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Neue Entschädigungsforderungen für NS-Verbrechen: Deutschland ruft DenHaager Gerichtshof an

Auf dem alten DK berichteten wir über  das italienische Gerichtsverfahren gegen Deutschland: Das Kassationsgericht hatte die Verurteilung Deutschlands zu Entschädigungszahlungen an Angehörige von Opfern des Nationalsozialismus bestätigt.

Dossena – der Anwalt Deutschlands – nannte das einen Rechtsbruch, weil hier internationale Vereinbarungen und Verträge gebrochen würden – das öffne eine  Büchse der Pandora.  Deutschland werde keinen Pfennig zahlen [beide Artikel hier im cache]

Die Bundesregierung ruf jetzt den Internationalen Gerichtshof von Den Haag an und beruft sich auf das internationale Recht und das Prinzip der Staatenimmunität.

Zum Hintergrund: Deutschland hatte auf der Basis einer Übereinkunft von 1961 an den italienischen Staat 40 Mio. DM Reparationszahlungen geleistet. Indem das italienische Kassationsgericht  Individual-Klagen von Privatpersonen jetzt ausdrücklich zulässt, könnte dieser Präzedenzfall eine Flut von Privat-Klagen auf Entschädigung nach sich ziehen. [In Griechenland werden bereits ähnliche Forderungen erhoben]

Italiens Regierung sieht den Spruch des Kassationsgerichts selbst mit äußerst gemischten Gefühlen: Auch italienische Soldaten verübten unter Diktator Benito Mussolini Kriegsverbrechen in Jugoslawien, in Libyen und Äthiopien.

14 Kommentare zu „Neue Entschädigungsforderungen für NS-Verbrechen: Deutschland ruft DenHaager Gerichtshof an“

  • Stackler:

    Wie richtig erwähnt wurde, haben auch Italiener Kriegsverbrechen verübt.

    Urteilt dieses Gericht also auch ihre eigenen Landsleute ab oder nur uns Deutsche? Wenn zweiteres der Fall ist, braucht man darüber eigentlich gar nicht mehr diskutieren, da dies schon die volle moralische Verkommenheit dieser Richter und Ankläger ausdrückt.

  • Fabian:

    Pffft. Erwartet hier ernsthaft wer, daß es um Gerechtigkeit oder sowas geht? Wer kann hier wen am besten über den Tisch gehen. Und da ist der deutsche Michel doch ein beliebter Spielpartner.

  • MoMo:

    Heißt das die  ganzen Reperationszahlungen die Deutshchland bereits geleistet hat sind für den A… weil jetzt jeder einzelne auf privatem Weg noch mal klagen kann? 

    Wenn das durchgeht dann gibts eine Klagewelle ohne Ende.

  • Sir Toby:

    # MoMo

    „Heißt das die  ganzen Reperationszahlungen die Deutshchland bereits geleistet hat sind für den A… weil jetzt jeder einzelne auf privatem Weg noch mal klagen kann?“

    Gut möglich. Und wenn das durchkommen sollte, dann findet die Wissenschaft vielleicht noch irgendwelche genetischen Veränderungen heraus, die in erlittenen Traumata der Vorfahren begründet sind. Und dann klagen die Nachkommen auf Schadenersatz, weil sie ohne die genetischen Veränderungen vielleicht alle Multimillionär geworden wären. Merkwürdigerweise habe ich noch nie gehört, dass die Griechen gegen die Türkei wegen der Vertreibung nach dem 1. Weltkrieg geklagt hätte – warum eigentlich nicht?? Oder gegen die Türkei, weil die Osmanen Griechenland erobert und besetzt hatten – und etwas länger als die Wehrmacht waren die auch da.

  • AvK:

    Das ist die Büchse der Pandorra.

    So sehr es moralisch nachvollziehbar ist, aber das wird weltweit eine Klagewelle produzieren. Nicht nur gegen Deutschland, sondern gegen alle Staaten. Mich wundert nicht, daß die italienische Regierung da nicht begeistert ist. Das wird in Griechenland und anderen Ländern  nicht anders sein.

  • Sir Toby:

    „Das wird in Griechenland und anderen Ländern  nicht anders sein.“

    Und, wenn das durchkommt, kann man ja jetzt schon Weiterungen absehen, wie etwa ’stille Pressionen‘ gegen die betreffenden Staaten, die es nicht geschafft haben diese Privatklagen zu unterbinden. Die werden dann eben von EU-Seite in puncto finanzielle Unterstützung ausgedünnt – natürlich hat das dann überhaupt nix mit den Klagen zu tun  😉  –  oder es gibt keine Visa mehr für Bürger dieser Staaten, wo Visa noch erforderlich sind. Ich bin sicher, es werden sich jede Menge Nettigkeiten finden lassen, von denen sich im Moment noch keiner vorstellen kann dass es sie gibt. Und der entsprechende Druck wird dann letztlich an die Privatpersonen weitergeleitet werden, die unbedingt Kohlhaas spielen wollten. Und dann möchte ich nicht in deren Haut stecken …. soviel können die finanziell gar nicht rausholen, dass das dann auch nur entfernt noch lohnen würde.

  • AvK:

    @Sir Toby

    Denke ich auch. Vor allem werden diverse Anwaltsvereinigungen jetzt mit den Hufen scharren, weil sich aus diesem Urteil ganz neue, lukarative Geschäftsfelder ergeben.  Ich bin ehrlich gespannt, wie der Gerichtshof in DenHaag urteilen wird.

  • AvK:

    Nach dem Urteil des Gerichts in Rom drohen Deutschland Klagen von mehr als 100.000 ehemaligen italienischen Zwangsarbeitern.
    Auch Griechen haben sich schon an italienische Gerichte gewandt, um individuelle Entschädigungen für ein Massaker in Griechenland 1944 zu erhalten. Zudem sind in Griechenlad weitere tausende Klagen in Vorbereitung. Nur damit klar ist, von welcher Größenordnung hier die Rede ist.
    Das Urteil könnte ein echter Rohrkrepierer werden: Es unterläuft Staatenverträge durch private Klagen  und öffnet die Türe für zig-Tausende Privat-Klagen, die Ersatz für ALLE Kriegsverbrechen zwischen ALLEN Staaten Europas in ALLEN Zeiten ermöglicht.

    Russen könnten Deutschland anklagen, Deutsche Großbritannien, Serben Österreicher etc. pp.

    Schade, daß das Thema in den öffentlichen Medien so tief gehängt ist.

  • Tricky:

    Dann könnten die deutschen Vertriebenen endlich nicht nur ihr Eigentum zurückklagen, sondern auch Entschädigung für den Nutzungsausfall nach dem Vertreibungsverbrechen 1945-1948. Das wären so ca. 15 Millionen deutsche Einzelklagen allein für das polnisch besetzte Ostdeutschland und das tschechisch besetzte Sudetenland.

  • Sir Toby:

    # AvK   # Tricky

    Hey, das wird ein Spaß. Am Ende ist auch noch unser aktueller Lieblingskommentator ‚gast‘ betroffen und muß sein Domizil verlassen….

  • Tricky:

    @Sir Toby: Ich weiß nicht wo er wohnt, aber sollte es in Ostdeutschland sein, dann ist es ja nicht „sein“ Domizil. Auch ein Hehler kann sich nicht auf Unwissenheit berufen, wenn die gestohlene Ware vom rechtmäßigen Eigentümer zurückverlangt wird.

  • Sir Toby:

    # Tricky

    „Auch ein Hehler kann sich nicht auf Unwissenheit berufen,…“

    Der Hehler war in diesem Fall wohl die polnische Regierung, die schnellstens die von den Sowjets vertriebenen Polen dort hineinsetzten, von wo sie die Deutschen gerade vertrieben hatten – um ‚Fakten‘ zu schaffen. Und die hat ganz bestimmt nicht aus Unwissenheit gehandelt. Aber abwarten … der Geist weht da wo er will – und der Wind der Geschichte ebenfalls. Es ist noch lang nicht aller Tage Abend.

  • Tricky:

    @Sir Toby: Es ist -niemals- aller Tage Abend! Mit der Umschreibung meinte ich eigentlich nicht die damaligen Verbrecher, sondern die momentan dort lebenden Polen, von denen die wenigsten wirklich wissen, daß sie -wortwörtlich- über Leichen gehen, auf fremden Straßen laufen, in fremden Häusern wohnen. Die werden ja teilweise absichtlich darüber belogen.

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