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U-Bahnschläger von München: Revision verworfen

Die Haftstrafen gegen die Münchner U-Bahn-Schläger Serkan A., Türke,  und den Griechen Spyridon L. sind rechtskräftig – der BGH hat die Revision einstimmig und ohne nähere Begründung verworfen.

Die beiden hatten Ende Dezember 2007 den 76-jährigen Hubertus N.  brutal zusammengetreten und lebensgefährlich verletzt [Bild li.]. Sie sind dafür zu zwölf und achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden und das beste: Evt. werden sie abgeschoben.

Den beiden wegen Mordversuchs verurteilten jungen Männern droht nun die Abschiebung, wie Anwalt Florian Wurtinger der AP sagte. „Ich gehe davon aus, dass die Stadt München eine Ausweisungsverfügung erlässt“, erklärte er.

Ob sein Mandant Serkan A. sich im Falle einer Abschiebung dagegen wehren werde, sei noch nicht entschieden. Er müsse mindestens die Hälfte der Strafe in Deutschland verbüßen. Nach einer Abschiebung in die Türkei könne er dort dann sofort auf freien Fuß kommen, sagte Wurtinger.

8 Kommentare zu „U-Bahnschläger von München: Revision verworfen“

  • Gut,
    aber wo bleibt der Schadenersatz für das Opfer, die verunsicherte Gesellschaft und die Kosten die durch diese Sache entstanden und noch anfallen werden.
    Erst wenn der letzte Pfennig bezahlt ist darf man das Sonnenlicht wieder erblicken.
    Kriminelle Strafe ist eine Sache aber ohne Wiedergutmachung witzlos; Zeit dass die Deutschen endlich den Spiess umkehren.

  • @ Canuck

    Schön wär’s. Vermutlich werden die beiden Schläger noch nicht einmal abgeschoben werden können, weil sie dagegen Berufung einlegen. Unterstützt von der üblichen Melange aus Kirchen, NGO’s, Grünen und Linken mit Hilfe eines Anwalts [den der Steuerzahler zahlt, zahlen muss].

  • Sir Toby:

    „Die Haftstrafen gegen die Münchner U-Bahn-türkischen Schläger…“

    Eigentlich müßte man in diesem (und leider auch ähnlichen Fällen) ja tatsächlich mal korrekt formulieren und sie als U-Bahn-Treter bezeichnen, denn das lustvolle Eintreten auf ein typischerweise schon längst am Boden liegendes Opfer ist doch bei fast all diesen Fällen das eigentlich Bezeichnende.

  • Sir Toby:

    Nach einer Abschiebung in die Türkei könne er dort dann sofort auf freien Fuß kommen, sagte Wurtinger.“

    Oh ja, und wohin wird er sich dann stehenden Fußes wenden? Ich fürchte, ich ahne die Antwort … – und sie will mir nicht gefallen!

  • virOblationis:

    Da gerade über die Münchner Täter berichtet wird: Ich versuchte über jüngste Entwicklungen in Attendorn zu berichten, doch gelang es mir nicht.

    Die Posts sind in die Spam gerutscht, weil wir gerade die Neueinstellung des Adminbereich vornehmen. ich habe sie freigeschalten.

    Marina

  • Avk:

    Der Türke, liest man, hat bereits für Nachwuchs gesorgt. Der beste Abschiebeschutz überhaupt.

  • karl-friedrich:

    @ Avk

    Das schlimme ist, wir als Steuerzahler dürfen im Moment auch den Unterhaltsvorschuß (Jugendamt) für den Verbrecher bezahlen, man sollte geschlossen dieses Land verlassen.

  • virOblationis:

    @ karl-friedrich

    Da wir aber keine zweite Heimat haben, in die wir uns noch zurückziehen könnten, scheint es mir besser, daß die andere Seite „geschlossen dieses Land“ verläßt.

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