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Mit zweierlei Maß: Fünfmal diskriminiert

1. Vor dem Gesetz: Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden. [Richter Kirsten Heisig über das Urteil eines Türken, der trotz des rassistischen Spruch „Wir werden euch alle vergasen“ ein mildes Urteil erhielt]
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2. In der Kriminalstatistik: “Die Deutschen werden kriminalisiert. Letztlich werden eingedeutschte Russen kriminalstatistisch genauso als deutsche Straftäter erfaßt wie auch eingedeutschte Türken, Afrikaner, Asiaten oder andere Europäer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben“. [Rolf Jaeger, stellvertretener Vorsitzender des BDK ]

Ganz klar heraus sagt es keiner, und auch die polizeiliche Kriminalstatistik weist antisemitisch motivierte Taten nicht gesondert aus, wenn sie durch Menschen mit Migrationshintergrund begangen wurden. Heißt: Sie werden uns Deutschen „gutgeschrieben“
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3. In der deutschen, staatlichen Krankenversicherung. Zu der Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Ausländern in der staatlichen deutschen Krankenversicherung: Die deutsche Melkkuh; Die deutsche Melkkuh – Teil II
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4. Beim nationalen Integrationsplan: Er gewährt u.a. finanzielle Unterstützung von Ausbildungsbetrieben, die junge Migranten ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss einstellen. Für die deutsche Jugend in der gleichen Lage bedeutet das konkret, dass ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt noch weiter absinken.
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5. In der EU: Ein riesiges Netzwerk überzieht die europäischen EU-Mitgliedsländer. RAXEN überwacht “Rassismus und Fremdenfeindlichkeit”. “Nationale Beobachtungstellen” sammeln Fälle, EUMC speichert sie. Als “rassistisch und fremdenfeindlich”  gelten ausschließlich Fälle, in der das Opfer Migrant, der Täter Autochthoner ist.

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