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Die deutsche Melkkuh

Angehörige von hier lebenden Türken haben Anspruch auf Leistungen der deutschen staatlichen Krankenversicherung. Wohl gemerkt: Angehörige, die in der Türkei leben. Zu den anspruchsberechtigten gehören der Ehegatte, die Kinder und die Eltern [letzteres ist uns Deutschen in unserer eigenen staatlichen Krankenversicherung NICHT erlaubt]

Was also lange als “Stammtischgerede” und “rechtsextremistische Propaganda” abgebügelt wurde, ist Realität. Die diesbezüglichen Anfrage  des [2003 noch] Abgeordneten Martin Hohmann und die Antwort  kann man im Original nachlesen:  Bundesdrucksache 15/337 [auf S. 53; Nr.42]

Ebenfalls zum Thema ein Artikel aus dem Jf-Archiv: Ungleiche Behandlung
und aus der Welt: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen. Einen weiteren Sammelstrang mit Quellen zum Thema findet man auch hier und das spezifisch deutsch-türkische Abkommen zur deutschen Sozialversicherung hier.

Und noch etwas: Von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen in D profitieren auch die Zweit- und Drittfrauen eines Versicherten. Beitragsfrei mitversichert sind etwa Frauen, die mit einem Muslim nach ausländischem Recht wirksam in polygamer Ehe verheiratet sind – obwohl in Deutschland die Vielehe gegen das Grundgesetz verstößt. Tagesschau: Auch die Zweitfrau ist mitversichert.

Deutschland, Sozialamt und Melkkuh der Welt.

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