-anarchistischer Linker und Umweltschutz bestand darin, daß beide eine Lebensform jenseits des vom weißen Mann dominierten und repräsentierten Gesellschaftssystems erstrebten. Diesen Beitrag weiterlesen »

Grundgesetzliche Übergangszeit

Nach einen dritten Anlauf unternehme ich, um zu verstehe, warum es problematisch ist, wenn geschlußfolgert wird: „Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt: ,Die Würde des [bzw. aller] Menschen ist unantastbar.‘ Da geht es [also] um jeden Menschen [auf der Erde].“ Klar geworden war bereits im ersten Beitrag dazu, daß sich eine Verfassung auf das Volk einer bestimmten Region und deren Staat bezieht, während alle Menschen den gesamten Erdball bewohnen, sämtliche Regionen, in denen jeweils eigene Verfassungen gelten. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rückblick auf den hiesigen Maoismus sowie weitere politische Strömungen zwischen Alter und Neuer Linker (16)

Während die SPD seit 1966 Regierungsverantwortung im Bund übernahm und sich die Sozialindustrie* ganz allmählich entwickelte, suchten K-Gruppen vor allem über den Anschluß an die pazifistische Anti-AKW-Bewegung eine Massenbasis zu gewinnen (s.o. Teil (10)); zu derselben Zeit erschloß sich für die undogmatische Linke ein Betätigungsfeld durch den sich entwickelnden Umweltschutz angelsächsischer Provenienz, der nicht zu verwechseln ist mit dem kontinentaleuropäischen, vor allem deutschen Naturschutz, denn es geht dem Umweltschutz nicht etwa um die Bewahrung der heimatlichen Natur neben der vertrauten Kultur, sondern um die Rettung der Natur vor dem Menschen im allgemeinen und dem weißen Mann im besonderen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Was ist „fact“, und was ist „fake“? – Zugleich ein Beitrag zum Reformationsjubiläum

Ludwig Wittgensteins* „Tractatus logico-philosophicus (1921)“ beginnt mit dem Satz „1 Die Welt ist alles, was der Fall ist.“ Es geht in diesem Satz um eine objektive Wirklichkeit; derselbe Satz bedarf allerdings eines Subjektes, um niedergeschrieben zu werden, wie die objektive Wirklichkeit eines sie beobachtenden Subjekts, das uns gelegentlich seine Beobachtungen mitteilt, soweit wir dasselbe nicht selbst bemerken.** Wittgenstein definiert weiter: „1.1 Die Welt ist die Gesamtheit der Tatsachen, nicht der Dinge.“ – Im Folgenden heißt es dann: „2 Was der Fall ist, die Tatsache, ist das Bestehen von Sachverhalten. 2.01 Der Sachverhalt ist eine Verbindung von Gegenständen (Sachen, Dingen).“ „Sachverhalte“ gibt die englische Übersetzung des Tractatus mit „atomic facts“ wieder: „2 What is the case, the fact, is the existence of atomic facts. 2.01 An atomic fact is a combination of objects (entities, things).“

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