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Pius-Brüder: Keine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst

Es gebe derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte oder gar eindeutige Beweise, dass die erwähnten Pius-Bruderschaft extremistische Bestrebungen hätte. Eine Überwachung durch den deutschen Inlandsgeheimdienst käme deshalb aktuell nicht in Frage.

Die üblichen Schreier, für die nur die eigenen Weltanschauungen „richtig“  sind, hatten – ganz in der Tradition ihrer Vorstellung von Meinungsfreiheit – eine Bespitzelung der Pius-Bruderschaft gefordert. [SPD und Grüne: Verfassungsschutz soll Pius-Brüder beobachten]

Der nächste Faschismus wird nicht sagen „Ich bin der neue Faschismus“ – er wird sagen: „Ich bin der Antifaschismus“. [Ignazio Silone]

14 Kommentare zu „Pius-Brüder: Keine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst“

  • Blond:

    Nun seid mal nicht so naiv:
    Jeder, der von der „bürgerlichen Ruhepflicht-„Position „hochschreckt“ und sich positioniert als ‚rechts‘, ’national‘, ‚patriotisch‘ und was weiß ich nicht alles für nicht mainstream-konforme Richtung, wird vom VS observiert !

  • Sir Toby:

    So gesehen muß der VS einer der größten Arbeitgeber in Deutschland sein. Und krisenfest. Wenns noch mehr Rechte in D. gibt, dann kann uns die nächste Wirtschaftskrise ja praktisch gar nix mehr anhaben. Ein Drittel ist rechts – ein Drittel ist beim VS und beobachtet das erste Drittel – und das letzte Drittel ist links und arbeitet eh nicht.

  • @Sir Toby

    So gesehen muß der VS einer der größten Arbeitgeber in Deutschland sein. Und krisenfest.

    Ein großer Arbeitgeber – ja. Krisenfest – nein. Im Gegenteil, es gab schon einige Skandale um den Inlandsgeheimdienst. Da „der Staat“ sich aber ungern selbst anklagt kam der VS immer mit relativ „heiler“ Haut davon.

  • Wahr-Sager:

    Kaum ist ein „Holocaust-Leugner“ irgendwo auszumachen, ist der Verfassungsschutz gefragt. Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun? Diese Methodik erinnert an die Ex-DDR, in der Staatsfeinde ausspioniert und eingesperrt wurden. T. Kettukangas, gebürtiger Lappländer, Historiker und Germanist mit dem Fachbereich Deutsches Reich im Nationalsozialismus, hat zu diesem Thema einen sehr interessanten Artikel mit dem Titel Holocaustlüge und Inquisition geschrieben. Über Google ist er leicht auffindbar.

    Eines wissen die Holocaustlügner ganz genau: Dass sie sich keiner offenen Diskussion stellen können; weshalb sie diese mit allen Mitteln ängstlich vermeiden. Wieso gibt es denn sonst die Gesetze – Sondergesetze! – zum Verbot der freien Meinungsäusserung und der offenen Diskussion? Niemand, der Beweise hat, der über Argumente verfügt, würde sich und das von ihm Behauptete mit solchen klar Inquisitionscharakter aufweisenden Gesetzen – Sondergesetzen! – ohne Not dem Verdacht und damit dem Zweifel aussetzen – und würde sich damit auch um jedes Recht bringen, das Wort „Demokratie“ überhaupt noch jemals in den Mund zu nehmen; ausser, um diese als das gefürchtete, ja verhasste Gegenteil des von ihm zum Schutze einer Geschichtslüge betriebenen originär faschistischen Staatstotalitarismus zu betonen, der sich zur Unterdrückung von in Demokratien niemals zur Disposition zu stellender, weil Demokratie erst zu einer solchen machender Freiheitsrechte einer Sondergesetzgebung bedient. Unrechtstaatliche Sondergesetze sind es noch dazu, da rechtstaatliche Gesetze allgemein zu sein haben.  …

  • Wahr-Sager:

    Von 2003, aber immer noch aktuell: Wer kontrolliert in NRW die Kontrolleure? – Der fragwürdige Umgang des Verfassungsschutzes mit der „Neuen Rechten“
    Interessante Info aus „Junge Freiheit“:

    Die Ämter für Verfassungsschutz haben bis 1974 die Begriffe Extremismus und Radikalismus als Synonyme zur Kennzeichnung »verfassungsfeindlicher Bestrebungen« verwendet. Seit über 30 Jahren benutzen die Geheimdienstler den Radikalismusbegriff nicht mehr, da dieser, wie sie durchaus richtig feststellten, »in der politischen Tradition der Aufklärung positiv besetzt ist«. Der »Rechtsradikalismus«, so resümierte das Innenministerium Nordrhein-Westfalen 2001 agiere im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und würde deshalb »grundsätzlich« nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. So weit, so gut. In der Praxis machen die Geheimdienstler jedoch keinen Unterschied zwischen Radikalen und Extremisten. Als extremistisch (= »verfassungsfeindlich«) bezeichnen die Verfassungsschutzbehörden politische Bestrebungen (Aktivitäten), »die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte ablehnen und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine andere Ordnung zu ersetzen.« So wurden Radikale, die seit 30 Jahren ja angeblich keine »Beobachtungsobjekte« mehr sind, nicht etwa von einer weiteren Stigmatisierung und Kriminalisierung ausgenommen, sondern fortan einfach als »Extremisten« bezeichnet, so daß sie wie eh und je in den sogenannten Verfassungsschutzberichten aufgelistet sind. Die Verunglimpfung mittels dieser sogenannten Berichte gehört zu den letzten Geschützen, die die Repräsentanten eines kränkelnden Systems aufzufahren haben. Sie sind nichts anderes als der verzweifelte Versuch etablierter Kartellpolitiker, den öffentlich gemachten Argumenten von Systemkritikern aus dem Weg zu gehen und Dissidenten jeglicher Art mundtot zu machen. Die Hürden, in dieser Republik als »Extremist« diffamiert zu werden, sind entsprechend tief angesetzt. Im November 2002 warnte Arnulf Baring, daß die Bundesrepublik Deutschland sich zu einer westlichen DDR entwickle. Eine Äußerung, die den angesehenen Politologen, wäre man in den Ämtern konsequent, für die Aufnahme in die »Verfassungsschutzberichte« qualifiziert.

  • Wahr-Sager:

    Obiges Zitat entstammt dem Buch Der Angriff. Eine Staats- und Gesellschaftskritik an der Berliner Republik von Dr. Claus Nordbruch, Klappenbr., viele Abb., 448 Seiten

  • Die neue JF hat einen sehr guten Artikel über die deutsche Staatsreligion publiziert. Dafür gibt’s garantiert einen Haufen Ärger – ich habe gleich einen eigenen Beitrag dazu geschrieben und darauf verlinkt.

  • Wahr-Sager:

    In einem Interview mit der Junge Freiheit sagte der Parteienkritiker Erwin K. Scheuch im Rahmen eines Auftritts von Linksextremisten auf einer Tagung des Verfassungsschutzes NRW folgendes:

    „So hat das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zum Beispiel schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass der Begriff ‚Neue Rechte‘ für die Arbeit des Verfassungsschutzes völlig ungeeignet sei, da mit ihm sowohl Extremisten als auch demokratische Rechte beschrieben werden könnten. Eine so sensible Arbeit wie der Schutz der Verfassung, die ja dem Schutz der demokratischen Grundrechte dient, kann also nicht mit einem so ungenauen Begriff betrieben werden. Tut man es doch, sind die Folgen politische ‚Kollateralschäden‘, also die Beschädigung gerade jener, die man eigentlich schützen will, nämlich kritischer Bürger, die ihre Grundrechte auf Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe wahrnehmen. Der Begriff ‚Neue Rechte‘ wird nämlich diffamierend verwendet. Das Vorgehen des Landesamtes in Düsseldorf ist absurd und provoziert die Frage, wer schützt eigentlich die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?“

  • Wahr-Sager:

    @Judith:
    Das fürchte ich auch. Wer sich mit dem „Rechtsstaat“ anlegt, hat nichts zu lachen.

  • Wahr-Sager:

    Ich sehe gerade, dass ihr das populäre Zitat von Ignazio Silone eingefügt habt. Das sollte bei solch einer Thematik immer erwähnt werden.

  • Wahr-Sager:

    Die heutige Zeit erinnert mich erschreckend an die damalige DDR, in der Menschen als Staatsfeinde von Stasi-Spitzeln verfolgt, ausspioniert und eingesperrt wurden.

  • Fabian:

    Ich finde es immer wieder grotesk, wie sich der deutsche Innlandgeheimdienst einfach das Wort „Verfassungsschutz“ als Namen gegriffen hat. Das ist Doppelsprech pur. Ihrer Natur nach sind alle rechtsstaatlichen Organe der eigentliche Verfassungsschutz (abgesehen davon, daß wir ein Grundgesetz und keine Verfassung haben). Also Polizei, Justiz, und natürlich der wachsame Bürger. Ein im Verborgenen operierender Innlandgeheimdienst – den sich eigentlich vorzugsweise autoritäre Regime leisten – ist da eher für diese Funktion fehl am Platze.

  • Anna Luehse:

    Bisher hat die Verfolgung Andersdenkender in unserem Land keine – oder zeitlich nur sehr begrenzt – große Empörung hervorgerufen. Eine Mehrheit war wohl der Ansicht, es treffe ja nur „böse Nazis“ und die will ja keiner mehr. Mit den Angriffen gegen den Papst, hat diese Verfolgungshysterie eine andere Zurodnung bekommen. Zuviele Menschen fühlen sich irgendwie betroffen. Und mit jedem neuen Fall werden die „Altfälle“ wieder in Erinnerung gerufen. In dem Buch
    Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht Hrsg. Hans-Helmuth Knütter, Josef Schüßlburner Verlag: Institut für Staatspolitik ISBN-13 978-3-939869-51-1
    sind einige Zahlen genannt – es handelt sich ausschließlich um Meinungsdelikte. Die Zahl der Strafverfahren nach §§ 86, 86a und 130 StGB : von 1993 – 2005 betrug insgesamt 117624
     
    1993: 3698
    1994: 4998
    1995: 6555
    1996: 7575
    1997: 10248
    1998: 9549
    1999: 8689
    2000: 13869
    2001: 8874
    2002: 9807
    2003: 9689
    2004: 10915
    2005: 13158

  • virOblationis:

    Man kann nur hoffen, daß sich der Verfassungsschutz (künftig) auch daran hält und keine Beobachter (mehr) in die Gottesdienste schickt.
    http://www.kreuz.net/bookentry.3845.html

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