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Gerichtstermin für die Klage gegen den Lissabon-Vertrag

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

    Dienstag, den 10. Februar 2009 und am
    Mittwoch, den 11. Februar 2009,
    jeweils um 10.00 Uhr,
    im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
    Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
   
über Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes sowie das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union und über Anträge im Organstreitverfahren gegen diese Gesetze

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

So weit der neuste Stand der Dinge. Bundespräsident Köhler hat, nachdem die Antragsteller und Beschwerdeführer den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatten, die deutsche Ratifikationsurkunde bisher nicht ausgefertigt. Zur Zeit haben 23 der 27 Mitgliedstaaten ihre Ratifikationsurkunden in Rom hinterlegt. Es fehlen die Urkunden von Irland, Polen, der Tschechischen Republik und die der Bundesrepublik Deutschland.

10 Kommentare zu „Gerichtstermin für die Klage gegen den Lissabon-Vertrag“

  • AvK:

    Ich hoffe, Gauweiler und Schachtschneider werden Erfolg haben.

  • Blond:

    @ Judith!
    Es freut mich, dass du wieder da bist!
    Gute "Rest-"Besserung!
    Zu obigem Thema:
    Wenn dass VerfGer für den "EU-Vertrag" stimmt, können die Richter ihre Robe (und ihren "Job" gleich mit) "an den Nagel hängen"!
    Wir werden sehen (sprach der Blinde …)

  • @Blond, AvK

    Danke Blond. 🙂 Ich arbeite gerade mit dem Laptop auf den Knien und bin noch ziemlich zittrig. Marina oder Hendryk übernehmen in einer Stunde. Ohne sie wäre ich verloren gewesen.

    Was den Lissabonvertrag betrifft: Ich bin auch gespannt. Vor allem, wie stark die Kräfte sein werden, die diesen Vertrag unbedingt durchzwingen wollen.

  • Judith     „….bin noch ziemlich zittrig.“
    Sympatie hier;
    mein Rat:  schönen dunklen karibischen Rum gleich am Morgen, doppelter natürlich und in einem Zuge.
    Funktioniert bei mir immer und …Tippfehler….damit muss man leben!

  • @Canuck

    dunklen karibischen Rum? :-O

    Da kannst Du mich gleich für die nächsten 24 Stunden abschreiben.

  • BerlinerJung:

    Schon wieder eine Grundgesetzänderung. Dafür das das GG sonst als unantastbar und heilig verkauft wird wie die  Kuh in Indien, sind unsere Politgrößen aber ganz schön großzügig wenns um die eigene Linie geht.

  • Sir Toby:

    Was passiert eigentlich, wenn die Klage abgelehnt wird? Ich meine, ich konnte gerade in den letzten Tagen eine interessante Diskussion zwischen zwei Kommentatoren ( ’neuer‘ und ‚HalloLeute‘) auf pafosüd zur Legitimität des GG verfolgen (Strang: ‚Marrokaner erteilen Nachhilfe in interkultureller Kompetenz), und da frage ich mich schon, inwieweit man Entscheidungen des BVG überhaupt noch anerkennen muß, wenn sie in ihrer Tragweite eine bestimmte Grenze überschreiten. Wenn ich als Angehöriger eines bestimmten Staates durch ein Votum dieses Staates schlußendlich faktisch entrechtet werde, um nicht zu sagen ‚vergewaltigt‘ werde (denn wenn ich Entscheidungen einer Staatsgewalt unterworfen werde, die, aufgrund einer Umvolkung, die Erfahrungen eines ganz neuen Staatsvolkes zum Ausdruck bringt, dann werde ich fremd-bestimmt bzw. ‚vergewaltigt‘ , da die Staatsgewalt eben nicht mehr die Erfahrungen des Volkes um- und durchsetzt, in das ich geboren wurde, sondern die Erfahrungen eines neuen, fremden, Volkes. Insofern stellt sich mir natürlich schon die Frage nach der Legitimität einer Ablehnung der Klage … und was man dagegen tun könnte, z.B. Steuerboykott??

  • @Sir Toby

    Steuerboykott ist, denke ich, eine äußerst gefährliche Angelegenheit [der Staat reagiert da sehr sehr unlustig]. Ich wüsste auch nicht, wie man beim Einkauf die Mehrwertssteuer einbehalten wollte oder in einem Angestelltenverhältnis den Arbeitgeber bewegen könnte, den Anteil, den sich Vater Staat unter den Nagel reißt, nicht zu überweisen.

    Ganz ehrlich? Ich habe nicht die geringste Ahnung was uns als deutschen Staatsbürgern an Möglichkeiten bliebe, sollte das BVG diesen Vertrag zulassen – und uns als angeblichen Souverän damit weiter faktisch entmachtet. Die einzige Möglichkeit wäre dann wohl nur noch die Auswanderung in ein Land, das nicht der EU angehört. Z.B. Neuseeland o.ä.

  • Sir Toby:

    # Judith

    Es war nur so ein Gedanke … einfach mal, um überhaupt ein Nachdenken anzuregen, was man tun kann/könnte … oder ob wir wirklich mittlerweile zu Sklaven degradiert worden sind – und wenn dem so sein sollte, ob wir uns damit abfinden sollten?

  • […] und morgen entscheidet das BvG über den Vertrag von Lissabon [wir berichteten hier]. Außer Gauweiler klagt auch Franz Ludwig Graf Stauffenberg, der Sohn des Widerstandkämpfers Graf […]

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