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Skurril: Gründung des Fürstentum Germania

 

Das “Fürstentum Germania” wurde gestern gegründet und jeder Deutsche kann Staatsbürger werden. Sogar jeder Deutsche, der innerhalb der Grenzen des “Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation” lebt [existierte bis 1806]. Dieses Gebiet wird verfassungsgemäß nicht beansprucht – aber ein Beitritt zum Fürstentum Germania wird – ebenfalls per Erklärung – gewährt.

Ob das „Fürstentum Germania“ völkerrechtlich justiziabel ist, wage ich persönlich zu bezweifeln: Interessant wäre dazu eine fachkundige Stellungnahme eines Völkerrechtlers. Die Verfassung Germanias ist trotzdem herzzereißend [ohne Sarkasmus].

Die Verfassung des Fürstentum Germania

Präambel

Angesichts der Tatsache, daß die Menschheit seit nunmehr über 7000 Jahren im Kriegszustand und es in dieser Zeit nur zu 36 Jahren Frieden gebracht hat, ist es nunmehr an der Zeit, etwas völlig Neues und vom Grund auf Friedliches zu schaffen. Solange das Volk seine Souveränität und seine Gewalt an einige Wenige abgibt, die noch nie fähig waren, diese Macht in gerechter und friedfertiger Art und Weise einzusetzen, sondern immer nur an der Unterjochung der anderen Menschen interessiert waren, kann es diesen Frieden nicht geben. Deshalb ist es nötig, daß das Volk nunmehr selbt die Verantwortung übernimmt und dafür sorgt, daß es alle Entscheidungen selbst trägt, um diesen Frieden zu erreichen. Nur so kann der Grundstein für einen langen oder sogar immerwährenden Frieden auf der Welt gelegt werden, um Zwietracht unter den Menschen für immer auszulöschen

Artikel 1

1.Germania ist ein basisdemokratischer Kirchenstaat. Der bedingungslose Erhalt der gesamten Schöpfung ist die oberste Pflicht des Staates.

2.Amtssprache ist Deutsch nach der Schreibweise um das Jahr 2000.

3.Das Staatsoberhaupt ist der Fürst von Germania. Der erste Fürst von Germania ist der Gründer des Fürstentums, Michael Freiherr von Pallandt. Der Fürst ernennt und entläßt seine Stellvertreter selbst. Der Fürst, seine Nachfolger und seine Stellvertreter können jeweils einen Nachfolger bestimmen, die vom wahlberechtigten Volk der jeweils unterstellten Gebiete in geheimer und freier Wahl bestätigt werden müssen. Die Wahl gilt zunächst bis zum Ableben oder seinem freiwilligen Rücktritt. Der Fürst hat nur die Entscheidungen des Volkes gegenüber anderen Staaten zu repräsentieren und ist mit keinen sonstigen Machtbefugnissen ausgestattet. Sollte diese Befugnis überschritten werden, kann das Volk ein anderes Staatsoberhaupt bestimmen.

4.Entscheidungen, die gegen den Frieden mit anderen Völkern gerichtet sind, dürfen nicht ausgesprochen werden. Kriegserklärungen gegen Germania sind grundsätzlich vom Staatsoberhaupt zurückzuweisen und mit einer Friedenserklärung zu beantworten. Dieser Grundsatz darf nie aus der Verfassung entfernt werden. [weiterlesen]

6 Kommentare zu „Skurril: Gründung des Fürstentum Germania“

  • Sir Toby:

    Auf Fakten-Fiktionen war ein Interview mit dem Fürsten von Liechtenstein, als dessen Quelle ‚Vaterland‘ angegeben war. Allerdings weiß ich nicht, ob damit dieses Blog hier gemeint war. Jedenfalls hieß es darin, die Bankwirtschaft Liechtensteins sei von der weltweiten Krise nicht betroffen; wenn das in diesem Fürstentum hier ebenfalls so laufen sollte, sollte man vielleicht schon deshalb einen Umzug in Erwägung ziehen, um seine paar Kröten vor dem Untergang durch Inflation und Währungsschnitt zu retten. Zumal man ja in heimischen Gefilden bleibt und sich nicht erst mit den Gepflogenheiten irgendwelcher Südseestaaten anfreunden muß.

  • @Sir Toby:

    „Vaterland“ ist die größte liechtensteinische Tageszeitung.

  • sowai:

    Einfach nur goldig: „wir spielen Staat“. Habe mir die gesamte Seite inklusive 45-Minütigem Interview, und auch die „Gegenseite“  http://fuerstentum-germania.info angesehen und -gehört. Eine herrliche Satire.
    Ob dieser putzige Spielplatz justiziabel ist … keine Ahnung. Aber seit wann interessiert das den deutschen Staat, ob etwas justiziabel ist? So,ange sie keine Gesetze übertreten, läßt man sie vermutlich spielen. Spätestens, wenn die Grundsteuer oder eine Abgabe nicht entrichtet wird, ist dann Schluß mit lustig.
    Ja, Judith, du hast recht, die Verfassung ist einerseits wirklich herzzerreißend. Gleichzeitig aber auch wunderbar naiv. Gut gemint ist es sicher alles, aber wenn man ein Auge dafür hat, was sich alles verdrehen läßt und was man alles daraus ableiten kann, wenn man nur genug bösen Willen hat…

  • Sir Toby:

    # Noergler

    Vielen Dank für die Info – es ist offensichtlich wirklich so: Bloggen bildet. Habe nicht mal gewußt, dass es in Liechtenstein eine eigene Tageszeitung gibt.

  • Hallo aus Hamburg,
    so weit ich das beurteilen kann ist die „NEUGRÜNDUNG EINES NEUEN TAATES“ innerhalb eines handlungsfähigen Staates nicht möglich.
    – Oder liege ich da falsch???

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