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Neues "Dokumentationszentrum": Nürnberger Prozesse

Nürnberg bekommt eine neue Dokumentationsstätte: Ab 2010 soll an die Nürnberger Prozesse erinnert werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann [CDU gab hierzu letzten Freitag mit einem symbolischen Akt den Startschuß zum Bau.

So unumstritten positiv, wie die deutsche „Eliten“ den Nürnberger Prozess hinstellen, ist er bei weitem  nicht: Einige Völkerrechtler, darunter auch amerikanische und englische, wiesen mehrfach darauf hin, dass das  IMT  in eklatanter Weise Grundsätze des Rechts missachtete: Dazu gehört das  „Nulla poena sine lege“ [keine Strafe ohne Gesetz] – heißt, eine Tat mußte bereits zur Zeit ihrer Ausführung strafwürdig gewesen sein,  und die Trennung von Richteramt und Anklage.

Gemäß dem 1939 geltenden Völkerrecht ist Krieg kein strafrechtlich verfolgbares Verbrechen. Das Statut stellt ein erst nach der Tat geschaffenes Recht dar. Die Richter sind nur von der einen Kriegspartei gestellt, die Schöpfer der Gerichtsverfassung und der Strafrechtsnormen sowie Angkläger und Richter zugleich ist. [Gemeinsame Erklärung zu den den grundsätzlichen völkerrechtlichen, straf- und prozessrechtlichen Bestimmungen des Statuts des IMT]

Außerdem: Bei manchen Fragekomplexen, wie etwa bei den Verbrechen zu Katyn oder dem geheimen Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt, die von der Verteidigung vorgebracht wurden, geriet das IMT in große Verlegenheit. Der Fall Katyn, den der sowjetische Ankläger uns Deutschen anlasten wollte, wurde z.B. einfach beiseite gelegt.

Auf eines kann man aber wetten: Das alles wird NICHT Bestandteil der  neuen „Dokumentationsstätte“ sein – die Dauerausstellung  wird eher den Charakter eines  weiteren  „Mahnmals“ haben.

29 Kommentare zu „Neues "Dokumentationszentrum": Nürnberger Prozesse“

  • Der Klaus:

    Igitt. Muss egendlich alles Deutschenfeindliche gefeiert werden?

  • Der Klaus:

    Hier mal ein absatz aus dem JF Artikel.

    Wenn auch nach außen hin der Anschein eines korrekten Verfahrens gewahrt wurde, so kam es doch zur Mißachtung der Rechte, die den Angeklagten üblicher­weise zustanden: mangelnde Hygiene und medizinische Betreu­ung, Behinderung der Verteidigung, Verweigerung der Akteneinsicht, Beseitigung von entlastenden Bewei­sen, Einschüchterung von Zeugen, Diebstahl von Dokumenten. Ein Text wie das sogenannte „Hoßbach-Protokoll“ würde heute kaum von einem Gericht als Beweisstück anerkannt werden. Außerdem hatten die West­alliierten ihre Militärstrafgesetz­bücher bereits 1944 geändert, wobei sie diejenigen Paragraphen aufhoben, die Straffreiheit für eine Tat gewährten, die auf höheren Befehl hin aus­geführt wurde. Die Verteidigung konnte sich also nicht auf vergleich­bare Tatbe­stände berufen. Vor der Einlieferung nach Nürnberg waren mehrere Gefangene schwer mißhandelt und gefoltert worden, vor allem Julius Streicher und Hans Frank. Robert Ley beging noch vor Beginn der Verhandlung Selbstmord. Oswald Pohl, dem die Verwaltung der Konzentrationslager unterstanden hatte, mußte Folterungen über sich ergehen lassen, bis er sich bereit erklärte, Ex-Minister Walter Funk zu belasten.

    Sieh an. Das muss natürlich gemahnmalt werden.

  • @Der Klaus

    Auch wenn das einige jetzt nicht gerne hören werden: Das Gerichtsverfahren war nicht verkehrt und gilt als Vorläufer des heutigen Internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Wäre es nach Stalin und Churchill gegangen, hätte es das IMT gar nicht gegeben – die gesamte Führung des dritten Reiches plus ca. 50 000 deutsche Offiziere (Stalins Vorschlag) wären einfach standrechtlich erschossen worden.

    Ich wünsche mir nur , dass die Nürnberger Prozesse ausgewogener gemahnmalt würden. Gemahnt als das, was sie waren: Der erste Versuch, Völkerverbrechen endlich gerichtlich zu ahnden – aber eben auch Siegerjustiz.

  • quer:

    Natürlich war das Gerichtsverfahren nicht verkehrt.

    Aber:
    Es verstieß eklatant gegen geltendes Recht (zum Zeitpunkt der Tat) und war obendrein gem. der seinerzeit bereits geltenden Charta der UN ebenfalls völkerrechtswidrig.

    Es war zu jenerzeit allein die Angelegenheit deutscher Justiz über die Verbrecher nach geltendem Völkerrecht und nationalem Recht zu befinden. Das hätte allemal ausgereicht, mehr als die Verurteilten um Kopf und Kragen zu bringen.

    Der Nebeneffekt der Siegerjustiz war schlicht die ausbleibende Selbstreinigung der deutschen Justiz.

  • virOblationis:

    Internationalen Gerichten stehe ich grundsätzlich skeptisch gegenüber, denn:
    wer setzt die Richter ein,
    in wessen Namen urteilen sie, und vor allem:
    wer verleiht ihren Urteilen Autorität?

    Bilden internationale Gerichtshöfe, weil es eben keine Universalrepublik gibt, nicht stets das Tribunal einer oder mehrerer Großmächte, die sich selbst deren Gerichtsbarkeit entziehen?

  • quer:

    Internationale Gerichtshöfe können z.B. durch die UN einberufen oder eingesetzt werden. Das war schon ab 1945 möglich. Allerdings ist das nur für die Mitglieder dieser Organisation möglich. Alles andere ist Willkür. Insoweit war es auch ein Verbrechen gegen das Völkerrecht, Deutschland ein solches Gericht zu oktroieren und insbesondere Deutschlands Staatlichkeit aufzuheben bzw. zu suspendieren. Dergleichen hat es weder vorher noch nachher jemals gegeben. So sehr auch das Ergebnis der Nürnberger Prozesse befriedigend war, so sehr war es auch Unrecht.

  • Wahr-Sager:

    2012 ist jeder Deutsche verpflichtet, an seinem Briefkasten ein Bild von Auschwitz anzubringen, um niemals zu vergessen. Sollte sich jemand dessen verweigern oder das Bild heimlich entfernen, droht ein Bußgeld von 5000 Euro bzw. eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren.
    Desweiteren ist die Antifa dazu legitimiert, solche Abweichler in ihr „Holocaust-Leugner“-Register einzutragen und im rechtlichen Rahmen Druck auszuüben.

  • @Judith
    Richtig. Es war zweifelsohne richtig, die Hauptkriegsverbrecher zu bestrafen. Dass die dabei verletzten Rechtsgrundsätze aber ein typisches Anzeichen für „Siegerjustiz“ sind, muss gesagt werden dürfen.

  • Wahr-Sager:

    Ich habe übrigens mal gelesen, dass es einen Film gibt, der angeblich die Entdeckung von Juden ausgerissenen Goldzähnen betrifft und bei den Nürnberger Prozessen von den amerikanischen Besetzern als Beweismittel eingereicht wurde. Dieser Film soll von Anfang bis Ende gestellt sein (vgl. H. Springer, Das Schwert auf der Waage, Vowinckel, Heidelberg 1953, Seite 178f.)

  • Der Klaus:

    Sagt auch keiner das es falsch war, aber art und weise ist fragwürdig.

  • Anna Luehse:

    Es geht wahrscheinlich um den Hauptprozeß – der Rechtsstaatlichkeit vortäusche, diese jedoch, auch nach angelsächsischem Recht – verletzte. Ankläger, Richter und Henker waren in einer Hand. Diejenigen, die die Treiber zu solchem Vorgehen waren, hätten  lt. de Zayas alle selbst auf die Anklagebank gehört. Aus diesem Blickwinkel heraus, war es keine gute Sache und die heutigen Verbrecher werden wie damals nach Macht od. Ohnmacht vor den IGH gebracht.

    Es gibt dazu mindestens zwei gute DVDs – DEATH BY HANGING – TOD DURCH DEN SRANG und ÜEBER GALGEN WÄCHST KEIN GRAS

  • Sir Toby:

    # Noergler

    „Richtig. Es war zweifelsohne richtig, die Hauptkriegsverbrecher zu bestrafen.“

    Hier würde ich doch ergänzen wollen, dass lediglich die Hauptkriegsverbrecher der Verliererseite bestraft wurden – die Hauptkriegsverbrecher auf alliierter Seite, sind allesamt nicht belangt worden.

  • dieGedankensindfrei:

    Es fällt mir schwer dieser Veranstaltung etwas Positives abzugewinnen. Da wäre Stalins archaische Lösung, so zynisch das klingt, die ehrlichere gewesen.

    Die durch nichts zu begründende moralische und richterliche Instanz war Mittel um die unbedingte Interpretationshoheit über die Geschichte der (bis dato) Kriege des 20. Jahrhunderts zu erlangen. Um anschließend dieses Erfolgsmodell bis heute so weiterzuführen. Das wir nun diesem Präzedenzfall, dh. unserer Erniedrigung unterwürfigst mit einem weiteren Mahnmal gedenken werden, das als touristische Gruselattraktion vor allem Busladungen von Schulkindern zwangsverordnet wird, ist eine Sache. Das wir damit diese Art von Heuchelei weiter als zivilisatorische Errungenschaft verbrämen, anstatt eine kritische Sichtweise darauf zu befördern, eine andere. Für diese Geisteshaltung könnte man uns u.U. auch mal zur Rechenschaft zieht. Und wenn nur posthum.

  • total egal:

    Das Intelligenteste was zum Thema Krieg und Recht jemals geschrieben wurde ist der Aufsatz „Der Krieg und das Recht“ von Werner Best. Leider heute weitestgehend unbekannt.    Wenn man das gelesen und verstanden hat, weiß man, daß es keine, absolut keine Legitimation gibt von einem Volk über ein anderes Volk zu richten.  Es gibt nur die Tatsache der Überlegenheit, hier der Sieg der Alliierten, und damit das Ausgeliefertsein des Unterlegenen.  Das hat mit Recht nichts zu tun, das ist ein Akt der puren Gewalt. Recht kann es nur nach vorheriger Übernahme der Herrschaft geben. Recht ausüben kann nur derjenige der herrscht (aufgrund von Gewalt).  Recht ist nichts anderes als institutionalisierte Herrschaft. Wer herrscht kann die Regeln und Gesetze so machen wie er sie haben möchte, nicht so wie sie gerecht sind. Würde ein anderer herrschen wären die Regeln auch anders. Ich verstehe nicht wie hier manche so naiv sind und diese wirklich simplen Zusammenhänge nicht verstehen können.  Der internationale Gerichtshof als Nachfolger des Tribunals ist genauso wenig gerecht und hat mit Recht genauso wenig zu tun wie jede Siegerjustiz. Er hat die Macht, er zieht diejenigen zur Rechenschaft an die er herankommt und die etwas tun was ihm nicht paßt.   Das ist keine Institution die man al s Deutscher gutheißen kann.  Ein gerechtes Verfahren gegenüber Verbrechen in der Zeit des 3.Reiches wäre einzig und allein ein Verfahren von Deutschen an Deutschen gewesen. Ohne Einmischung der Siegermächte, nach deutschen  Maßstäben und den damals gültigen Rechtsgrundlagen.

  • AvK:

    Der Historiker Prof. Dr. Franz W. Seidler schrieb zu „Death by Hanging“ – „Tod durch den Strang„, Nürnberger Prozess, Recht oder Rache?

    Ein objektives und unabhängiges Verfahren war angesichts einer Welt, die wenige Monate nach Kriegsende nur von den Verbrechen und Gräueln des Verlierers widerhallte, kaum möglich. Obwohl es ein international anerkanntes Völkerrecht gab, schufen die vier Siegermächte eigens für dieses Verfahren zahlreiche, bis dahin unbekannte Straftatbestände, nahmen sich selbst aber von deren Verfolgung aus.

    Seidler schrieb zusammen mit Alfred de Zayas auch ein Buch. „Kriegsverbrechen in Europa und im Nahen Osten im 20. Jahrhundert“

    Ein wichtiger Beitrag zur Versachlichung der zeitgeschichtlichen Diskussionen um die Kriegsereignisse im vorigen Jahrhundert. Die Autoren schonen keineswegs die deutsche Seite, aber sie folgen den Tatsachen, und dabei stellt sich heraus, daß sich keine Seite von entsetzlichen Kriegsverbrechen freisprechen kann. Und das Schreckliche: Solche Kriegsverbrechen haben mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht aufgehört, sondern sie wurden und werden in nicht nachlassender Brutalität weiter begangen.
    (Jochen Arp)

  • AvK:

    Nachschub. „Death by Hanging – Tod durch den Strang“ kann ich persönlich wärmstens empfehlen.

  • Wahr-Sager:

    @total egal:

    Ich verstehe nicht wie hier manche so naiv sind und diese wirklich simplen Zusammenhänge nicht verstehen können.

    Ich würde das mit ungenügendem Wissen begründen. Und in Vergleich zu anderen Subjekten, deren abwertende Bezeichnung ich an dieser Stelle lieber nicht nennen möchte, denke ich, dass gerade die Leser hier so offen sind, nicht zu vorschnell über Andersdenkende zu urteilen, um sie zu verurteilen.

  • Fabian:

    @dieGedankensindfrei : „Es fällt mir schwer dieser Veranstaltung etwas Positives abzugewinnen. Da wäre Stalins archaische Lösung, so zynisch das klingt, die ehrlichere gewesen.“

    Da kann ich dem nur zustimmen. Oder die anderen Pläne der Befreier,  deutschen Frauen massenhaft zu sterilisieren. Alles ganz offen und ehrlich, ohne nervenden „Krampf gegen Rechts“ und Krankenkassenbezahlte Abtreibungen und so. In einer Generation nie mehr „white pride“.

  • @total egal

    Nun ja, SS-Obergruppenführer Dr. Werner Best wies auch die Haager Konvention als moralisch-idealistisches Kriegsrecht zurück und vertrat u.a. die Ansicht, dass Konflikte zwischen den Völkern unvermeidlich seien und es dabei weder um Recht noch um Unrecht gehe. Dadurch könne es auch kein Gesetz oder Richter geben.

    Folgte man ergo der Ansicht Bests, wären Gesetze und Richter per se „überflüssig“ weil sie ja doch nie etwas anderes darstellten, als die  [verbrämten] Machtinstrumente jeweiliger Macht-Haber.

  • total egal:

    He Judith, hast dich ja informiert!

    Richtig. Nur deine Schlußfolgerung ist nicht richtig.
    Recht ist institutionalisierte Herrschaft und ganz und gar nicht überflüssig, ist doch logisch oder?  Natürlich sind Richter und Gesetze nur die verbrämten Machtinstrumente der Machthaber, aber deshalb sind sie doch nicht überflüssig.  

      Nur zwischen Staaten funktioniert es halt nicht, wenn diese ihre jeweils eigenen Rechtsordnungen haben. Da muß erst einer den anderen besiegen und seine Variante mit Gewalt durchsetzen.
      Außerdem sollte man, wenn man die Sache pragmatisch und nicht dogmatisch betrachtet, zu der Feststellung bereit sein, daß in Krisenzeiten und Kriegszeiten anderes Recht gilt (mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen) als in stabilen Zeiten.
      

  • @ total egal

    He Judith, hast dich ja informiert!

    Ja. Schon vor längerer Zeit.  

    Die Haager Konvention regeln genau das: Recht in Kriegszeiten. Das Recht unterscheidet ergo sehr wohl zwischen Kriegszeiten und „stabilen Zeiten“.

    Die Anerkennung, dass es auch zwischen kriegsführenden Nationen nationenübergreifendes verbindliches Kriegsrecht geben muss, ist keine Dogmatik – es ist die Anerkennung, dass ansonsten Barbarei vollkommen ungestraft bliebe. Und damit noch hemmungsloser ausgeübt würde.

  • @vir Oblationis

    Ein Internationaler Strafgerichtshof, wie z.B. der in Den Haag  hat m.M. den Vorteil, dass eben nicht nur die Gewinner eines Krieges über die Verlierer urteilen, sondern Richter verschiedener Nationen „richten“.

    Hätten sich die Führer des dritten Reiches vor dem IStGh verantworten müssen, hätten eben nicht [nur] die Sieger über die Verlierer gerichtet – und dabei die eigenen Kriegsverbrechen unter den [Richter]Tisch fallen lassen können. Und noch ein, m.M. wichtiger Aspekt: Der IStGH kann nur über Individuen zu Gericht sitzen – nicht über Staaten. Der IStGH anerkennt damit, dass es eben keine Kollektivschuld [eines Landes] gibt, sondern ausschließlich Individual-Schuld.

  • virOblationis:

    @ Judith

    Theoretisch hätten sich auch Kriegsverbrecher der Sieger dort zu verantworten: Aber eine Großmacht wird sich dem nicht beugen, sondern nur Besiegte und allenfalls Militärs ihrer Vasallenstaaten verurteilen lassen, fürchte ich.

  • total egal:

    An Judith: Du siehst das m.M.n. viel zu blauäugig.  Ein Krieg mit Spielregeln, nach Übereinkünften, das ist eher eine sportliche Veranstaltung. In der Realität eher selten. Es ist nicht auszuschließen, wenn zwei Gruppen gegeneinander antreten die soetwas wie einen gemeinsamen Ehrenkodex und ein gemeinsames Sittengesetz haben – und den Gegner so weit anerkennen daß beide Kontrahenden hundertprozentig bereit sind sich an diesen Ehrenkodex zu halten.    Es würde also nur funktionieren wenn es sehr nah kulturell verwandte Nationen sind die Krieg führen. Von einem solchen Szenario ist man ausgegangen als die „Konventionen“ entstanden sind.  Heute hat sich dieses Szenario aber völlig überholt. Krieg führen muß man gegen kulturell und sittlich ganz ganz fremde.  Ich will das nicht weiter erläutern. Im zweiten WK war es grenzwertig. Guck Dir an wie die Deutschen die unterlegenen Franzosen behandelt haben und dann guck Dir an wie die Alliierten die unterlegenen Deutschen behandelt haben.  Da sollte eigentlich jedem ein Licht aufgehen  zum Thema „Ritterlichkeit und Ehrenkodex“ im Krieg, denn nichts anderes sind ja diese Konventionen. Wenn ein Ritter gegen einen Ritter kämpft dann ist das ein Kampf mit Konventionen. Wenn der Ritter aber von einem Kriminellen überfallen wird, dann wird er sich an keine Regeln halten, denn er weiß der Kriminelle hält sich auch an keine Regeln, denn der hat einen anderen ethischen, kulturellen und sozialen Hintergrund. In einem solchen Kampf sich an die ritterlichen Konventionen zu halten hieße Selbstmord für den Ritter. Ich hoffe es ist etwas klar geworden was ich damit aussagen möchte.

  • total egal:

    Mal was zum Nachdenken. Ein Artikel aus einer deutschen Zeitung vom 15.2.1945, also kurz vor dem totalen Zusammenbruch.
    Etwas anderer Inhalt, als das was man uns so erzählt, nicht wahr?

    historicfilms.net/page.php?modul=Article&op=read&nid=597&rub=20

    Logisch erzählt man da etwas anderes. Genau so gut könntest du die „Zionistische Vereinigung“ als „neutrale“ Quelle für Greultaten gegen Juden heranziehen. Judith

  • Fabian:

    @Judith: „Ein Internationaler Strafgerichtshof, wie z.B. der in Den Haag  hat m.M. den Vorteil, dass eben nicht nur die Gewinner eines Krieges über die Verlierer urteilen, sondern Richter verschiedener Nationen ‚richten‘.“

    Liebe Judith, ich mag vielleicht eine zynische Weltsicht haben, aber das wirklich zu glauben, ist nur naiv. Alle diese supranationalen Organisationen und Institutionen verfolgen Machtinteressen. Und je mächtiger und untransparenter sie sind, desto leichter eignen sie sich zur Durchsetzung – siehe EU-Kommission. Da ist Den Haag keine Ausnahme. Oder wieviele albanische Kriegsverbrecher kannst du mir nennen, die da eingebuchtet wurden? Ansonsten hier was zu schmöckern, wie es um die Rechtsstaatlichkeit heutiger Tribunale bestellt ist:

    http://www.arbeiterfotografie.de/milosevic/index-milosevic-0011.html
    http://www.kopp-verlag.de/cgi/websale7.cgi?shopid=kopp-verlag&act=product&prod_index=109401&insert=&ref=portal/meinung

  • @Fabian

    Es ging nicht um internationale Gerichtshöfe per se, sondern um den Vergleich Nürnberger Tribunal [Sieger über Besiegte] versus IStGh.

  • @total egal
    An Judith: Du siehst das m.M.n. viel zu blauäugig

    I woh.

  • „zum Thema “Ritterlichkeit und Ehrenkodex” im Krieg, denn nichts anderes sind ja diese Konventionen. Wenn ein Ritter gegen einen Ritter kämpft dann ist das ein Kampf mit Konventionen. Wenn der Ritter aber von einem Kriminellen überfallen wird, dann wird er sich an keine Regeln halten, denn er weiß der Kriminelle hält sich auch an keine Regeln, denn der hat einen anderen ethischen, kulturellen und sozialen Hintergrund. In einem solchen Kampf sich an die ritterlichen Konventionen zu halten hieße Selbstmord für den Ritter.“ finde ich auch. Dinge kategorisch anstatt differenziert anzugehen hat uns Deutsche gekostet, nicht nur in den 12.5 Jahren.

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