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Die Strafanzeige als Kampfmittel um die Meinungshoheit

Zu der Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin: Eine Anzeige ist keine Verurteilung und Ermittlungen müssen immer aufgenommen werden, wenn eine Anzeige gestellt wurde – das ist das normale Prozedere und nicht etwa Beweis, dass die Anschuldigungen rechtens sind.  So lautet der Pressetext des LKA  dann auch lapidar:

Bislang hatte das Landeskriminalamt (LKA) in Absprache mit der Staatsanwaltschaft geprüft, ob durch den Wortlaut des Interviews die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten wurden und sich der Anfangsverdacht für einen strafbaren Inhalt ergebe. Die Prüfung erfolgte von Amts wegen. Jetzt werden die eingegangenen Anzeigen ebenfalls geprüft. Bislang wurde aber kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.


Der Trick der Meinungsdiktatoren,  ihnen unangenehme und ihren Interessen zuwiderlaufende Äußerungen via Strafanzeige [„Rassismus“, „Volksverhetzung“] in die von ihnen gewünschte Richtung zu lenken,   ist nicht neu – er  wurde vor Thilo Sarrazins Interview schon unzählige Male angewandt: Von  Parteien, Politikern, Verbänden, aber auch Privatpersonen.  Solche Strafanzeigen sind plakativ und haben m.E. noch einen anderen Zweck , als den der richterlichen Urteilsfindung. Solche Anzeigen sollen:

 1.  die öffentliche Meinung manipulieren nach dem Motto: „Wenn er schon angezeigt wird, muss ja was dran sein“,   und 

2. , viel wichtiger, andere „Meinungsträger des öffentlichen Lebens“ [Journalisten, Politiker, Publizisten etc.] davon abhalten,  sich offen an die Seite des solcherart Stigmatisierten zu stellen [Motto: „Wie steh ich dann da, wenn er nachher evt. doch verurteilt wird“]. Einfacher: Abschreckung.

Der letzte mir bekannte Fall, wo zumindest Punkt 2 fast tadellos funktionierte,  war der um Martin Hohmann und seine Rede anlässlich des Nationalfeiertages im Oktober 2003. 

Als die mediale Empörungsmaschinerie gut geölt anlief,  stellte Claudia Roth [aber auch andere] gegen Hohmanns Rede großspurig Strafanzeige wegen „Volksverhetzung“ und „Antisemitismus“  – flächendeckende  Berichterstattung folgte. Als das Landgericht Fulda am 5. Februar 2004  in seiner Urteilsverkündung dann erklärte, dass Hohmanns Rede  keine der ihm vorgeworfenen Straftatbestände verletzt habe, sprich: die Anzeigen jeder Grundlage entbehrten, war das der Presse  keine Zeile mehr wert.

Brauchte es auch nicht, denn die Anzeigen hatten ihren  Zweck bereits erfüllt.

13 Kommentare zu „Die Strafanzeige als Kampfmittel um die Meinungshoheit“

  • virOblationis:

    Bei weniger prominenten Repräsentanten des Staates erfüllt die Strafanzeige offenbar noch eine andere Funktion: Ein Polizist erzählte mir einmal – es ist freilich schon etwa zwanzig Jahre her – daß ihm und seinesgleichen Strafanzeigen von böswilligen „Links-Aktivisten“ häufiger angehängt würden. Bis diese entschieden seien, könnten sie nicht aufsteigen, und so schadeten ihnen fortwährende Anzeigen ganz konkret, auch wenn sie nie verurteilt würden.

  • @ virOblationis

    Das wusste ich nicht, aber es passt gut zu dem oben geposteten Artikel.

  • Arminius (Original):

    Audacter calumniare, semper aliquid haeret!

  • gast:

    Toupe-Bosbach hüpft über den hingehaltenen Stock

    http://www.ksta.de/html/artikel/1246883999790.shtml

    Schwachkopf….

  • @ gast

    Stimmt – trotzdem verläuft die Skandalisierung um Sarrazins Interview dieses Mal anders, als in den vorhergehenden Fällen: Erstmals haben „Meinungsträger des öffentlichen Lebens“  klar Stellung bezogen, obwohl die Jagd noch im vollen Gang ist.

    In den vorherigen Fällen veröffentlichten die Mainstreammedien immer erst zwei, drei kritische [Alibi] Artikel, NACHDEM das Wild bereits zu Tode gehetzt war.  Insofern erleben wir ein Novum in der Diskussions“kultur“ der BRD.

    Bosbach, na ja. Er ist ein anständiger Mann und Parteisoldat. Sonst nichts.

  • BuergeJoerg:

    Oh unterschätze mir den Bosbach nicht. Ein Politiker der säuselnd „korrekt, sachlich, pragmatisch“ der Bevölkerung Grausamkeiten als absolut notwendig und richtig verkauft. 

    Ich finde die Irritation der Gutmenschfaschisten belustigend; da aktuell die lauteste Unterstützung von Broder und Giordano kommt, funktioniert die allmächtige Nazikeule nicht. 
     

  • virOblationis:

    „Audacter calumniare, semper aliquid haeret!“
    Für Nicht-Lateiner:
    „Verleumde [nur] wacker, irgendetwas [davon] haftet stets an.“

  • Jim Panse:

    Machen wir es doch genauso: Marquardt & Jelpke, Kolat & Laschet und sonstiges Gesocks – einfach mal Anzeige erstatten. Das geht sogar online. Gar kein Problem. Zur Nachahmung empfohlen.

  • Wahnfried:

    Ahja… In einer besseren Welt stünde unter einem Artikel nicht „Tweet diesen Artikel“ sondern gleich „Anzeige online erstatten“ …

  • Sir Toby:

    # Jim Panse

    Das ist das Problem: Ist der Ruf erst ruiniert … – Rest bekannt. Das heißt: Bei denen erwartet niemand was anderes!

  • […] mit diesen Strafanzeigen meiner Meinung nach tatsächlich verfolgt wird, habe ich hier gepostet: Die Strafanzeige als Kampfmittel um die Meinungshoheit. Pech, dass es dieses Mal nicht funktioniert hat und Dr. Sarrazin trotz der Strafanzeige […]

  • […] – was nicht überraschen kann, weil diese Strafanzeigen m.E. vor allem als argumentative Totschlagwaffe instrumentalisiert werden um unbequeme Wahrheiten und Fakten zu unterdrücken bzw. die Meinungshoheit zu […]

  • […] Det mest markante angreb på jødernes magtbastion i Tyskland ligger dog nogle år tilbage, i 2003 da CDU politikeren Martin Hohmann på partiets årsmøde i anledning af den tyske nationaldag gik direkte i rette med den jødiske klike i Tyskland, der stadigvæk mener at kunne adfærdsregulere alt hvad tyskerne foretager sig ved hjælp af holocaust sludder. Den gang var det den senere narko og rufferidømte præsident for jødernes 'Zentralrat', Michel Friedman der stod i spidsen for hetzen. I øvrigt blev Hohmann den gang anmeldt for 'Volksverhetzung' af Claudia Roth parlamentsmedlem for De Grønne, men blev frikendt på alle punkter. (Vaterland) […]

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