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Ein epochales Urteil?

Forist Nick Naylor erläuterte im Kommentarbereich von „Ein epochales Urteil“ die wichtigsten Knackpunkte des Karlsruher Urteils und des JF-Interviews mit Prof. Murswiek. Seine Einschätzung ist eine kritischere.

Ein  epochales Urteil ?
Gastbeitrag: Nick Naylor

In dem Interview hat Herr Prof. Murswiek einige wichtige Aussagen getroffen, die allseits kaum beachtet werden:

1. Das Bundesverfassungsgericht hätte das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag, und damit der Ratifizierung durch die Ausfertigung des Bundespräsidenten und die Hinterlegung des Vertrages in Rom, nur unter Auflagen als verfassungsmäßig zulassen dürfen.

2. Die Hinterlegung des Vertragstextes in Rom hätte durch eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung (”declaration”) begleitet werden müssen, in der der Souveränitätsvorbehlt des Deutschen Volkes und damit der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen würde. Nur so hätte man die völkerrechtliche Verbindlichkeit der in Fage stehenden Artikel im Lissabonvertrag für Deutschland verhindern können.

3. Einmal in Kraft gesetzt, wird der Vertrag dennoch seine volle Wirkung auf das innerstaatliche Recht auch in Deutschland entfalten. Dies alleine durch die von Murswiek selbst aufgestellte, und vom BVerfG bestätigte, Theorie der “Europarechtsfreundlichkeit” des Grundgesetzes. Über dieses Rechtsinstitut erhalten alle Rechtsakte der EU/EG direkte Wirkung in der Bundesrepublik.

4.  Eine Überprüfung sogenannter “überschießender Rechtsakte” war nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG schon immer möglich und ist nie zur Anwendung gelangt. Ein entsprechendes Verfahren ist weder im Grundgesetz noch im BVerfG-Gesetz zu finden und wird auch nicht eingeführt werden.

Fazit: Damit ist das Urteil durch die Inkonsequenz des erkennenden Senats selbst obsolet geworden, nachdem der Lissabonvertrag in Kraft getreten ist.

Die im Urteil geäußerten Rechtsansichten (!)  werden von Kritikern des Staatswerdungsprozesses der EU gelobt. Hingegen wird der Tenor, also die Feststellung, der Lissabonvertrag sei UNEINGESCHRÄNKT verfassungsgemäß, von den Befürwortern einer immer weitergehenden Verfassungsvertiefung (Integration) der EU zustimmend aufgenommen.

Kurz: die vom BVerfG geäußerten Rechtsansichten schlagen sich nicht im eigentlichen Urteil nieder.

Herr Murswiek wirft allen Beteiligten “Fahrlässigkeit” im Umgang mit dem Grundgesetz vor. Indirekt unterstellt er dies auch dem BVerfG in seinem Urteil, weil es “versäumt” wurde,  dem Gesetzgeber und dem Bundespräsidenten aufzuerlegen, einen völkerrechtlich verbindlichen Souveränitätsvorbehalt zu erklären.

Murswieks Annahme, es handele sich nur um “Fahrlässigkeit” ist nicht glaubwürdig. Auch nicht in Bezug auf den 2. Senat des BVerfG. Hier sitzen angeblich die Spitzenjuristen Deutschlands.

Es handelt sich nicht um Fahrlässigkeit, sondern um direkten Vorsatz.

Es handelt sich um einen Putschversuch, dessen Auswirkungen dem “Ermächtigungsgesetz” von 1933 entsprochen hätten. Um ein solches “Ermächtigungsgesetz” für die Zukunft verhindern zu können, haben die Gewerkschaften den Zusatz zum Artikel 20 GG durchgesetzt. Danach steht im vierten Absatz, daß das Recht zum Widerstande gegeben sei, wenn jemand versuche, die verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen.

Ob es dem BVerfG gelungen ist, diese Bestrebungen durch seine souveränitätsfreundliche Argumentation (aber souveränitätsfeindlichen Urteilstenor) zu bremsen, bleibt abzuwarten. Ansonsten erwächst uns das Recht zum Widerstand.

Unter diesen Bedingungen sollte man mal die behauptete (und vom BVerfG nicht festgestellten) Verfassungsfeindlichkeit der NPD  in Bezug zur tatsächlichen und offensichtlichen Verfassungs- und Staatsfeindlichkeit der sechs im Bundestag vertretenen Parteien stellen. Es bleibt, Wachsamkeit zu zeigen und sich geistig auf  alles, was da noch kommen möge, einzustellen. Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG zu leisten, zeigt erst, wie treu jemand zu dieser staatlichen Grundordnung steht.

Widerstand, resistance, resistenza. Hier kann man erkennen, wer tatsächlich zum Widerstand gegen die Diktatur charakterlich geeignet ist. Wohl kaum einer, der von sich annimmt, er wäre 1933 Widerständler geworden.

30 Kommentare zu „Ein epochales Urteil?“

  • Als erstes einmal Dank für diese Ausführungen. Jenseits aller staatsrechtlichen Nuancen [vulgo: tatsächlichen Implikationen des Urteils] bleibt m.E. doch die simple Feststellung, dass dieses Urteil besser ist als gar keines – besser, als das, was unserer Abnickmaschinerie, namentlich  Bundestag, vorschwebte: Unterschrift und Ende.

    Den Schlussfolgerungen Prof. Murswieks [Versäumnis, Unachtsamkeit] mag ich auch nicht folgen: Außer der Deutung eines bewussten kalten Staatssteichs bliebe dann nur noch die Deutung ausgesprochener Dämlichkeit deutscher Spitzenjuristen und Abgeordneten. Beides ist nicht vertrauenserweckend.

    Zum Abschluss: Wessen Geistes Kind dieser widerwärtige EU-Moloch [geworden] ist, kann auch der einfache Bürger leicht erkennen. Die ganze Herangehensweise,  dieses Vertagsmonstrum zu erzwingen – trotz drei ablehnender Referenden – spricht Bände. Das vierte ScheinReferendum [Irland] – und anders kann man Referenden, die nur akzeptiert werden, wenn das gewünschte Ergebnis  produziert wird, nicht mehr nennen – steht an.

     Eine Demokratie, die ein Nein nicht akzeptiert, ist de facto keine: Es ist m.E. ein sich immer totalitärer gerierendes Staatskonstrukt im [noch]Samthandschuh.

  • Nick Naylor:

    Hallo Judith, gutes ‚edit‘ des Beitrages!
    Auch ein guter Kommentar Deinerseits. Dein Fazit, unsere Spitzenjuristen (auch Beamte und Minister, sowie deren Ratgeber) sind entweder dämlich (naiv) oder böswillig (vorsätzlich) und damit gefährlich, trifft völlig zu.
    Leider trifft in beiden Fällen eine zusätzliche Einschätzung zu: Charakterlos! Das scheint mir die erste deutsche Tugend zu sein, um in Spitzenpositionen zu gelangen. Wie man als Bundestagabgeordneter seiner völligen Selbstentmachtung und damit Selbstentdemokratisierung zustimmen kann, bleibt mir bei allem Realismus ein Rätsel.
    Ein Hoch auf die wenigen wirklichen Spitzenjuristen und Abgeordneten die ihren besten Charakter bewiesen haben. – Und Dir Dank für die Veröffentlichung. Einer der hochwertigsten und sachlichsten deutschen Blogs. Bitte weiter so!

  • ThePassenger:

    Ich berfürchte wir haben kein Widerstandrecht nach Artkel 20, Abs. 4.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Andere Abhilfe ist der Rechtsweg, der bereits beschritten wurde, zwar mit mäßigem Erfolg, aber eben doch nicht komplett erfolglos.

    Die andere Art der Abhilfe wären der Weg über die Wahlurne. Um hier ein Widerstandsrecht begründen zu können müsste die ent. Partei verboten werden – was aber nicht einmal im Falle der NPD so ist. Erfolglosigkeit bei Wahlen begründet aber kein Widerstandsrecht.

    Ausserdem: Wer befindet denn ob Art. 20 erfüllt ist? Machen wir es einfach: Der Sieger der Auseinandersetzung – unter den Argusaugen unserer Verbündeten. Es muss also schon ganz schön krachen dass es zu einer Situation kommen könnte in welcher Art. 20 anerkannt würde.

    Wie sollte zudem die Wahrnehmung des Widerstandsrecht aussehen? Als Angestellter kann man nichtmal in den Steuerstreik gehen, normaler Streik wäre nur effektiv wenn die Masse realtiv groß wäre, aber welche Gewerkschaft sollte denn sowas organisieren?

    Demonstrationen haben auch wenig Sinn, es fehlt schlicht die Masse.

    Natürlich haben beide Punkte den selben Hintergrund: Die Medien, welche bewusst über Mißstände hinwegsehen und ihre Aufgabe der objektiven Bericherstattung und Aufklärung nicht wahrnehmen. Politik wie Medien sehen auf das Volk nach dem Motto „Wehe wenn sie losgelassen“.

    Die 4. Gewalt versagt, doch ist diese Gewalt nicht Teil des Staatsapparats, demnach kann man so, solange nicht vom Staat gewzungen, auch keinen Beweis führen. Sie desinformieren das Volk ja freiwillig.

    Ebenso wie bei den Parteien wäre hier ein Stich zu machen wenn z.B. Zeitungen wie die JF verboten würden – aber auch hier sind die Politiker viel zu clever als sich dass sie in diese Falle tappen würden.

    Das Internet leistet hier zwar Abhilfe, aber es will ja kaum einer Wissen, zumnidest solange es ihm gut geht. Und geht es ihm schlecht, wandert er tendenziell zu den Linken, die versprechen die grösseren Fleischtöpfe.

    Es ist die Taktik dieses Staates, wie glaube ich Judith schon einmal schrieb, die Aushölung scheibchenweise, Stück um Stück voranzutreiben. Die „Smoking Gun“, der eindeutige Beweis, lässt sich so nicht führen, dafür sind die Damen & Herren zu clever.

    Aus eigener Kraft kommen wir, so glaube ich, aus der Misere nicht mehr heraus, dafür sind wir als Nation schon zu degeneriert. Wenn überhaupt müssen es externe Ereignisse sein die uns den Kopf wieder geraderücken und da kommt mir derzeit nur die Krise in den Sinn.

    Wir können im Prinzip nur hoffen dass die Krise die EU implodieren lässt. Da deutsche Schultern die meiste Last tragen würde dem Volk bei einem Zusammenbruch unweigerlich klar werden dass es alleine besser dastünde. Ich hoffe daher auf die Krise, denke aber das Widerstandrecht ist weder gegeben noch angebracht.

    Alles im Allem, unter Berücksichtigung der geplanten Zensurmaßnahmen, die irgendwann, zumindest aus Deutschland heraus, wohl auch diesen Blog treffen werden gäbe es noch die Möglichkeit des Untergrunds. Aber eine RAF war letzendlich auch nicht erfolgreich, mal abgesehen davon dass sie schreckliche Morde auch an Unbeteiligten beging. Der vielfach beschworene Freikorpsgedanke zieht auch nicht, denn die Freikorps hatten grundsätzlichen Rückhalt im Volk.

  • karl-friedrich:

    Irgendwo habe ich vorhin gelesen, das sich Joschka Fischer wegen dem Urteil von Karlsruhe aufgeregt hat, sollte das der Fall sein, ist dieses Urteil auf jedenfall als Positiv einzustufen, einen besseren Indikator kann man nicht finden.

  • @ ThePassenger

    So einfach ist die Sperrung auch wieder nicht – auch Zypries und Co. müssen hieb-und stichfest nachweisen können, warum eine solche Zensur durchgeführt wird.

    Klartext: Sollte jemand tatsächlich versuchen, dieses Blog zu zensieren, würde ich bis zur letzten Instanz klagen: Ich habe das Geld dafür, die absolute Bereitschaft und eine Anwältin, die mich dabei exzellent vertreten würde.

    Da bin ich ganz gelassen.

    Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen in Bezug auf das Recht auf Widerstand zu: Es ist verankert, aber man muss es durchsetzen können – Massendemos wird es nicht geben, solange einflussreiche Macht-Haber im Hintergrund und Vorfeld nicht den Weg dazu bereiten. Aufklärung hilft evt. den einen oder anderen zu erreichen. Einfacher: Welche Formen von Widerstand sind machbar – und welche Utopie.

  • karl-friedrich:

    Zum Thema, ein Interview mit Prof. Schachtschneider:

    Das Urteil hat die Ratifikation nur verschoben. Das neue Begleitgesetz wird schnell beschlossen werden. Der polizeistaatlichen Entwicklung ist das Gericht in keiner Weise entgegengetreten. Das Urteil hat die Entwicklung zur Diktatur nicht gehemmt. Schließlich ist auch Deutschland keine Demokratie, sondern ein Parteienstaat, in dem eine Oligarchie herrscht.

    duckhome.de/tb/archives/6834-Interview-mit-Professor-Schachtschneider-zum-Lissabon-Vertrag-und-dem-Urteil-des-BverfG.html

  • @ karl-friedrich

    Absolute Zustimmung: Wenn die Cohn-Bendits, Josef Fischers und Martin Schulzes aufheulen,  ist das der Beweis, dass das Urteil – im wahrsten Sinn des Wortes – ein „treffendes“ ist. Dass es noch viel schärfer hätte ausfallen dürfen – keine Rede. Aber besser als keines ist es allemal.

    Wer hat eigentlich Josef Fischer dazu legitimiert? Der Mann ist doch mittlerweile Berater der Nabucco-Pipeline. Oder hat er noch ein Mandat – und ich habe etwas verpasst?Seine Äußerungen zu dem Urteil können imho nur im Kontext eines normalen Bürgers und ausgedienten Politikers gewertet werden – nicht mehr und nicht weniger

    Er soll sich um die Transitleitungen kümmern – ich finde, der Job passt gut zu Herrn Fischer.

  • Nick Naylor:

    @ karl-friedrich: auch absolute Zustimmung

    @ Judith: Joshka der Ex-Terrorist soll sich um eine terrorfreie Pipeline kümmern. Ein Treppenwitz. 😉 Und wer hat diesen Fischer legitimiert, als er noch „legitimiert“ war? Die Wähler jedenfalls nicht.

    @ The Passenger: Tut mir leid, diese Argumentation ist mir nicht eingängig.
    Das Widerstandsrecht hat man nicht von des Staates Gnaden. Das nimmt man sich. Wenn sich die Bundesrepublik selbst delegitimiert, indem es den Demos austauscht, entwickelt sie sich von einer Nominal-Demokratie hin zu einer offensichtlichen Nicht-Demokratie. Man darf nicht erwarten, daß jemals ein Gericht dieses Wiederstandsrecht gutheißt. (Sonst wäre es wohl kaum Widerstand zu nennen.) Dieses Recht besteht auch unabhängig von Art. 20 Abs. 4 GG und ist wie das Notwehr- und Notstandsrecht unveräußerlicher Teil der Menschenwürde. Ob es tatsächlich unveräußerlich ist, ist keine Rechts- sondern eine Charakterfrage – des Einzelnen. Kein gericht kann jemals drüber entscheiden, nur das eigene Gewissen.
     

  • Anna Luehse:

    Ich teile eher die Ansicht von Nick Naylor.  Sowohl Murswiek wie auch Schachtschneider heben besonders die negative Bedeutung des EU-Gerichtshofs hervor und da hat das BVerfG leider gekniffen (lt. Schachtschneider ist das Gericht mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen). Nach meinem Eindruck waren die Herren in Karlsruhe letztlich zu feige den  Souveränitätsvorbehalt des Deutschen Volkes und damit der Bundesrepublik Deutschland festzuschreiben.
     
    Das wäre m.E. zu „heilen“, wenn sich die Abgeordneten dazu druchringen könnten, das Zustimmungsgesetz eben an diese Bedingung zu knüpfen. Wenn das BVerfG die bisherige Regelung für verfassungswidrig hält und die Ratifizierung aus diesem Grund stoppt, dann läge diese Möglichkeit drin.  Allerdings ist eher anzunehmen, daß die „Kopfnicker“ auch das neue Gesetz brav abnicken, ohne den Text wirklich zu kennen.
     
    Ein weiterer Aspekt ist: Das BVerfG verweist die Bürger an die Wahlurne. Im Klartext heißt das, keine der etablierten Parteien ist wählbar. Das ist eine Möglichkeit des Widerstandes. Auf einem anderen Blatt steht, ob die Bürger aufgeklärt genug sind, wirksam diesen Widerstand umzusetzen.

  • Anna Luehse:

    „Ich bin froh, daß es in Deutschland keine Volksabstimmung gibt, denn wir würden sie verlieren“,
    Josef Fischer, 17. Februar 2008 ZDF

  • karl-friedrich:

    @ Anna Luehse

    “Ich bin froh, daß es in Deutschland keine Volksabstimmung gibt, denn wir würden sie verlieren”, Josef Fischer, 17. Februar 2008 ZDF

    Wenigstens weiß er das. LOL

  • ThePassenger:

    @Nick Naylor

    Das erschliesst sich mir wiederum nicht. Konsequent zuende gedacht bedeutet es das Masse A gegen Masse B antritt und der Gewinner alles bekommt, inkl. Deutungshoheit über das Geschehene.

    Der Art. 20, Abs. 4 wird gerne als pot. Gegenmaßnahme gegen eine erneute Machtergreifung a lá Nationalsozialismus verkauft.

    Das ist Unsinn, denn selbst wenn es diesen Artikel 20 damals schon so gegeben hätte wären Aufstände so oder so ausgeblieben. So betrachtet ist er nichts weiter als eine späte juristische Spitzfindigkeit im Tenor „Eigentlich waren sowieso alle dagegen“. Das ist wahrheitswidrig und auch feige.

    Natürlich kann man dieses Widerstandsrecht als Menschenrecht betrachten, letztendlich ist jeder Mensch in seiner Entscheidung frei, jedoch muß er die Konsequenzen dafür tragen die je nach herrschendem System erheblich sein können,

    Wie Judith schon sagte geht es weniger um die Theorie als vielmehr um die praktische Umsetzung. Eine gescheiterte Revolution endet meist mit der Hinrichtung der Revolutionäre (oder Freiheitskämpfer, je nach Betrachtungsweise). Da hierzulande niemand aus Existenznot zur Revolution schreiten würde gilt der revoltionäre Grundsatz „Ob ich hingerichtet werde oder an Hunger sterbe ist mir gleich“ nicht.

    Genau auf diesen Punkt habe ich hingewiesen. Solange die kritische Masse nicht erreicht ist kann ein solches Ansinnnen keinen Erfolg haben. Selbst wenn eine Minderheit einen Staatsstreich erfolgreich durchführt wäre es nur die Herrschaft dieser Minderheit über die Mehrheit.

    Kurzum: Es braucht eine Mehrheit im Volk um dergleichen nach universellen moralischen Maßstäben zu rechtfertigen. Diese ist derzeit nicht gegeben. Da mag der Charakter noch so gut sein, stellt er sich gegen die Mehrheit derjenigen, die er zu vertreten vorgibt, ist es nichts weiter als ein Putsch gegen das Volk.

    Das geht natürlich etwas tiefer. Das Individuum, soz. als Gefäß des Charakters, dass sich losgelöst von seinesgleichen über die Masse erhebt hat keine moralische Berechtigung dies zu tun. Das hat auch nichts mit Demokratie zu tun, das ist ein Naturgesetz. Kein Volk lässt sich ewig gegen seinen Willen regieren, das mussten schon die Römer erkennen.

    Doch, und das ist das Neue, ist unser Volk so gleichgültig und degenriert dass es sich gegen den fremden Herrn nicht aufzulehnen bereit ist. Dieser handelt, im wahrsten Sinne des Wortes, nach dem Prinzip „Teile (in dem Fall nicht „spalte“) und herrsche“.

    Jemand der also derzeit nach Art. 20, Abs. 4 gegen die Regierung vorgeht ist in den Augen der Mehrheit des Volkes, um die es ja schliesslich geht, kein Freiheitskämpfer sondern ein Terrorist.

    Steht das Individuum über der Masse oder sollte es sich dieser unterordnen – die Frage hätte ich gerne von Dir beantwortet. Du wirst wohl ahnen was ich dabei im Sinn habe.

  • Anna Luehse:

    Schachtschneider in einem Interview: Das Schlimmste bei alledem ist ja der Europäische Gerichtshof: Dessen letzter Präsident hat selbst gesagt: „Wir sind der Motor der Integration.“ Der Gerichtshof ist mächtiger als alle anderen europäischen Institutionen. Mittels der Grundfreiheiten kann er die gesamte Rechtsordnung umwälzen und hat das in weitem Umfang schon getan. Ich greife ausführlich – über sechzig Seiten – die Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu den Grundfreiheiten an und sage: Die Grundfreiheiten sind keine begrenzte Ermächtigung. Auch der Europäische Gerichtshof unterliegt diesem Prinzip, das das Bundesverfassungsgericht damals im Maastrichturteil vorsichtig auch gegenüber dem Gerichtshof angemahnt hat. Der Gerichtshof darf die Grundfreiheiten nicht so weit interpretieren, daß seine Urteile eigentlich Vertragsänderungen sind.

    In seinem Vortrag in Fulda am 04.07. hat Schachtschneider noch einmaldie praktische Arbeitsweise und der bereits bestehende Einfluß des EU-GH audrücklich herausgearbeitet

    alles-schallundrauch.blogspot.com/
     
     
     

  • Sir Toby:

    In diesem Zusammenhang würde mich schon interessieren, ob einer der Foristen weiß, ob ein Bundesland das Recht zum Austritt aus der BRD hat? Wenn beispielsweise Brandenburg beschließen würde – in einer Volksabstimmung – „Wir möchten der Weiterentwicklung der BRD zu Was-auch-immer nicht im Wege stehen, akzeptieren unsere hoffnungslose Rückständigkeit – und möchten uns daher von den fortschrittlichen Kräften trennen!“ …. könnten die dann gehen/sich trennen, oder müßte dann die Bundeswehr aus ihren verschiedenen Kriegseinsätzen an die Heimatfront zurückverlegt werden, um unter Leitung von DGB und EKD den offenen Abfall von der Fortschrittlichkeit mit Zwangsmitteln zu unterdrücken??

  • ThePassenger:

    @Sir Toby

    Das ist umstritten. Theoretisch ihren Austritt könnten wohl die Bundesländer erklären die sich als Freistaat bezeichnen.

    Die Eigenständigkeit der Freistaaten innerhalb der Bundesrepublik wird zwar weitestgehend negiert, jedoch drohte z.B. F.J. Strauss einmal damit aus dem Bund auszusteigen.

    Ich habe auf die Schnelle nur eine Seite gefunden die sich eingermaßen seriös damit befasst:
    http://landesverband.bayernpartei.de/?page_id=148

    Auch die Wikipedai hat dazu einen Eintrag, der ist aber so dermaßen politisch korrekt dass ich ihn nicht verlinken möchte.

  • BuergeJoerg:

    Den von Anna Luehse verlinkten Vortrag von Prof. Schachtschneider kann ich nur empfehlen.

    Erst ist vielleicht kein begnadeter Redner aber inhaltlich läßt er dem EU-Moloch die Hosen runter.

    Das traurige Fazit ist, auf Bundestag, Bundesrat und BVerfG brauchen wir gar nicht erst hoffen.

    Kann übrigens jemand hier bestätigen, das Beschlüsse des EU-Auschuss des deutschen Bundestag dem Parlament nicht vorgelegt bzw. die Zustimmung nicht eingeholt werden muß?

    Zur Frage Austritt aus der BRD. ThePassenger vermutet schon in die richtige Richtung. Zumindest für den Freistaat Bayern gibt es meines Wissens, auf Grund spezieller Beitrittsregelungen zum Staatenverbund BRD, eine Regelung zum Austritt ind der bayer. Verfassung.
    Ha! ein Hoffnungsschimmer für eine Franken….

    Letztlich bleibt Deutschland nur die Hoffnung auf die Iren – oder die zerstörerischen Kräfte der großen Krise…..

  • BuergeJoerg:

    So – ich nochmal – zum Thema Austritt aus der BRD hat Prof. Schachtschneider 2006 einen Vortrag gehalten.

    Ich hoffe ich krieg das mit dem Link geregelt:

    http://landesverband.bayernpartei.de/?page_id=56

    Vivat Bavarie…..hehe

  • Nick Naylor:

    @ sir toby
    @ passenger
    @ BuergeJoerg
    Ja, ein Austritt ist denkbar, aber gänzlich unwahrscheinlich.
    Nein, ein RECHT zum Austritt gibt es nicht. Die Souveränität aller Gründungsstaaten Deutschlands wurde in den Schritten 1866, 1870, 1871 aufgeben zugunsten einer Gesamtdeutschen Souveränität. Die Länder sind auch nicht teilsouverän (dies ist bloß eine Rechtskonstruktion, die einen Teil der Souveränität zurückdeligiert). Souveränität ist unteilbar.
    Bayern hat seine „Rechtsvorbehalte“ zum Beitritt 1871 in die Verfassung schreiben lassen. Das waren damit aber keine Vorbehalte mehr, sondern schlicht innerstaatliches Recht, über das der Souverän, der Bundesrat, jederzeit verfügen konnte. Bayern hat seine Souveränität für Neuschwanstein und Bayreuth verkauft. Für Geld.
    Nach dem Souveränswechsel, vom Bundesrat der Fürsten zum Deutschen Volk durch die WRV, sind die Sonderrechte für Bayern verschwunden. Mit der Abschaffung der Länder durch die Nationalsozialisten sogar vollständig. Durch die Wiederneueinführung der Länder durch die Alliierten, rechtsunwirksam, und die Einführung des Grundgesetzes haben sie wieder eine eine innerstaatliche Existenz und durch das Grundgesetz, also durch den Bund, übertragene Kompetenzen. Die Kompetenz-Kompetenz, und damit die Souveränität liegt uneingeschränkt beim Bund, der sich insoweit durch Art. 79 Abs. 3 in seiner Möglichkeit über die Bundesländer zu dispositionieren, selbst eingeschränkt hat.
    Ein Austritt ist denkbar, weil der Bund mittels verfassungsändernden Gesetzes einen Austritt jederzeit erreichen könnte – aber eben gänzlich unwahrscheinlich.
    Ein Recht darauf, das von einem Bundesland durchgesetzt werden könnte, gibt es nicht. Es könnte natürlich jederzeit ein verfahren im GG dafür errichtt werden. Dies gibt es aber nicht.

    Zu Herrn Prof. Schachtschneider
    Herr Schachtschneider kommt manchmal auf Konstruktionen, die beim besten Willen nicht mehr nachvollziehbar sind, auch wenn er in vielen Dingen recht hat.
    Deswegen wurde er auch gegen Herrn Murswiek für das Organstreitverfahren ausgetauscht.

  • Sir Toby:

    # The Passenger, Buerge Joerg, Nick Naylor

    Besten Dank für die umfangreichen Informationen – sehe jetzt etwas klarer!

  • ThePassenger:

    Hier ist vielleicht der Eindruck entsanden der Unabhängigkeitspartikel der bayrischen Verfassung ging auf Anno Dazumal zurück, da mag auch nicht falsch sein. Jedoch hat der bayrische Landtag ’49, also das „neue“ Bayern, über den Beitritt entschieden. Was davor war interessiert also hier nicht.

    In der von mir verlinkten Seite ist u.a. zu entnehmen:
    […] Auch die Tatsache, daß der bayerische Landtag dem Grundgesetz nicht zugestimmt, aber trotzdem dessen Geltungsbereich auf Bayern erstreckt hat, spricht deutlich dafür. [..]

    Will sagen: Speziell die Bayern haben dem Grundgesetz nie zugestimmt, sondern sich ihm pro forma nur unterworfen. Praktisch hat das keine Auswirkungen, wohl aber staatstheoretisch.

    Die Bayern sind somit nicht „Vertragspartner“, sie haben nicht unterschrieben, sondern sich „nur“ angeschlossen. Diese Entscheidung ist daher theoretisch reversibel, da kein Vertrag gebrochen werden muss, weil es keinen gibt.

  • Nick Naylor:

    @Thepassenger
    Diese Ansicht wird noch nichteinmal von einer Mikromindermeinung vertreten. Bayern hat seine Souveränität durch die Novemberverträge (1870) vollständig aufgegeben.
    Daß 1945 ff. Bayern neu entstanden sein soll (wie vorgetragen) behaupten noch nicht einmal die künsten linken Juristen, die entgegen des Deutschlandvertragsurteils und des Teso-Beschlusses des BVerfG einen Untergang Deutschlands 1945 behaupten. Dies tun weder die Alliierten, noch die deutsche Politik, noch die Rechtsprechung. Im Gegenteil. Einhellig wird von der Fortexistenz des Deutschen Reiches in Vollidentität mit der Bundesrepublik gesprochen. (Bei räumlicher Teilidentität, die sich aber auf die Rechtssubjektivität Deutschlands überhaupt nicht auswirkt.)
    Eine Sezession Bayerns hat nicht stattgefunden. (Wann denn auch und durch wen?). Die amerikanische Besatzungsmacht hat nur mit Bayern eine Verwaltungseinheit Deutschlands wieder aufleben lassen. Mehr sind die Bundesländer (unabhängig von ihrem Namen „Freistaat“) nicht. Spätestens seit 1919.
    Deutschland ist nach 1919 zu keinem Zeitpunkt ein Bundesstaat gewesen, sondern ein dezentralisierter Einheitsstaat. Ein Bundesstaat braucht einen Bundesrat als Souveränitätsorgan (Kaiserreich), indem jeder Einzelstaat eine Kompetenzverschiebung verhindern können müßte (das war selbst im Kaiserreich nicht der Fall). Nur dann verbliebe eine Teilsouveränität, über die noch verfügt werden könnte. Diesen Vorbehalt hat selbst Bayern 1870 nicht gemacht. Die EU/EG wird durch Inkrafttreten des Lissabonvertrages zu einem solchen. Der Europäische Rat wird dann dieses Kompetenzorgan sein.

    Die Existenz des Grundgesetzes hat mit der „Souveränität“ als Begriff nichts zu tun. Deutschland als souveräner Staat existierte zeitlich und rechtlich VOR dem GG, Bayern existiert nur DURCH das Grundgesetz. Hier gilt schlicht die Jellineksche Staatslehre.

    Entschuldigung, aber Ihre Ansichten werden durch keine noch so abstruse Ansicht in der Rechtslehre gedeckt. Sie widersprechen aber diametral der Rechtsprechung des BVerfG. Und das ist auch für Bayern maßgeblich.

    Also nochmal in anderen Worten: Der das Ende der bayerischen Souveränität herbeiführende Akt ist die Unterzeichnung der Novemberverträge gewesen, wodurch die bayerische Souveränität auf den Norddeutschen Bund, dann Deutsches Reich, übertragen wurde. Diese Souveränitätsübertragung ist weder durch einen tatsächlichen Akt, noch durch Rechtsakt jemals rückgängig gemacht worden.
    Die unterbliebene Zustimmung zum Grundgesetz hatte nur innerstaatliche Bedeutung bezüglich der Geltung einer (provisorischen westdeutschen) Verfassung. Die Existenz eines Staates hängt jedoch nicht von der Existenz einer Verfassung ab, sondern die Existenz einer Verfassung hängt von der Existenz eines Staates ab, der diese Verfassung erst in Kraft setzt. Deutschland existierte bereits vor dem Grundgesetz und setzte diese Verfassung 1949 in Kraft. Die Zustimmung Bayerns hatte nur eine Rolle im Rahmen des Gesetgebungsaktes und war entbehrlich.

  • Sir Toby:

    # Nick Naylor

    Nicht erst nach diesem letzten Kommentar vermute ich, dass Sie wohl tiefer mit der entsprechenden Materie vertraut sind. Falls ich mit dieser Vermutung richtig liegen sollte, könn(t)en Sie vielleicht irgendwelche Hinweise/Tipps geben, wo sich ein (interessierter) Laie wie ich, mit dem heutigen Entwicklungsstand etwa bezüglich Staatssouveränität (hier wäre für mich schon die Frage: Gibt es überhaupt verbindliche Definitionen darüber – und wenn ja, worauf basieren diese?) /Staatsrecht(sauffassungen) so weit vertraut machen kann, dass er das Wesentliche verstehen kann, ohne damit gleich soweit ins Detail gehen zu müssen, dass man mit Staatsrechtlern diskutieren können müßte?

  • Nick Naylor:

    Hallo Sir Toby,

    Sie formulieren eine nicht einfache Bitte. Nicht einfach deswegen, weil ich in vielen Bereichen eine „Bibel“ habe, nicht aber im Staatsrecht.
    Ich selbst habe in meinem Studium nur aus Interesse mich in dieses Gebiet vertieft und hatte das Glück viele und sehr renomierte Rechtslehrer vorzufinden. Die meisten kommen aus der Post-Schmitt-Schule.  Ich habe also realistisch drei bis vier Jahre universitär mit diesen Fragen verbracht, die mich wirklich brennend interessiert haben. Während andere Henning Mankell lasen, habe ich Roman Herzog et al. gelesen.
    Als Tipp würde ich empfehlen, lieber über den Umweg Völkerrecht und Verfassungsgeschichte zu gehen. In beiden Fällen gibt es hervorragende Bücher (z.B. Ipsen, Völkerrecht; Doehring, Völkerrecht; Ziegler, Völkerrechtsgeschichte; auch Zippelius, Kleine Verfassungsgeschichte; Forsthoff, Deutsche Verfassungsgeschgichte der Neuzeit, 1972; alle in alten Auflagen antiquarisch).

    Die richtig guten Bücher sind:
    – Isensee/Kirchhof, Das Handbuch des Staatsrechts der BRD
    – Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG
    Beide UNBEZAHLBAR. Deswegen müßte man sich in die Bibliothek einer juristischen Fakultät einschleichen, um dort viel zu viel Zeit zu verbringen.

    Ich empfehle sehr: alles über und von Carl Schmitt. Der Mann hat viele der Begriffe aus Politik und Staatsrecht erst geprägt und ihnen die Schärfe gegeben, die nötig ist, um scharf zu argumentieren.

    Im Übrigen gibt es noch eine Richtung aus der man sich nähern kann, die politisch-philosophische:
    – Machiavelli, Discorsi;
    – Martin van Creveld, Aufstieg und Untergang des Staates
    – ders. , Transformation of war/Zukunft des Krieges

    Noch ein Hinweis: Staatsrecht und Völkerrecht hängen eng mit der Allgemeinen Staatslehre, der Rechtsgeschichte und (Rechts-)Philosophie zusammen. Und beide brauchen keine juristische Vorbildung (Ausn.: im Völkerrecht wären Zivilrechtskenntnisse von Vorteil, aber nicht notwendig).

    In der FAZ und NZZ (auch in der JF) finden sich regelmäßig gute Aufsätze.

    Zum Thema „verbindliche Definitionen“ und Rechts“wissenschaft“. Das ist leider (oder auch glücklicherweise) ein Widerspruch: Jura ist wie die systematisch-dogmatische Theologie, sie interpretieren Menschengemachtes.
    Ziel sollte es sein, zweckmäßige, denkscharfe Definitionen zu verwenden oder ganz konsequent „allgemein akzeptierte“, wobei dann die Argumentationsschärfe nachläßt.

    Vielleicht noch eine Empfehlung:
    – Juristische Wörterbücher (allgemein akzeptierte Definitionen, Bsp.: Alpmann Brockhaus – kenne ich aber nicht, ansonsten: Creifelds; überhaupt alte(!) Lexika)
    – (R. Herzog, Redakteur) Evangelisches Staatslexikon, 1., 2. oder 3. Auflage (antiquarisch).

    – 
    Viel Erfolg. In der Ruhe liegt die Kraft!

  • Sir Toby:

    # Nick Naylor

    Wow! Das ist zwar sicher kein ’staatsphilosophischer‘ Ausdruck – aber angesichts der Fülle ihrer Hinweise, der einzige, in dem ich meine Reaktion angemessen ausgedrückt finde. Ich habe sicher noch eine Frage/Bitte an Sie … aber jetzt brauche ich erst mal eine kleine Auszeit zum Nachdenken.
    Bis dahin erstmal herzlichen Dank für ihre umfangreiche Auskunft.

  • BuergeJoerg:

    @Nick Naylor

    Dem WOW! von Sir Toby schließe ich mich uneingeschränkt an.

    Jetzt aber noch einmal die naive Frage. Bayern hat doch gem. Völkerrecht alle Voraussetzungen eines souveränen Staates.

    – Volk
    – Landesgrenzen
    – Verfassung

    Wenn wir davon ausgehen, daß das aktuelle BRD Konstrukt ein künstlicher Verbund auf Basis zweifelhafter Verträge ist (ich weiß nicht wie ich das anders bezeichnen soll….) wer könnte Bayern daran hindern, sich aus diesem Verbund, z.Bsp. nach einer bayer. Volksabstimmung, zu lösen?

    Es ist mir schon klar, daß eine solches Prozedere eher unwahrscheinlich ist – aber völkerrechtlich wäre ein solches Vorgehen doch legitim?

    Gruß Jörg

  • Nick Naylor:

    Die Voraussetzung nach Jellinek’scher Staatslehre sind:
    1. Staatsvolk
    – Hier könnte es schon scheitern. Was ist ein Bayer? Echte „Bayern“, die aber in bspw. Hamburg leben, sind keine bayerischen Bürger. Bürger Bayerns sind alle DEUTSCHEN, deren tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Bayern liegt, also auch ein Bremer, der in München lebt.
    Problem Nr. 1, vielleicht lösbar.

    2. Staatsgebiet
    Bayern ist heute in den Landesgrenzen klar umrissen und kein Binnenland. Das ist ein Vorteil. Aber was ist mit der Pfalz?
    Das Staatsgebiet ist letztliche das geringste Problem. (Was ist mit den Bundesbehörden in Bayern? Exterritoriales Gebiet?) Problem bleibt natürlich: die territoriale Herrschaft in Bayern übt vor alem der Bund aus. Das bayerische „Staatsgebiet“ ist zu allererst „Bundesstaatsgebiet“. (Die ist eigentlich aber Problem von Punkt 3.

    3. Effektive Staatsgewalt.
    Es gibt zwei Arten von Gewalten:
    a) Die innere Gewalt. Faktisch gibt es zwei Herren in Bayern. Ben Bund mit der Bundesverwaltung und die bayerische Landesverwaltung. Gleiches gilt für Rechtsprechung und Gesetzgebung. Die bayerische Staatsregierung hat nur den Staatsgewaltsausschnitt eines Bundeslandes. Und wie weit dieser reicht, hängt nur von der Bundesgewalt ab, nämlich in dem Fall von dem Grundgesetz. Der Bund bestimmt, wie weit die bayerische Staatsgewalt reicht, nicht Bayern. Damit liegt juristisch alle Staatsgewalt beim Bund, die nur (netterweise und auch zweckmäßigerweise) an das Land Byaern „verliehen“ ist (dies ist jetzt unjuristisch gesagt, aber selbst dort nicht ganz falsch).
    b) Die äußere Gewalt. Das ist die Fähigkeit völkerrechtliche Verträge zu schließen und sich effektiv zu verteidigen. Das ist der Kern aller Staatsgewalt. Die Streitkräfte unterstehen alleine dem Bund. Bayern wäre auch gar nicht in der Lage Streitkräfte in gleichem Maße wie der Bund aufzustellen, was schlicht auch verboten wäre und schon im Ansatz scheitern würde.
    Damit ist ein Sezession juristisch aussichtslos.

    Ein vierter Punkt an der Nahtstelle Staatsrecht/Politologie:
    Die Legitimät eines Sezesionsversuches.
    Souveränität ist ein RECHT auf die Selbstbestimmung, die sich durch die faktische Selbstbehauptung erst entsteht. Kurz es wäre ein Sezessionskrieg vonnöten. Wer sollte den denn führen?  Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Bayern (!) müßte diesen Bürgerkrieg wollen.

    — Jetzt noch meine persönliche Meinung. —

    Meiner Beobachtung nach, sind alle meine Bekannten und Freunde aus Bayern gerade große deutsche Patrioten und gleichzeitig und zu Recht auch auch stolz auf Bayern. Alleine die Menge der Zug’roast’n macht die Sezession wohl schon unmöglich. Diese Zwiegespaltenheit wird als fester Grund einer Legitimation eines Krieges und einer Loslösung von Deutschland nicht ausreichen, weder rechtlich, noch politisch, noch militärisch. Sind die Bayern Taliban? Nein, aber sie müßten es werden. Sonst hätten sie keinen Erfolg, noch nicht einemal eine Chance.
    Andreas Hofer als Vorbild? Wenn eine ausreichende Anzahl an bayerischen Patrioten sich zusammenfindet, um die Sezession auszulösen, dann reichen die Leute völlig aus, um den ganzen Saftladen Bundesrepublik wieder in Ordnung zu bringen, sie hätten sofort Anhänger in ganz Deutschland und es würde die zweite – nicht friedliche – Revolution in Deutschland geben. Dann bräuchte kein Bayer mehr seine Unabhängigkeit mehr herbeisehnen – es gäbe gar keinen grund dazu.
    Und genau daran hängt ja unser nord-, ost-, süd-, westdeutsches Dilemma. Keiner hat ausreichend Kraft und Risikofreude, um etwas zu bewegen.
    Vor allem wäre eine bayerische Sezession eines: SINNLOS.
    In einer Zeit, in der die Rechte in jedem Land Europas, wenn nicht der westlichen Welt, feststellt, daß sie mehr Gemeinsamkeiten miteinander haben, als mit den Linken ihres jeweiligen Landes, will man eine Spaltung der Deutschen Patrioten herbeiführen? Damit man einzeln noch schwächer ist als bisher? Sich gar dauerhaft zerstreitet? Das wäre eine Katastrophe!
    Bayern ist Deutschland, Österreich ist Deutschland und Tirol ist Deutschland. Wir gehören zusammen. Deutschland ist nicht Preußen, aber Preußen ist ebenso Deutschland, wie es Bayern ist. (Heute sind doch eh‘ die Bayern die Preußen Deutschlands! – Darauf wäre ich lieber stolz, als mich als Mikro-Staat unter die Hai-Fische zu begeben. Da wird Bayern gnadenlos gegen Rest-Deutschland ausgespielt und andersherum. Welcher Bayer will das denn? Ich kenne keinen!)
    Meine letzten naiven Symphathien für die Bundesrepublik sagen mir, daß das nicht nur deren Rest wäre, es wäre auch der Rest für Deutschland und für alle Deutschen. Wir wären wieder das, was wir hunderte von Jahren vorher waren: Spielball der andern, nicht zersplitterten Nachbarn. Dieses mal würden wir nicht mehr aufstehen wie Phönix aus der Asche. Das wäre das Ende der deutschen Geschichte. Ob dieser Bestrebungen, wenn es sie denn wirklich gibt, reiben sich Briten, Franzosen, Polen – einach alle unsere Erzfeinde die Hände. Würde mich nicht wundern, wenn die Bayernpartei nicht auch von solchen gesponsert würde, wie weiland die Anti-Atom-Bewegung sich des Geldregens aller unserer „Verbündeter“ erfreuen durfte – unter Einschluß der Briten und Amerikaner, angeführt von den Franzosen und den Sowjets. (Mit diesem Geld ist erst die Grüne Partei zu Wahlchancen gekommen!) Alle wollten Deutsche Kernwaffentechnologie verhindern, die wir mit Kalkar, Wackersdorf erhalten hätten. Die Kohl-Regierung war faktisch auf den Status „Quasi-Atom-Macht“ aus. Das haben die Allierten beider Weltkriege mit einfachsten Mittel verhindert.
    Die Einigung Deutschlands 1870/71 ist der Erkenntnis aller Parteien gefolgt, daß keiner mehr Spielball einer außerdeutschen Macht sein wollte. Selbst Österreich-Ungarn hat dies anerkannt und ist deswegen mit Klein-Deutschland ein Bündnis „auf Leben und Tod“ eingegangen. Seitdem ist die souveräne Extistenz und die starke (und friedliche!) Mitte allen anderen Mächten ein Dorn im Auge. Zudem der wirtschaftliche Erfolg bei gleichzeitigem Nationalbewußsein aller Deutschen.
    Das ist die Wurzel beider Weltkriege UND beider Niederlagen.

    Welchen Sinn macht es, deren Spiel zu spielen?

  • Nick Naylor:

    Noch eine Anmerkung:
    Was soll an den Novemberverträgen zweifelhaft gewesen sein?
    In der Staatsrechtslehre zweifelt NIEMAND, auch keine noch so abstruse Ansicht, die Gültigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Verträge an.
    Alle Regierungen waren einhellig dafür und haben unterschrieben. Alle Monarchen, nur der bayerische König mußte ein wenig angeschubst werden. Der spätere Prinzregent Luitpold war ein großer Verfechter der Deutschen Einheit und ein großer Patriot, bayerisch und deutsch, so wie es richtig ist.
    Alle Deutschen in den Fürstentümern waren dafür.
    Das war seit dem Sieg über Napoleon ihr großer Wunsch und Ursache einer dreiviertel-Revolution 1948/49, die stark von Bayern ausging.
    Der einzige der nicht wollte, war der König von Preußen, Wilhelm I. Er mußte von allen Fürsten und seinem Ministerpräsidenten Bismarck dorthin geprügelt werden. Er sah, sehr zu recht, das Ende Preußens und den Anfang einer neuen, deutschen Staatsgeschichte.
    Keiner der Fürsten hätte sich verweigern können. Das hätten weder die Bayern, noch die Preußen in ihren Ländern akzeptiert, wenn sich ihre Fürsten verweigert hätten.
    Keiner wollte tatsächlich Deutschland verhindern, trauerten aber ihrer (EIGENEN, nicht Volks-) Souveränität nach, die sie an den Bundesrat abtreten mußten. Selbst der „Kaiser“ war kein Monarch sondern – auch dem Wortlaut nach – nur „Präsident“ des Bundesrates und Exekutivorgan des Reiches.

    Kurz: Formell war alles i.O., materiell war alles i.O. Die Verträge haben das Ende der Vielstaaterei bewirkt und Deutschland entstehen lassen.


    Als Schlußssatz: Die Bundesrepublik (in der heutigen Form) ist nicht nur der derzeit größte Feind Bayerns, sie ist der größte Feind Deutschlands! Und das sollte uns zusammenschweißen und nicht trennen!

  • BuergeJoerg:

    @Nich Naylor

    vielen Dank für die umfassende und fundierten Erläuterungen.

    Zum Verständnis – ich bin für ein starkes, souveränes Deutschland.
    Ich bin sogar für ein Deutschland, eingebunden in eine Wirtschaftsunion Europa. (nicht einer EUdSSR).

    Sind die Bayern Taliban? Lol – der Gedanke hat was…. selbst die CSU hat ganz plötzlich ihre EU-Skepsis entdeckt.

    Ich denke nicht, daß für eine Sezession ein Bürgerkrieg nötig ist.

    Prof. Schachtschneider leitet das Recht zur Separation wie folgt ab:

    (Zitat aus der Festrede Prof. Schachtschneider 2006):

    „Der Bestand der Bundesrepublik Deutschland hängt davon ab, daß die Länder im Bund verbleiben, daß sie dem in gewisser Weise konstitutiven Bündnis treu bleiben. Das Bündnis ist zwar kein Vertrag, aber der Beitritt, der in der Zustimmung der Landtage zur Geltung des Grundgesetzes in dem jeweiligen Land zum Ausdruck gekommen ist, erweist ein bündisches Element auch des unechten Bundesstaates Deutschland (so auch BVerfGE 13, 54 (78)). Demgemäß sind auch die neuen Länder 1990 der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG a.F. beigetreten. Dieses bündische Prinzip ist eine Grundlage des deutschen Bundesstaates, letztlich die wesentliche Grundlage, weil es von existentieller Bedeutung ist, neben der verfassungsgesetzlichen Grundlage des Grundgesetzes. Ohne das bündische Prinzip wäre die existentielle Staatseigenschaft der Länder vernichtet.

    Während die normale Lage des Bund-Länder-Verhältnisses sich nach dem Grundgesetz richtet und nach dem Willen der Landesvölker auch nach dem Grundgesetz richten soll, die schließlich auch Bayern durch den Landtag, dem Grundgesetz zugestimmt haben, kommt das bündische Prinzip in der existentiellen Lage zur Geltung. Die existentielle Verantwortung für das Wohl ihrer Bürgerschaften haben unaufhebbar die Länder; denn sie sind die staatlichen Organisationen der Landesvölker. Diese existentielle Verantwortung hat sich in der Nachkriegszeit bewährt. Sie wird rechtlich in jeder Notlage bedeutsam. Die Bündnistreue, die aus dem bündischen Prinzip folgt, im Grundgesetz durch die Verpflichtung, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu wahren, verstärkt, hat die Grenze existentieller Verantwortung. In der Notlage ist das augenscheinlich.

    Das gilt aber auch, wenn die existentiellen Verfassungsprinzipien eines Landes in Gefahr oder verletzt sind, insbesondere der demokratische Grundgedanke der Verfassung (arg. Aus Art. 75 Abs. 2 S. 2 BV). Der Staat verändert seine Existenz, wenn seine Verfassungsprinzipien aufgegeben werden. Eine Lage, die ein Land in eine Tyrannis zu führen droht, rechtfertigt und verpflichtet die Verfassungsprinzipien mit allen Mitteln zu verteidigen. Das Grundgesetz enthält dafür das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4.

    Ein Mittel der Verteidigung der Verfassung ist aber auch die Separation eines Landes von dem Bund, der eine solche Gefahr bringt. Eine solche Separation schützt das Volk ein seiner physischen oder politischen Existenz, in seiner Freiheit. Das Gleiche gilt, wenn der Bund einen völkerrechts- und verfassungswidrigen Krieg, einen Angriffskrieg, betreibt, aber auch, wenn der Bund die unverrückbaren Verfassungsprinzipien verläßt, wenn er die Freiheit und die aus der Freiheit folgenden Prinzipien aufkündigt. Dadurch verläßt der Bund die Bundesvoraussetzung, so daß die Pflicht zur Bündnistreue oder Bundestreue entfällt…..

    und weiter:

    Es versteht sich, daß der Bestand der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Waffengewalt durchgesetzt werden darf. Soweit reicht das Recht des Bundes aus dem Bundeszwang nach Art. 37 GG nicht. Auch Judikate des Bundesverfassungsgerichts, welche den Bund ins Recht setzen, binden nur in normalen Lagen. Im Ausnahmezustand, in der Notlage, haben die Länder die Verantwortung allein und können kraft ihrer existentiellen Staatseigenschaft auch die Rechtshoheit, d.h. das letzte Wort in Sachen ihrer Existenz, beanspruchen.“

    Zitat-Ende.

    Jetzt mal „um die Ecke“ gedacht:

    Eine „Sezessionsbewegung“ Bayerns könnte eine politische Strömung auslösen, welche die „BRD“ implodieren läßt und daraus könnte das Deutschland entstehen, wie wir es uns wünschen.

    Gruß Jörg

  • Nick Naylor:

    Tut mir leid, ich habe gerade einen langen Kommentar ausversehen gelöscht. Ich habe leider überhaupt keine Zeit mehr. (Fliege heut in Urlaub…)
    Ich kann nur noch wiederholen:
    1. Schachtschneider wiederspricht sich selbst und dem BVerfG-Urteil. Deutschland ist ein dezentralisierter Einheitsstaat. Das behauptetet er selbst, um wenige Zeilen später von der „bündischen“ Kontruktion zu sprechen. Tut mir leid, das geht einfach nicht. Entweder oder. Klar ist (er sagt es ja selbst), daß die Rechte der Länder vom Bund abgeleitet werden (im GG über die Kompetenznormen). Damit ist alles was er daraufhin sagt Makulatur. KEIN Staatsrechtler folgt ihm da. Ich kenne diese Ansicht auch überhaupt nicht. Sie ist nirgendwo zu finden – völlig aus der Luft gegrifffen. Und völlig unschlüssig. (Das ist ihm im Verfassungsvertrags-Verfahren vor dem BVerfG auch schon passiert. Schwerer Fehler. Er hat überhaupt noch nie etwas wesentliches gewonnen.)

    2. Eine bayerische Sezessionsbewegung würde:
    a) die kühnsten Träume unserer alten Feinde  übertreffen,
    b) realpolitisch  völlig dekonstruktiv sein,
    c) eine patriotische Bewegung in Deutschland in offene Feindschaft zur patriotische Bewegung in Bayern setzen (die mit Verlaub auch anti-Deutschland-patriotisch wäre). Das wäre der Traum der Linken in Deutschland. Eine wesentliche Lebensader des deutschen Konservativismus einfach abzuschneiden. Die Linken würden Freudentänze aufführen.
    (Alleine die Vorstellung, daß unsere „Verbündeten“ und alten Kriegsfeinde mit heller Freude dabei wären, ebenso die deutschen Linken, sollte reichen, um stutzig zu machen.)
    und d)  damit absehbar das absolute Ende Deutschlands. Bayern ist in der Welt von Großmächten noch nichteinmal existent. Deutschland makuliert.
    Bayern als Staat der Seeligen in einem EU-Moloch? Das ist kein Traum der Bayern, das ist der ultimative Alptraum. Was wollt ihr dem entgegensetzen? Ein Hunderttausend-Mann-Heer?
    Das wird weder Deutschland noch Bayern alleine überleben. Versprochen.
    In der Geschichte geht würden die baerischen Sezessionistenihr den zweifelhaften Ruhm der Beerdiger Deutschlands zugesprochen. In den Geschichtsbüchern unserer Feinde. deutsche wird absehbar dann nicht mehr geben. Bayerische auch nicht.

    Zuerst Deutschland, dann gerne Bayern und dann auch ein kooperatives (nach NATO-Vorbild einerseits, EFTA anderseits) Europa.
    Das muß der Minimalkonsens sein. Sonst sind wir Patrioten real nicht existent – schon gar nicht innenpolitisch. Weder in Bayern noch in Restdeutschland.

  • BuergeJoerg:

    @Nick Naylor

    … es war nur ein (naiv, quergedachter) „Ansatz“.

    Ich wünsche schönen und erholsamen Urlaub.

    Gruß Jörg

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