Inhaltsverzeichnis

Der Fall Demjanjuk

Der mutmaßliche ukrainische Massenmörder aus Treblinka, John Iwan Demjanjuk, soll von den USA nach Deutschland ausgewiesen werden. Die Anklage: Der gebürtige Ukrainer soll als Helfer der SS in nationalsozialistischen Vernichtungslagern Tausende Juden in den Tod getrieben haben.

Als Iwan und Wera Demjanjuk 1951 in die USA einreisten, hofften sie wie Millionen andere durch Krieg, Vertreibung und Flucht Entwurzelte auf einen Neuanfang. Hinter den jungen Eheleuten lag ein jahrelanger Aufenthalt in Lagern für „Displaced Persons“ und die Angst, in die Sowjetunion überstellt zu werden. Dort landeten kriegsgefangene Rotarmisten wie Demjanjuk in Straflagern. Daher fälschte er in den Fragebögen der US-Behörden seine Biografie. Die Kriegszeit habe er im polnischen Dorf Sobibor verbracht, behauptete Demjanjuk.

In Cleveland, Ohio, arbeitete Iwan Demjanjuk, der sich nun John nannte, als Mechaniker bei Ford. Die Familie und der Wohlstand wuchsen. Den Tag, an dem sie 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielten, bezeichnete Wera Demjanjuk später als den glücklichsten in ihrem Leben.

In den 70er-Jahren fand der amerikanische Traum der Demjanjuks ein jähes Ende. Von mehreren Seiten erhielten die US-Behörden Hinweise darauf, dass Demjanjuk an NS-Verbrechen beteiligt war. Sein Name stand auf einer Liste osteuropäischer „Hilfswilliger der SS“. Später tauchte ein Dienstausweis Demjanjuks mit dem Eintrag Sobibor auf und die belastende Aussage eines Kameraden aus einem Nachkriegsprozess. Das Material stammte aus sowjetischen Archiven. Demjanjuk bestritt vehement, jemals für die Deutschen tätig gewesen zu sein. Seine Verteidiger bezeichneten die Dokumente als Fälschungen des KGB und als Versuch, die ukrainische Exilgemeinschaft als Kriegsverbrecher zu diskreditieren. In Israel erkannten mehrere Treblinka-Überlebende in Nachkriegsaufnahmen von Demjanjuk den Wachmann, der im Vernichtungslager die Gaskammer bedient und Häftlinge gefoltert hatte. Sie nannten ihn Iwan den Schrecklichen.

1983 stellte Israel ein Auslieferungsersuchen an die USA, dem 1986 entsprochen wurde – im April 1988 wurde Demjanjuk in Jerusalem zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof unter Meir Schamgar hob das  Todesurteil im Juli 1993 – trotz enormen Drucks –  einstimmig auf: Nach Auffassung der israelischen Richter waren die Beweise nicht ausreichend, dass Demjanjuk mit „Iwan dem Schrecklichen“ identisch sei. Grundlage dafür waren Akten des KGB, aus denen hervorging, dass der Nachname von „Iwan dem Schrecklichen“ nicht Demjanjuk, sondern Marchenko gewesen sei. Im September 1993 kehrte Demjanjuk in die USA zurück.

So kam der Ukrainer nach sieben Jahren Haft in Israel wieder zurück in die USA, wo in 2001 ein neuer Prozess gegen ihn begann. Jetzt legte das Office of Special Investigation (OSI), eine Spezialstelle der US-Justizbehörden für NS-Recherchen, neue Unterlagen vor. Chef ist der Staatsanwalt Eli Rosenbaum. Den Dokumenten zufolge darf als bewiesen gelten, dass Demjanjuk in mehreren Vernichtungslagern als Wächter diente. 2004 wurde ihm die US-Staatsbürgerschaft aberkannt, 2005 ordnete man erstmals seine Abschiebung an.

Im vorigen Jahr bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass Demjanjuk abgeschoben werden soll – gestern meldeten die Medien in BRD, dass Demjanjuk ausgeliefert wird und die Abschiebung läuft. Vor dem Amtsgericht München soll dem 88-jährigen erneut der Prozess gemacht werden.

Wird es dieses Mal eine Verurteilung geben? Ehrlich gesagt: Ich habe keine Ahnung. Ich denke, um Verurteilung geht es primär auch gar nicht – es geht um einen Schauprozess, der der restlos fragmentierten BRD erneut die dringend benötigte Identität einhauchen soll.  Da das dritte Reich mehr und mehr Vergangenheit wird, ein immer schwieriger werdendes Unterfangen.

…..
Zwei gute Artikel zum Thema

Die falsche Schuld – Artikel in der Zeit von 1992

Mörderische Augen – Artikel in SpiegelOnline von 1993

38 Kommentare zu „Der Fall Demjanjuk“

  • In eigener Sache: Bitte keine Diskussion über Holocaust und Revisionismus – darum geht es in diesem Artikel nicht und das hat der Artikel auch nicht verdient. Es war nämlich eine Menge Arbeit ihn zu schreiben, auch wenn man das einem fertigen Beitrag nie ansieht [wer selbst schon recherchierte und schrieb, weiß, was ich meine]

    Sollte der Artikel zum Anlass genommen werden, erneut eine ausschließliche Debatte um Holocaust und Revisionismus zu führen, schließe ich den Kommentarbereich: Kommentare und Kommentatoren sind willkommen – aber nicht um jeden Preis.

  • Wahr-Sager:

    Ist es Zufall, dass der Fall Demjanjuk gerade jetzt, wo der Papst in Israel ist, erörtert wird?
    Nun, interessant diesbezüglich ist vielleicht, dass Abraham Melzer (war mal mit Henryk M. Broder befreundet), Herausgeber der „SemitTimes“, im März 1992 eine Sondernummer herausbrachte – mit dem Titel Ivan der Schreckliche oder John Demjanjuk, Justizirrtum? Justizskandal!
    Zweifelsfrei geht es um einen Schauprozess, den die linken Drecksmedien wieder mal mit Kusshand von früh bis spät dokumentieren werden. Die Schweinegrippe ist überstanden, eine neue Naturkatastrophe nicht in Sicht.
    Ich weiß natürlich nicht, ob Demjanjuk schuldig ist oder nicht, aber ich weiß, wie Politiker in unserem Lande mit Andersdenkenden verfahren. Und das reicht mir, um die Gewissheit zu haben, dass bei unschuldigen Dissidenten selten – wenn überhaupt – eine gerechte Rechtsprechung erfolgt.
    Zudem soll Dejmanjuk todkrank sein. Warum also wird er nach Deutschland gebracht, wenn er ohnehin bald stirbt? Man könnte ebenso einen deutschen Arzt in die USA schicken.

  • Es geht eigentlich nur um das Übliche: vor allem die Deutschen selbst sollen medial davon überzeugt werden, daß sie ein Verbrechervolk sind und demzufolge doch bitteschön durch die politischen Eliten mit sich tun und machen lassen sollen, was unseren Herrschern halt gefällt.

  • Wahr-Sager:

    Was verspricht sich der ZdJ eigentlich von der Überführung dieses Mannes? Genugtuung? Warum wollen diese Kriminellen unbedingt, dass er hier verurteilt wird, zumal Demjanjuk kein deutscher Staatsbürger ist? Knobloch und Co. wollen offenbar wieder mal ins Rampenlicht.

  • FAB.:

    Zwiespältig. Einerseits: fiat iustitia, durchaus – wenn er ein Mörder ist, soll er in einem ordentlichen Verfahren verurteilt werden. Andererseits: seltsam mutet es an, wie sämtliche Debatten über die Sinnhaftigkeit des Strafrechts, die seit Gründung der BRD geführt wurden, mit einem Mal weggewischt sind, als hätten sie nie stattgefunden. Bei jedem kleinen Drogenhändler wird um- und umgewälzt, ob seine Bestrafung denn für die Gesellschaft auch notwendig sei; hier nun, wo die angeklagten Taten länger zurückliegen als viele Menschen leben und der Angeklagte ein hinfälliger Greis auf der Schwelle des Todes ist, kein Wort darüber, welchen Sinn denn seine Bestrafung heute noch haben soll. Das rückt das Ganze von einem rationalen Vorgang weg in die Nähe eines mystischen Exorzismus. Das kleinere Bild oben sagt im Grunde alles – nur noch einen Schritt weiter, und sie öffnen die Gräber, um die verrotteten Leichen der Nazis auf dem Marktplatz an den Pranger zu stellen.

  • virOblationis:

    Berliner Zeitung, 22. Juli 2008

    Das 1979 gegründete Office for Special Investigations (OSI), das systematisch NS-Verbrecher aufspüren sollte, bemühte sich um weitere Dokumente und Zeugenaussagen … Das OSI hatte einige der Demjanjuk entlastenden Dokumente bewusst zurückgehalten.

    Zeit, 23. 10.1992

    Beamte des Office for Special Investigations (OSI), einer Ermittlungsbehörde des Justizministeriums, sollen im Dezember vernommen werden. Nach Aussagen des Richters Gilbert Merritt, des Kammervorsitzenden beim Appellationsgericht, hat das Justizministerium schon vor dem Ausbürgerungsverfahren Unterlagen zurückgehalten, die darauf hindeuten, daß es sich bei „Iwan dem Schrecklichen“ nicht um John Demjanjuk, sondern um einen Ukrainer namens Iwan Martschenko handelte.
    Im Artikel selbst wird zitiert:

    Jetzt legte das Office of Special Investigation (OSI), eine Spezialstelle der US-Justizbehörden für NS-Recherchen, neue Unterlagen vor. Chef ist der Staatsanwalt Eli Rosenbaum. Den Dokumenten zufolge darf als bewiesen gelten, dass Demjanjuk in mehreren Vernichtungslagern als Wächter diente.

    Berliner Zeitung, 22. Juli 2008

    Demjanjuk war nicht „Iwan der Schreckliche“ aus Treblinka – aber erwiesenermaßen Wachmann in Sobibor, Majdanek und Flossenbürg.
     
    Nun scheinen die jahrzehntelangen Recherchen ja endlich hieb- und stichfest Ergebnisse geliefert zu haben. Was für eine Gelegenheit – die wahrscheinlich letzte solcher Dimension – eröffnet sich dadurch für die bundesdeutsche Gesellschaft, ihre untadelige Gesinnung vor aller Welt unwiderruflich unter Beweis zu stellen!
     

  • Gibor:

    Das Gezerre um den 89-jährigen John Demjanjuk ist nur noch beschämend, zumal die Beweislage in seinem Fall mehr als dürftig ist. Warum hält man sich nicht an Kriegsverbrecher, deren Taten einwandfrei dokumentiert sind? Etwa an die beiden lebenden Mitglieder der Crew der B-29 „Enola Gay“, die 1945 die Atombombe auf Hiroschima warf…

  • virOblationis:

    Dieselbe US-Behörde, die Demjanjuk durch Zurückhaltung von Dokumenten als vermeintlichen „schrecklichen Iwan“ an den (israelischen) Galgen bringen wollte, hat wiederum die zur Anklage führenden Unterlagen zusammengebracht. Sie mögen korrekt sein, dennoch bleiben Fragen.

  • AvK:

    eröffnet sich dadurch für die bundesdeutsche Gesellschaft, ihre untadelige Gesinnung vor aller Welt unwiderruflich unter Beweis zu stellen!

    Man weiß zwar nie genau, was alle Welt so denkt, aber die Aktion, den hochbetagten, kranken   Demjanjuk  erneut vor Gericht zu stellen, wirkt eher wie Rache. Mehr Obsession als edle Gesinnung.

  • Wahr-Sager:

    Woran erinnert mich dieser Fall gleich?
    An den Nazi-Jäger Simon Wiesenthal und den Polen Frank Walus:

    1974 denunzierte der spätere Bundesverdienstkreuzträger Simon Wiesenthal, der berühmte “Nazi-Jäger” von Wien, F.Walus einen Polen in Chicago, der im Dienste der Gestapo in die Ghettos von Tschenstochau und Kielce gegangen sei und der Gestapo eine Anzahl von Juden überantwortet habe.

    Obwohl Wiesenthal’s Fahndungsberichte über Walus in Wirklichkeit nichts anderes als leere Gerüchte waren, machte er einfach weiter und beschuldigte ihn trotzdem.
    Im April 1978, in einer Zeit, als der Fall ins Rollen kam, besuchte Wiesenthal Chicago und gab Interviews, bei denen er das Verdienst für den Walus-Fall für sich in Anspruch nahm. 

    Wiesenthal erzählte der Sun Times, daß es bei ihm nie einen Fall von Verwechslung gegeben habe, und fügte hinzu: “Ich weiß, daß es Tausende von Leuten gibt, die auf einen Irrtum warten”.

    Erst nach einem erschöpfenden Rechtsstreit war der Mann, der als der Schlächter von Kielce verleumdet und körperlich angegriffen worden war, endlich in der Lage zu beweisen, daß er die Kriegsjahre als friedlicher Arbeiter auf einem Bauernhof in Deutschland verbracht hatte. 

    Wiesenthal und seine Hintermänner hatten es fertiggebracht, Walus durch ein an den Haaren herbeigezogenes Gerichtsverfahren, durch fragliche Dokumente und meineidige „Zeugen“ – ja sogar „Augenzeugen“ – seiner angeblichen „Verbrechen“ in einen Schauprozeß zu schleiffen, der den sowjetischen und Nürnberger Prozessen in nichts nachstand. Frank Walus war unschuldig – hätte man ihn aber für „schuldig“ befunden, wäre es zum Verlust seiner Staatsbürgerschaft gekommen, was mit einer automatischen Ausweisung aus Amerika geahndet worden wäre.

    Sein Gerichtsverfahren, wo 9 jüdische Zeugen aus Israel und New York mit der Hand auf der Bibel beeidigten, die Wahrheit zu sagen, ist interessanter als ein Roman, spannender als ein Krimi und zugleich ein Beweis für menschliche Größe einerseits und charakterlose Verkommenheit andererseits. 

    Zum Beispiel taufte sich ein ehemaliger katholischer Priester als Jude um, der sich mit neuem Namen und neuer Identität als williges Werkzeug und Agent von Simon Wiesenthal entpuppte. Aber auch polnische US-Juden dem als „Nazi- und Gestapo-Kriegsverbrecher“ angeklagten Frank Walus mit Geld und gutem Zureden sowie wichtigsten Informationen und Beweismaterial immer wieder zu Hilfe kamen.

    Das Unrecht, das F. Walus angetan wurde von Rechtsanwälten – seinen eigenen und denen der Gegner, d.h. des amerikanischen Staates besonders des OSI, sowie von Staatsanwälten und dem jüdischen Richter im ersten Verfahren, erinnerte an die bolschewistischen Schauprozesse gegen deutsche Kriegsgefangene nach Ende des zweiten Weltkrieges.

    Quelle: Nexusboard.net

  • gast:

    Bis es soweit ist, müssen noch juristische Fragen geklärt werden: Welches Gericht ist für ihn, der niemals deutscher Staatsbürger war, zuständig?

    Wenn er niemals deutscher Staatsbürger war, wie kann er dann vor ein deutsches Gericht gestellt werden. Für mich riecht das nach Freundschaftsdienst.

  • gast:

    Sieht so aus als wär die Opa-Hatz ganz neu eröffnet und Demjanjuk nur der Anfang
    Die deutschen Fahnder, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass John Demjanjuk jetzt nach Deutschland ausgeliefert worden ist, haben weitere mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher im Visier. In beiden Fällen gibt es Parallelen zu Demjanjuk, wie der Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm, am Dienstag der Nachrichtenagentur AP sagte.

  • NurEinGast:

    Der Mann wurde bereits in letzter Instanz in Israel freigesprochen (nach vorheriger Verurteilung).

    Dies soll nun der 3. Prozess (in den USA gab es auch schon einen) gegen den Mann in der selben Sache sein. Kein nationales Recht in der westlichen Welt erlaubt dergleichen Anklagen, hier wird eine „Sau“ zum 3. mal durchs Dorf getrieben, es scheint jeder wollte „mal ran“ um den Fall für sich auszunutzen. Zumindest der Prozess in Deutschland hat den deutlichen Beigeschmack eines Schauprozesses.

    Das ganze hat aber auch eine andere Dimension. Sollte der Mann hier schuldig gesprochen werden stellt sich die dt. Justiz als schärferer Nazi-Jäger dar als die israelische. Ich denke das ist die eigentliche Motivation.

  • Marcel Reich-Ranicki, selbst Holocaust-Überlebender, sprach sich dafür aus den Mann genau wie das Thema ruhen zu lassen. Selbst wenn Demjanjuk schuldig sein sollte – für Gerechtigkeit ist es ohnehin viel zu spät.

  • virOblationis:

    Stattdessen fordert Frau Knobloch einen raschen Prozeßbeginn.

  • @ NureinGast schreibt u.a.: Dies soll nun der 3. Prozess (in den USA gab es auch schon einen) gegen den Mann in der selben Sache sein. Kein nationales Recht in der westlichen Welt erlaubt dergleichen Anklagen, hier wird eine “Sau” zum 3. mal durchs Dorf getrieben

    Ich bin auch gegen einen Prozess Demjanjuks, NurEinGast, und halte die ganze Vorgehensweise für sehr fragwürdig. Aber was Sie schreiben, ist so nicht richtig.

    1. Er wird nicht wegen des selben Verbrechens angeklagt, von dem er in Israel freigesprochen wurde – im neuen Prozess geht es um seine  Rolle als KZ-Wachmann in Sobibor, Majdanek und Flossenbürg.

    2. In den USA stand er noch nie vor Gericht im Sinne eines Strafverfahrens. Die Gerichtsverhandlung in den USA diente dem Zweck der Beweissichtung und daraus resultierend der erneuten Aberkennung der amerikanischen Staatsbürgerschaft und Abschiebung. Das Zivilstrafrecht der USA erlaubt kein Strafverfahren gegen mutmaßliche Täter, die ihre Verbrechen auf nicht- amerikanischem Boden begingen.

    Polen und die Ukraine – dorthin wollten die USA zuerst abschieben – waren nicht bereit, Demjanjuk aufzunehmen [und wohl auch nicht bereit, anzuklagen] – die BRD will ihn und ist bereit.

  • @virOblationis

    Frau Knobloch befürchtet evt. das Objekt könnte das zeitliche segnen, bevor es einer irdischen Gerichtsbarkeit zugeführt wurde. Das wäre in einigen Kreisen wohl in der Tat eine herbe Enttäuschung – einem göttlichen Gericht scheinen sie nicht recht zu trauen.

    Dagegen traue ich unseren [irdischen] Anklägern glatt zu, dass sie jeden Fall – Sobibor, Majdanek, Flossenbürg – seperat anklagen, damit, falls der eine in die Justiz-Hose geht, der nächste anberaumt werden kann.

  • virOblationis:

    @ Judith:

    Das war auch mein Gedanke: Man befürchtet, daß der alte Mann einem unter den Händen wegstirbt, bevor man den Prozeß gegen ihn führen konnte.

  • Ich bin kein Mediziner, aber soweit man dem Augenschein trauen kann, ist Demjanjuk ungefähr in dem Zustand, in dem Erich Honecker war, als der Prozess gegen ihn abgebrochen wurde, weil man es zutreffenderweise für nicht verfassungskonform hielt, einen Prozess zu eröffnen, dessen Ende der Angeklagte nach menschlichem Ermessen nicht erleben würde. Warum man unter solchen Umständen auf der Auslieferung beharrt, ist mir ein Rätsel.

  • dieGedankensindfrei:

    Tatsächlich? Haben die Vorredner doch treffend gelöst. Dieser schwerkranke Greis, der für seinen Jahrgang weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt, soll mit Anfang 20 Gaskammern bedient haben (was auch immer das konkret für eine Handlung war). Die biologische Uhr tickt und er ist nun mal einer der letzten der im eisernen Käfig auszustellen ist. Ich wünsche ihm einen schnellen und gnädigen Tod damit ihm dieses mittelalterliche Schauspiel und uns die Schmach es an ihm vollzogen zu haben, erspart bleibt.

  • Tobias:

    Wenn sich Demjanjuk freiwillig in den Dienst des NS-Regimes gestellt hat und an der Ermordung von KZ-Insassen mitgewirkt hat, dann ist das keine Kleinigkeit. Welchen Dienst man der Gerechtigkeit erbringt, wenn man einen senilen Greis vor Gericht lädt muss allerdings begründet werden. Der gesellschaftliche Mehrwert scheint mir gegen Null zu gehen. Berufsantifaschisten – die allerdings immer nur in Erregung kommen, wenn es irgendwie mit Deutschland zu tun hat – scheinen in dem Fall eine ihrer letzten Profilierungsmöglichkeiten zu sehen.
    Mein Vorschlag: Das Verfahren einstellen und das gesparte Geld für medizinische Hilfe bei bedürftigen Überlebenden der NS-Herrschaft verwenden. 

  • NurEinGast:

    @Tobias

    Soweit mir bekannt war Demjanjuk zunächst Soldat in der Roten Armee, ist in deutsche Gefangenschaft geraten und hat sich dann für die Hilftruppen gemeldet. Ob ihm der Hungertod, Mißhandlungen oder gar Erschiessung drohten wäre im Einzelfall zu klären, über diese Hintergründe schweigen sich die Medien aus. Die Frage der Freiwilligkeit kann auch einfach eine Frage des simplen Überlebens gewesen sein.

    Tatsache scheint zu sein, unabhängig von der Anklage, dass sich Demjanjuk für seine Verhältnisse wohl recht gut „eingelebt“ hatte.

    @All & FYI:
    Es ist die Frage aufgekommen wie es sein kann dass Demjanjuk als Staatenloser vor ein dt. Gericht gestellt werden kann.

    Die Antwort ist recht simple. Er gilt vor dem dt. Gesetz als Reichsdeutscher. Praktisch bedeutet dies dass prinzipiell jeder, der seinerzeit einen dt. Pass besaß, Anrecht auf Einbürgerung in die BRD hat (1). Unterschieden wird in Protektorate (Tschechei z.B.), besetze Gebiete (z.B. Frankreich) und eben Reichsdeutsche, die aus Staaten stammen die entweder in annektierten Gebieten (Danzig z.B.) oder (mehr oder weniger) Marionettenstaaten des dt. Reiches lebten.

    Diese Reichsdeutschen stellen neben den Kontingentflüchtlingen (2, jüdische Einwanderer aus den ehm. Sovietgebieten) und den Volksdeutschen (deutsche Auswanderer, z.B. Donauschwaben) die grösste Gruppe der  zugezogegenen Bürger aus der ehemaligen Sovietunion.

    Wie dem auch sei… in diesem Fall wird dem Recht ein Zwang, da kein Staat Demjanjuks Rechte vertritt bzw., wie bei uns auch, die Regel gilt Staatenlose im Zweifel in ihr Herkunftsland abzuschieben wenn dieses zum einen bereit zur Aufnahme ist und zum anderen die Menschenrechte garantiert sind.

    Demjanjuk ist ein 89-jähriger, von den USA ausgebürgerter Staatenloser,  der internationaler vogelfrei ist.

    Quellen:
    (1) http://www.zeitung-heimat.de/de/recht/r100.html
    (2) http://de.wikipedia.org/wiki/Kontingentfl%C3%BCchtling

  • virOblationis:

    Gegenüber einem mußmaßlichen Nazi-Verbrecher gilt kein Grundsatz der Mitmenschlichkeit und des Rechtsstaates: Das habe ich gerade vernommen, als ich eine Rundfunkpresseschau verfolgt habe.

    Es kann jemand noch so gebrechlich sein, er darf keine Schonung erfahren. Man darf, ja muß ihn auch schon vor einem Schuldspruch als Täter darstellen.

    Es gibt eben ein höheres Gut als Mitmenschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, nämlich zu zeigen, daß die bundesdeutsche Justiz alles tut, um einen Nazi-Verbrecher zu entlarven und zu verurteilen, selbst wenn sie in einem konkreten Fall kaum dafür zuständig ist.

  • Wahr-Sager:

    In dem Blog Fact-Fiction hat der User CD eine interessante Anmerkung zu diesem Fall gemacht:

    Im Grunde ist Demjanjuk ein Werkzeug des Antidemokratischen Netzwerks Deutschlands ‘AND’ (DIE LINKE, Bündnis 90 Die Grünen, SPD, CDU, FDP, Judikative, Exekutive und Mainstreammedien), ein Werkzeug, daß der Nazikeule wieder mehr Volumen zuführen soll. Natürlich weiß das AND um das Erstarken ihrer kritischen Gegner. Bis vor Kurzem noch sorgte die Nazikeule als einfaches und effektvolles Mittel für eine sichere linke Schlagseite der AND-Politik, aber sie hat spürbar an Kraft verloren. Als logische Folge daraus forciert das AND per Manipulationspropaganda die Illusion, das Nazitum würde neu auferstehen zuletzt am 1. und 9. Mai. Demjanjuk soll dem AND nun als Präzedenzfall dienen zur Warnung und Einschüchterung an all ihre Gegner, nicht zuletzt sogar an die ‘Freien Wähler’, das muß man sich direkt auf der Zunge zergehen lassen.

    Wie auch immer, natürlich müssen Nazi-Verbrecher vor ein wirklich rechtstaatliches Gericht, für mich ist das keine Frage, nur geht es der AND nicht mehr nur um Rechtstaatlichkeit, sondern vielmehr um intrigantische Effekthascherei zur Wahrung ihrer linken Interessen und totalitären Ausrichtung, das ist der tatsächliche Skandal dahinter. Das AND wird auch zukünftig Alles tun, um diesem Ziel gerecht zu werden, und die Wahrheit ist das Letzte, worauf sie dabei wert legen werden.

  • Rache der Sieger:

    „Es gibt eben ein höheres Gut als Mitmenschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, nämlich zu zeigen, daß die bundesdeutsche Justiz alles tut, um einen Nazi-Verbrecher zu entlarven und zu verurteilen, selbst wenn sie in einem konkreten Fall kaum dafür zuständig ist.“
    Und selbst, wenn der angebliche Täter unschuldig ist. Es geht hier wie in Hunderten der vergleichbaren Prozesse nicht darum, dass Recht gesprochen wird, sondern dass Rache geübt wird. Wie kann ein 20-jähriger Wachmann an 29000 Morden beteiligt sein?
    „Demjanjuk ist ein 89-jähriger, von den USA ausgebürgerter Staatenloser,  der internationaler vogelfrei ist.“
    Eines Tages werden wir alle vogelfrei sein. Sobald die EU-Verfassung in Kraft tritt, haben wir gar keine Rechte mehr und es wird sich immer eine erlogene Straftat finden, die man einem kritischen Menschen anhängen kann. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wer in diesem Land gnadenlos und menschenverachtend die Macht ausübt und aller Welt demonstriert, wie gehorsam unsere (?) Regierung und Justiz (die Hure der Politik) vor diesen Leuten kriecht.

  • […] Kommentarbereich zu “Der Fall Demjanjuk“  wurde mehrfach die Frage nach der Legitimität gestellt, da Demjanjuk kein deutscher […]

  • […] Scheil: Lauter Peinlichkeiten ….. Eigene Artikel Der Fall Demjanjuk Der Fall Demjanjuk, Teil II Bild oben: Der Dienstausweis, ein “Beweisstück” im […]

  • […] Der Fall Demjanjuk [2] Der Fall Demjanjuk, Teil II [3] Wer fälscht eigentlich Dienstausweise? fragt der Historiker […]

  • ID – Card 1393 Demjanjuk

    Stempel am Deckblatt mit einen Orginal Stempel vergleichen,die Schwingen des Reichsadler mit einen Linieal nachziehen – total aus der Mitte u. der Bindestrich fehlt auch- Klartext FÄLSCHUNG
    Ps: Dienststelle SS u.Polizeistützpunkte im neuen Ostraum wurde am
           31.3.1942 von Himmler total aufgelöst – Demjanjuk kam am 18.Mai 1942 in Gefangenschaft und ein Ausweis von einer SS Dienststelle die es nicht mehr gegeben hat — ist alles Betrug und Fälschung mit Herrn Demjanjuk ein Ritual für die Skrupellosigkeit.
    Schein

  • Am 30. November in München beginnt der 6. Prozess gegen Iwan John Demjanjuk (davon 2 Freisprüche und 4 Einstellungen wegen der Mangel der Beweise). Die Presse in Deutschland ziemlich eigenartig schreibt darüber und zwar mit einem Akzent nicht auf Rechtslage, sondern auf eine allgemeine Belehrung: „man soll das Verbrechen nicht vergessen“. Dabei der Prozess in München wird als die größter in der Reihe von Holocaust-Prozessen bezeichnet und auch mit der größten Zahl der Nebenkläger.
     
    Über 40 Jahren dauert Jagd auf Demjanjuk. Alle Versuche Demjanjuk die Beteiligung an  Mord von 900.000 und nun nur Beihilfe zum Mord von 20.900 anzuhängen sind gescheitert – insbesondere Prozess in Jerusalem (Februar 1987- April 1988). Das Todesurteil vom 25. April 1988 wurde nach ungerechter 7-jahrige Haft am 29. Juli 1993 wurde abgehoben weil das Obersten Gerichtshof Israels Demjanjuk frei gesprochen hat.
     
    Die Beweislage ist dünn. Die Anklage stützt sich hauptsächlich auf einen SS-Ausweis (offenbar gefälschten Dokument, denn bisher es noch nie bekannt wurde, dass einem ausländischen Kriegsgefangenen ein SS-Ausweis ausgestellelt wurde). Der Ausweis belegt nur Abkommandierung nach Sobibor als Aufenthaltsort.
     
    Das Hauptproblem für die Staatsanwaltschaft München: Bisher gibt es keinen einzigen Zeitzeugen, der Demjanjuk dort gesehen hat. Diese Unterlagen beweisen bloß, dass Demjanjuk in Sobibor war und nicht, dass er sich an Exzessen beteiligt oder eigenhändig gemordet hat. Die gesamte Anklage ruht sich auf eine Gruppe der 35 Juden aus Niederlanden, die unbedingt wollen, dass unabhängig davon ob Demjanjuks Schuld bewiesen oder nicht bewiesen wird –  in Gefängnis stirbt. Inzwischen aber gegen einem Zeugen.
     
    Auch die Zahl von möglichen Opfer von Demjanjuk in 40 Jahren nie festgestellt wurde, weil die Zahl der Toten von Sobibor bisher unterschiedlich geschätzt ist: in den USA etwa mit 480.000, in Jerusalem mit 900.000 in Berlin mit 200.000. München wirft dem Demjanjuk vor  20.700 Toten. Dabei es auch um nicht nur um die Juden, sondern um Polen, Chechen, Ukrainer und Russen geht.
     
    Das ist skandalös wie auch bei der Zahlen von Holocaust Überlebenden.  Laut der Statistik des Bundesfinanzministeriums (Juni 2009) von offiziellen überlebenden 100.000 Juden 1953-1987 haben 4.384.184 Anträge auf Wiedergutmachung gestellt. Selbst ehem. Sprecher der israelischen Knesseth Avraham Burg spricht von einer „Shoah Epidemie“.   
     
    Demjanjuks Rechtsanwalt Ulrich Busch kündigte im Oktober 2009 an, er werde Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Verhandlung vor dem Landgericht München II einlegen um zu erreichen, dass Demjanjuk auf freien Fuß käme. Demjanjuk habe in Israel über sieben Jahre Haft verbüßt, eine höhere Strafe sei in Deutschland nicht zu erwarten, da die israelische Haft angerechnet werden müsse, damit entfalle der deutsche Strafanspruch.
     
    Die Strafverfolgung der NS-Täter zählt nach Ansicht von Bayern 2 nicht zur „Erfolgsgeschichte“ der Bundesrepublik. Von insgesamt etwa 110.000 Verdächtigen, kamen nur etwa 6.500 hinter Gitter (aber davon wurden fast 90% Schuldsprüchen revidiert). Der Grund dafür war und bis her bleibt Mangel der Beweise, falsche Aussage oder allgemein politische Gründen der formalen Zugehörigkeit an NS-Behörden.
     
    Der Prozess in München soll der letzter sein, weil inzwischen 79% der Bevölkerung erst mach Ende des Krieges volljährig geworden. Da ist eine Schande für deutsche Justiz, dass der Angeklagte, der in drei Monaten 90 wird, aber bis zum Urteilspruch am freien Fuß nicht bleiben darf, obwohl von ihm offensichtlich keine Fluchtgefahr besteht. Er darf nur zweimal am Tag je 90 Minuten vernommen werden und ohne Rollstuhl sich nicht bewegen kann.   
    In einem christlichen Land ein betagter und schwerkranker Mann ist durch unsere Behörde so gefährlich eingestuft. Die Medien nach wie vor trotz der einziger Gerichtsurteil das sein Schuld erlauben den ukrainischen Soldat der Terror der Bolschewiki entkam, konnte nicht in die Ukraine zurückkehren, weil dort ihm sofortige Erschießung als „Verräter“ erwartete, und seine Wahlheimat die USA verfassungswidrig bevor seine „Schuld“ mal bewiesen wurde, verloren hat, als „Nazi-Verbrecher“ und „Massenmörder“. Eine 42-jährige Israelische Frau in ihrem Kommentar in Maariv (Mai 2009) geschrieben: „Ich schäme mich eine Jüdin zu sein, wir kommen nun als Monster, die das Gesetz nicht missachten, vor. Haben wir überhaupt ein Recht auf eine Jagd der Naziverbrecher, nachdem wir unseren Nachbarn permanent töten? Was für einer Welt, in der wir leben!“.

    Auf welches Wunder hofft nun die Staatsanwaltschaft München? Man muss nur hoffen, dass mindestens nach 2033 in unserem Lande die Holocausthysterie aufhört mit der „Auge um Auge“ –Rechtsübung“.     

  • […] beginnt die Verhandlung im Fall Demjanjuk. Hintergrundinformationen zu dem Fall finden Sie dazu hier und hier. Die ARD sendet – passend zum Prozessauftakt – heute abend um 21 Uhr eine […]

  • Peter:

    Ich finde es äußerst makaber, daß J.Demjanjuk in Deutschland vor Gericht steht. Das Land, daß die Vernichtungslager baute und damit die Grundlage schuf das ein Mann wie Demjanjuk, wenn er schuldig sein sollte, zum Mörder wurde,  scheint das letzte Mittel der USA und des OSI zu sein den Mann loszuwerden. Deutschland kann sich bei seiner Vergangenheit gar keinen Freispruch erlauben, obwohl das bei den Sobiborprozessen 1962 kontroverserweise der Fall war.

  • Sirch:

    Tatort ist Polen.  D. ist kein Deutscher, deshalb keine deutsche Gerichts-
    barkeit.

  • Freidenker:

    Die Kampange der Blöd läuft auf vollen Touren, Demjanjuk wird wahlweise als KZ oder Nazi-Scherge bezeichnet, wohlgemerkt wir sprechen hier von einem Menschen dem bisher nichts nachzuweißen war, ich halte so etwas für Rufmord.
    Was mich an der Blöd immer verzweifeln lässt ist nicht der Schund welcher geschrieben wird, sondern das 3 Millionen den Dreck kaufen.

  • hehejoka (65):

    Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!?

    Das es gelingt, Demjanjuk eine INDIVIDUELLE Schuld nachzuweisen würde mich sehr überraschen – sollte er allein deshalb verurteilt werden, weil er zur fraglichen Zeit, in fraglicher Uniform, ein fraglicher Mittäter war, so eröffnen sich für die Justiz aller Länder (und im völkerrechtlichen Sinn) ungeahnte Möglichkeiten. Die Abkehr vom INDIVIDUELLEN Schuldnachweis bietet die Chance, alle mutmaßlichen Täter wegen BEIHILFE auf dieser Welt zu belangen – egal, ob in schwarzer, brauner, olivgrüner, taubenblauer oder Flecktarn-Uniform. Und unabhängig , wo und wann Zivilisten leiden mussten oder zu Tode kamen oder noch kommen werden. Und es entsteht ein riesiges Potential für Wiedergutmachungsansprüche… Ist der Fall Demjanjuk dafür der eigentlich vorbereitende ideologische Auftakt? Der Schritt zum Wiederaufleben des Kollektivschuld-Prinzips ist dann nur noch klein…

    Und noch ein Gedanke kommt mir dabei: Womit legitimiert sich ein Staat damit, von seinen Bürgern Waffendienste, widrigenfalls unter Androhung staatlicher Gewalt, zu verlangen? Bei diesem Prinzip ist Mißbrauch durch Politiker immer möglich… Zur Selbstverteidigung reicht, nach Schweizer Vorbild, das Sturmgewehr im Schlafzimmerschrank des verantwortungsbewußten Bürgers – notfalls auch gegen Verbrecher im eigenen Land.

  • […] gilt die Argumentation in der Causa Morel nicht  auch für die  Causa Demjanjuk: Demjanjuk ist ebenfalls alt, ebenfalls krank und war dazu noch ein kleiner ukrainischer […]

  • […] Scheftel, der ehemalige Verteidiger von John Demjanjuk während des Prozesses gegen ihn in Israel, nennt den erneuten Prozess gegen Demjanjuk eine […]

Kommentieren