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Weiterer Etappensieg für Eva Herman

Nach all den – mittlerweile gerichtlich geahndeten – Falschmeldungen der MSM über Eva Herman noch ein Etappensieg: Das Hamburger Landesarbeitsgericht erklärte nach der Beweisaufnahme gestern, es sehe starke Indizien für ein Arbeitsverhältnis mit dem Norddeutschen Rundfunk – dann wäre die im September 2007 vom Sender ausgesprochene Kündigung nicht rechtens.

Bei einem früheren Termin hatten die Richter bereits erklärt, sie könnten aus Hermans Aussagen keine Verherrlichung des Nationalsozialismus entnehmen und sähen daher keinen Kündigungsgrund. Damit bestünde der Vertrag fort und der NDR müsste Herman weiter beschäftigen oder entschädigen.

Sehr gut. Soviel zur Rudelhetzjagd der MSM gegen Eva Herman. Der Springerverlag wurde übrigens ebenfalls verurteilt. Es beweist sich einmal mehr: Sobald die selbsternannte Inquisition vor Gericht gebracht wird, verliert sie.

15 Kommentare zu „Weiterer Etappensieg für Eva Herman“

  • Wahr-Sager:

    Auf der einen Seite freue ich mich für Eva Herman, auf der anderen aber finde ich es befremdlich, dass sie wieder als Hure einer massenkompatiblen Medienmaschinerie tätig sein will, die nicht davor zurückschreckt, Lügen zugunsten von Lobbyisten zu verbreiten. So müsste Herman als Nachrichtensprecherin auch Nachrichten verkünden, die an Fälle wie Sebnitz oder Mannichl erinnern – und ob das Herman mit ihrem christlichen Selbstverständnis in Einklang bringen kann?

  • Anna Luehse:

    #Wahr-Sager Was soll der Angriff „…dass sie wieder als Hure …“ Man kann sein Unverständnis oder seine Mißbilligung darüber auch anders deutlich ausdrücken. Wir wissen auch noch gar nicht, ob sie wirklich wieder antritt, oder ob sie, wenn der Prozess engültig entschieden ist „nein danke“ sagt.

  • Sir Toby:

    # DK-Team

    „Es beweist sich einmal mehr: Sobald die selbsternannte Inquisition vor Gericht gebracht wird, verliert sie.“

    Vor zwei oder drei Tagen hattet ihr den Beitrag über ‚de leeve Jong‘ Erdinc S. und das Urteil eines deutschen Gerichtes, das in einem ruinierten Leben (das des 44jährigen Familienvaters, der hinfort als Behinderter dem Rechtsstaat applaudieren darf) nichts sieht, was wirklich ‚ahndungsbedürftig‘ wäre. Vor diesem Hintergrund finde ich euer Vertrauen in die deutsche Justiz … bemerkenswert. Mein Eindruck dagegen: Es gibt Richter – und Richter; und wehe, wer an den Falschen gerät.

    Ach, und … gerade in den Themenkreisen ‚Muselgewalt‘ und ‚Nationalsozialismus‘ habe ich eher den Eindruck, es gibt mehr ‚falsche‘ als richtige Richter. Wie wäre es wohl jemandem gegangen, der nicht Eva Hermann heißt, sondern einfach nur Hans Wurst, beim NDR Kulissenschieber war und bei dieser seiner Tätigkeit möglicherweise irgendwas über den Nationalsozialismus gesagt hätte, was irgendjemanden in der NDR-Hierarchie Höherstehenden gestört hätte, und der daraufhin für eine ‚Trennung wg. Unvereinbarkeit mit dem Stil des Hauses‘ (= Rausschmiß aus ideologischen Gründen) gesorgt hätte. Was hätte der vor Gericht bekommen? 

  • Anna Luehse:

    # Marina

    Als Kronzeugen habe ich den Beitrag nicht gedacht. Deshalb habe ich auch „geschickt“ geschrieben. Manches was er schreibt, trifft halt den Kern und wird nicht deshalb falsch, weil es ein Moslem schreibt.
    Was die Christenverfolgung in islamischen Ländern angeht: ich wünschte mir, daß wir hier in unserem Land entsprechend die Christen schützen. Das eine hebt das andere nicht auf.

  • DK-Team:

    @Sir Toby

    Wir bezogen  diese Aussage auf Richterurteile gegen Medien, Parteien etc, die immer wieder Schlappen vor Gericht einfahren. Egal ob,wie jetzt im Fall Herman, egal ob im Fall Hohmann, der ebenfalls vor Gericht Recht bekam, in Fällen wo pro-Köln oder NPD Rechte von Seiten Politiker abgesprochen wurden und die vor Gericht eingeklagt (und gewonnen ) wurden u.ä.

    Die Urteile gegen Jugendgewalt und § 130 stehen auf einem ganz anderen Blatt, da teile ich deine Einschätzung. Auf dem alten Blog hatten wir einen Artikel dazu der sich speziell mit diesem Thema befasst hat. Falls Judith ihn abgespeichert hat, stellen wir ihn auf diesem Blog neu ein.

    Marina vom DK-Team

  • Wahr-Sager:

    @Anna Luehse:
    Ich habe mit der zugegebenermaßen nicht sehr „netten“ Bezeichnung nicht Eva Herman angegriffen. Ganz im Gegenteil: Weil ich sie damals, als sie medial hingerichtet wurde, verteidigte, wurde ich aus dem PI-Forum geworfen.
    Wenn ich diesbezüglich von „Hure“ rede, dann bedeutet dies, dass sich Herman als Nachrichtensprecherin von Lobbyisten benutzen lässt.

  • BerlinerJung:

    Freut mich für Eva Herman. War eine riesige Sauerrei was die Medien da wieder abgeliefert haben. Die Watschn haben sie sich redlich verdient.

  • Sir Toby:

    # DK-Team


    Wir bezogen  diese Aussage auf Richterurteile gegen Medien, Parteien etc, die immer wieder Schlappen vor Gericht einfahren. Egal ob,wie jetzt im Fall Herman, egal ob im Fall Hohmann, der ebenfalls vor Gericht Recht bekam, in Fällen wo pro-Köln oder NPD Rechte von Seiten Politiker abgesprochen wurden und die vor Gericht eingeklagt (und gewonnen ) wurden u.ä.“

    Wenn dem so sein sollte …. besteht ja vielleicht doch noch ein Fünkchen Hoffung, dass nicht die Mehrzahl der Richter zu der gewissen Sorte Richter gehören.

  • @Sir Toby

    Eva Herman ist gerade aktuell – andere Klagen hat sie bereits für sich entschieden

    Zu Hohmann
    Der Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den „Stern“ erwirkt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 250.000 verboten die Richter dem Magazin die Behauptung, Hohmann habe in seiner Rede zum Tag der deutschen Einheit „die Juden als Tätervolk“ bezeichnet.
    (tb) Bereits im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Fulda mehrere Strafanzeigen, welche verschiedene Verbände und Einzelpersonen in diesem Zusammenhang gegen Hohmann gestellt hatten, als unbegründet verworfen. [Quelle, Quelle]

    Pro-Deutschland
    Die Bürgerbewegung pro Deutschland hat in Hamburg einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die Innenbehörde der Hansestadt erzielt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 5. Februar 2008 unter dem Aktenzeichen 8 K 3483/06 gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geurteilt:

    „Die Beklagte wird verurteilt, die Verbreitung des Hamburgischen Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2005 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Bürgerbewegung pro Deutschland entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.

    Die Beklagte wird verurteilt, im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, daß die Einstufung der Bürgerbewegung pro Deutschland im Verfassungsschutzbericht 2005 als ‚rechtsextremistisch’ rechtswidrig war.“ [Quelle]

    Bürger in Wut
    Jan Timke hat vor Gericht zweimal gesiegt: Einmal konnte er die Wahlfälschung geltend machen, die Wahl musste  in Teilen wiederholt werden, wobei BIW einen Sieg einfuhren. Ebenfalls gewonnen hat Timke den Prozess, in dem ihm Wahlfälschung unterstellt wurde.

    Zur NPD
    Versammlungsrecht: Schikanöse Auflagen gegen die nationale Opposition rechtswidrig. [Quelle]

    Die SPD musste im Bezug auf das NPD-Verbot den Rückzug antreten: Das Gericht machte zur Auflage, erst die Spitzel aus der Partei abzuziehen, weil es Anhaltspunkte dafür gab, dass die Straftaten, wegen denen die NPD als „verfassungswidrig“ verboten werden sollte, von den Spitzeln selbst begangen wurden oder dazu aufstachelten. [Quelle]
    ……
    Das sind nur einige, punktuelle Ausschnitte von Urteilen die gegen etablierte Parteien, Politiker, Medien und ihre Verleumdungskampagnen gefällt wurden.  Das Problem ist, dass diese Kampagnen tage-bis wochenlang auf Seite 1 der Medien gefahren werden – eine Richtigstellung dann aber – wenn überhaupt – auf Seite 18 in fünf Zeilen erfolgt.

  • Wahr-Sager:

    Ich habe eine Spitzenidee, diesen Personen und Organisationen eine Öffentlichkeit zu bieten, in der sie auch wahrgenommen wurden. Aber die behalte ich – noch – für mich. 🙂

  • Wahr-Sager:

    Nicht wurden, sondern werden natürlich.

  • Sir Toby:

    # Judith

    „Das Problem ist, dass diese Kampagnen tage-bis wochenlang auf Seite 1 der Medien gefahren werden – eine Richtigstellung dann aber – wenn überhaupt – auf Seite 18 in fünf Zeilen erfolgt.“

    Ich dachte schon ‚Na, spricht Sie es denn gar nicht an…?‘ – aber ja, genau das ist natürlich das Problem, das wir alle kennen. Du zerstörst eine Person  über zwei, drei Tage auf Seite 1 – und die Richtigstellung 1 Jahr später (oder noch später), die dann auf Seite 18 unten links erfolgt … na ja, Rest ist klar.

  • Sir Toby:

    # Judith

    Immerhin, das Hohmann sich so lange gewehrt und schließlich doch durchgesetzt hat… – wenigstens ein kleines Licht in der Dunkelheit. Anscheinend sind doch nicht alle Richter diesem bestimmten (Un-)Geist aufgesessen. Aber, und das ist wieder das worüber ich mich mit Foristin Anna Luehse schon auseinandersgesetzt hatte, das ‚Volk‘, jetzt mal im Sinne der Wahlbevölkerung von Hohmanns Wahlkreis, hätte doch die Chance gehabt Hohmann, der meines Wissens als Unabhängiger angetreten war, nachdem die CDU sich des ‚Schmutzflecks‘ entledigt hatte, wieder zu wählen. Was haben Sie gemacht? Sie haben selbstverständlich den Kandidaten gewählt, den die CDU dann aufgestellt hat. Irgendein Frischling, soweit ich mich erinnere; aber es ist einfach bezeichnend … dieser Herdentrieb. Die haben doch den Hohmann seit Jahrzehnten gekannt … die haben doch gewußt, wie der einzuschätzen ist und ob er in diesen Jahrzehnten vielleicht zu Spendensammlung für neue Gaskammern aufgerufen hat. Aber nein … CDU! Treu bis in den Untergang. Und das ist halt auch so ein Ungeist von der anderen Seite, der halt auch in die heutige Situation geführt hat.

  • @Sir Toby

    Jagt der inzwischen gut im nationalkonservativen Spektrum vernetzte Ex-CDU-Abgeordnete Hohmann dem neuen CDU-Kandidaten mehr als 35.000 Stimmen ab, könnte die für die SPD kandidierende Claudia Blum als lachende Dritte mit der einfachen Mehrheit der Erststimmen nach Berlin gehen.  Hohmann-Erfolg könnte CDU Zweitstimmten kosten

    Das ist nur ein Beispiel aus der damals laufenden Medienkampagne gegen Hohmann. Dabei wurde auf DEN „Angstknopf“ vieler CDU-Wählern gedrückt, sie könnten mit ihrem Wahlverhalten den Sozen einen Vorteil verschaffen.

    Und dann hast du Recht: Wähler, vor allem ältere, neigen dazu, ihre Stimme immer wieder der gleichen Partei zu geben. Politikwissenschaftler umschreiben dieses Phänomen vornehm mit „Stammwählerschaft“.

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