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Sieg vor Gericht

Und das ist – zum Abschluss des Blogtages – die gute Nachricht: Die Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht, die die Bürgervereinigung  Pro-Köln nach dem Kongress 2008 einreichte, war erfolgreich: Das polizeiliche Verbot einer Anti-Islamisierungs-Kundgebung auf dem Kölner Heumarkt ist rechtswidrig gewesen. Ein wichtiges Urteil, das Präzedenzcharakter hat.

Für alle, die sich nicht mehr richtig erinnern, hier die Chronologie der Ereignisse in Köln im September 2008: Grundrechte in Köln.

11 Kommentare zu „Sieg vor Gericht“

  • Nick Naylor:

    20. K a m m e r
    Vorsitzender Richter am VG Stemshorn,
    Richter am VG Rusch, ständiger Vertreter des Vorsitzenden,
    Richterin am VG Dr. Titze,
    Richterin am VG Schumacher.
     
    Ja, das Urteil ist ein kleiner Sieg. Oder sagen wir, eine Verminderung der Niederlage.
     
    Es stand sicherlich nicht zu erwarten, daß die Kammer ihre eigenen anderen Urteile aus 2009 aufheben würde. Ab jetzt läuft die zweiwöchige Rechtsmittelfrist zum Berufungsgericht, das OVG Münster. Dieses Gericht zeichnete sich in der Vergangenheit durch Urteile zum Versammlungsrecht auf, die in keiner Weise mit dem Versammlungsgesetz, dem Polizeigesetz zu vereinbaren waren. Schlimmer noch, sie waren ein brachialer Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Urteile wurden meist durch das Bundesverwaltungsgericht korrigiert, aber vor allem durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
    Selbst ein Jurastudent im dritten Semester hätte andere Urteile gefällt.
    In NRW wird seit Jahren rot-rot-grüne Gesinnungsjustiz verbrochen.
     
    Bezüglich der beiden abweisenden Urteile betreffend die Vorgänge 2009 sollte der Rechtsweg weiter beschritten werden. Hier zeigt sich, ob die Bundesrepublik so gerade eben noch ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat ist, oder schon nicht mehr.

    Man darf gespannt sein.

  • Nick Naylor:

    Weitere Bemerkung:
    Die gleichen Gründe, die zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versamlungsauflösung 2008 geführt haben, hätten bei der Beurteilung der Vorfälle 2009 zu dem Ergebnis führen müssen, daß die „Auflagen“, also die dem Wortlaut nach abgemildert ausgedrückten Verbote der Örtlichkeiten, ebenso rechtswidrig waren.
     
    Beide Argumente dagegen können nur durch die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Notstandsrechts, des Vorgehens gegen Nichtstörer, kommen.
    Es spielt dabei keine Rolle, ob dies im Vorfeld durch sog. „Auflagen“ oder im Nachhinein durch „Auflösung“ vorgenommen wird. Wenn die Demonstration als solche rechtmäßig ist, müssen die Störer/Gefährder als polizeipflichtig angesehen werden. Niemals darf sich die Polizei gegen die Opfer wenden. Das ist hier geschehen: 2008 durch Auflösung, 2009 durch Auflagen.
    In beiden Fällen hätte durch richtigen Polizeieinsatz und Kräfteansatz die tatsächlich rechtswidrigen Gegendemonstrtionen aufgelöst werden können und müssen. Dies ist selbst im nicht „demokratiekritischen“ Bereich des normalen Polizei- und Ordnungsrechts der Fall. Ist der Störer habhaft, ist ein Einsatz gegen den Nichtstörer schon grundgesetzlich, aber auch einfachrechtlich nicht möglich. Einsatz gegen Nichtstörer ist Notstandsrecht und ultima ratio; im Versammlungsrecht von vorne herein ausgeschlossen.
     
    In Wirklichkeit stehen die drei Urteile des heutigen Tages in keiner demokratischen Tradition, sondern setzen ein vom OVG NRW in Münster eingeführtes Gesinnungs- und Wertungsrecht fort.

  • @ Nick Naylor

    Ja, das Urteil ist ein kleiner Sieg. Oder sagen wir, eine Verminderung der Niederlage.

    Auch kleine Siege müssen gefeiert werden – und beim nächsten Fall wird sich die Polizeiführung überlegen, ob sie noch einmal ein solches Verbot ausspricht. Von daher halte ich das Urteil durchaus für richtungsweisend. Ich war damals in Köln und es war grauenhaft – der absolute Staatsbankrott im Bezug auf sein Gewaltmonopol und seinen Willen, es durchzusetzen.

    Dank für die Hintergrundinformationen

  • Nick Naylor:

    „Auch kleine Siege müssen gefeiert werden“ – Da hast Du absolut recht.
    Und noch wichtiger ist es, der Öffentlichkeit klar zu machen, daß die von der politischen Führung so gewollten Polizeimaßnahmen, Regierungspräsident und Innenminister, schlicht rechts- und verfassungswidrig waren. Und zwar kraß.
    Und was noch viel schlimmer ist, es waren absichtliche Verstöße. In vollem Bewußtsein, daß es rechtswidrig war.
    Das war also gar kein kleiner Sieg, sondern ein klares Eingeständnis einer Niederlage, selbst der erkennenden Kammer.
    Das Bundesverfassungsgericht müßte seine Rechtsprechung schon kraß ändern, wenn es die weiter in Frage stehenden Urteile so aufrechterhielte.
    Voraussetzung natürlich, die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. Dies immer erst nach Erschöpfung des Rechtsweges – hier also Bundesverwaltungsgericht. Vieleicht ist ja schon in Münster schluß. Je nachdem welcher Senat zuständig wird. Denn auch in Münster selbst kracht es in dieser Frage zwischen den Senaten. Nur ein Senat ist eigentlich gestört – und jeder Jurist weiß dies auch.

  • @ Nick Naylor
    Und noch wichtiger ist es, der Öffentlichkeit klar zu machen, daß die von der politischen Führung so gewollten Polizeimaßnahmen, Regierungspräsident und Innenminister, schlicht rechts- und verfassungswidrig waren. Und zwar kraß.
    Und was noch viel schlimmer ist, es waren absichtliche Verstöße. In vollem
    Bewußtsein, daß es rechtswidrig war.

    Ich treffe jetzt eine absolut nüchterne, nichtjuristische Analyse: Den größten Teil der [restdeutschen] „Öffentlichkeit“ interessiert das gar nicht. Ein Teil informiert sich hauptsächlich aus dem, was Tagesschau und Bild absondern – ein anderer Teil geht mit der Mainstreamdoktrin nicht konform, denkt aber im Traum nicht daran, dafür Kopf, Jobverlust oder auch nur scheele Blicke von der Nachbarschaft in Kauf zu nehmen.  Das einzige, was für die Mehrheit wahlentscheidend ist [und sie evt. auf die Straße bringt] ist der Umfang der staatlichen Daseinsfürsorge, den die Parteien versprechen.

  • Sir Toby:

    29. Oktober 2009, 17:58
    Pro Köln gewinnt zwei Klagen – und verliert drei
    <!–
    Kategorie: dpa
     
    –>
    Pro Köln verlor aber alle Klagen gegen die Kölner Polizeiführung im Zusammenhang mit dem rechtsradikalen «Anti-Islamkongress» im Mai 2009. Die Verbote und Auflagen waren rechtmäßig, entschied das Gericht. In einem Fall wurde das Verfahren eingestellt.

    Die Polizeiführung hatte im Mai aus Sicherheitsgründen eine Kundgebung in der Innenstadt untersagt. Außerdem hatte sie eine Demonstration durch Köln und eine Busfahrt zur geplanten und beschlossenen Moschee verboten. Gegen den dreitägigen «Anti- Islamkongress» im Mai hatten Tausende Bürger im Großraum Köln friedlich protestiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verbote damals in Eilverfahren in letzter Instanz bestätigt. Nun ging es in Köln im sogenannten Hauptsacheverfahren um eine genauere Prüfung.    Pro-Parteifunktionär Jörg Uckermann scheiterte am Donnerstag mit einer Unterlassungsklage gegen Polizeipräsident Klaus Steffenhagen. Der Pro-Köln-Vorsitzende Markus Beisicht war dagegen erfolgreich mit seiner Klage: Er hätte zur Informationsveranstaltung eines Bürgerbündnisses in Leverkusen im Mai «über die wahren Ziele und Hintergründe von Pro NRW» zugelassen werden müssen, so das Gericht. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass von Beisicht Gefahr ausgehe. [Verwaltungsgericht]: Appellhofplatz, 50667 Köln

  • @ Sir Toby

    Ja. Aber  den wichtigsten Punkt – dass der Abbruch des Kongress 2008  rechtswidrig war – hat die Bürgervereinigung für sich entschieden. Dass die Presse das gerne herunterschreiben will kann nicht ernsthaft überraschen.

  • ThePassenger:

    Das einzige, was für die Mehrheit wahlentscheidend ist [und sie evt. auf die Straße bringt] ist der Umfang der staatlichen Daseinsfürsorge, den die Parteien versprechen.(Schalterfr

    Wohl einer der Hauptgründe warum Liberalität immer mehr die Rolle des Rechtskonservativismus übernimmt. Wie ich bereits einmal schilderte:
    Die Unterscheidung findet nicht mehr durch nationale oder kulturelle Zugehörigkeit statt, sondern einzig & alleine durch wirtschaftlichen Erfolg.

    Daher sind sozial[istische] Parteien des rechten Spektrums prinzipiell genauso gefährlich wie ihre linken Schwestern.

    Der Balanceakt besteht darin „Sozialismus“ und Liberalismus in ein für das jeweilige Land [Wirtschaftszone] angemessenes Gleichgewicht zu bringen, was zu jeder Zeit eine Herausforderung war.

    Einzig kleine Gemeinschaften wie z.B. die Schweiz, Luxemburg, Singapur etc. können es sich erlauben eine soziale Hängematte als Almosen zu betrachten. Für grössere Länder, die von industriellen Arbeitsplätzen abhängig sind, ist eine solche Politk überlebensnotwendig.

    Die Krux dabei ist daß die wirtschaftl. Erfolgreichen die Arbeitplätze der nicht Erfolgreichen nicht mehr in dem Maße subventionieren können oder wollen wie noch zu frühren Zeiten. Der Fernsehen kommt aus China, nicht aus Europa. Die Teile vieler deutschen Automobile kommen ebefalls aus Asien oder Osteuropa und werden hierzulande nur noch zusammengebaut (=“Made in Germany“), usw. usf. Das sind Dinge die früher eben anders waren [Wertschöpfungskette]. Eine erfolgreiche rechte Politik kann sich daher nicht nur darauf beschränken einfach „rechts“ zu sein, sondern muß soziale Aspekte mit einschliessen.

    Man kann zu Recht einwenden daß in Sachen Strukturwandel und Bildung seit Jahrzehnte gepennt wurde, es ändert aber nichts an der Tatsache, daß für die Beschäftigten von Opel oder Quelle (um nur die Prominenten Namen zu nennen) im Prinzip keine Zukunft auf dem 1. Arbeitmarkt mehr besteht.

    Eine liberale Politik alleine ist daher nicht Mehrheitsfähig, es braucht hier die christl. Soziallehre, als Gegentheorie zum Sozialismus, um alle Bedürnisse der Gemeinschaft abzudecken.

    Wenn ich die Gegebenheiten für mich ein wenig weiter spinne so wird diese Situation eher schlimmer als besser. Teilen wir, nach liberaler Denkart, die Gesellschaft in drei Gruppen auf:

    1.Diejenigen, welche der Gemeinschaft Kosten verursachen (über das gesamte Leben gerechnet, also nicht die klassischen Rentner). Mitglieder: Dt. Sozialadel & Migranten-Sippen
    2.Diejnigen, die in etwa neutral sind. Mitglieder: Z.B. die bald entlassenen Quelle-Mitarbeiter, der unterer Mittelstand (Schalterfrau in der Sparkasse, auch integrationswillige Migranten, Einzelhändler, etc.)
    3.Diejenigen, welche die Kassen für die 1. Gruppe füllen und der 2. Vorbild & Stütze sind. Mitglieder: Spezialisten, Absolventen phy./techn. Studiengänge, zumeist Dienstleister, keine körperliche Arbeit, kurzum: Die klugen, fähigen Köpfe, die man sucht.

    Gruppe 1. dürfte ist stark im Aufschwung und stellt zusammen mit Gruppe 2 mittlerweile die Mehrheit.

    Gruppe 2 will nach oben, tut gg. sogar etwas dafür, die pol. Weichenstellung (Bildungsmisere, Abi für Lau, Bachelor statt Ing.) sowie die allgm. wirtschaftl. Lage drücken sie aber in Richtung Gruppe 1.

    Gruppe 3 – Gehobener Mittelstand, untere Oberschicht. Gemeint sind nicht die sog. Manager etc. – diese max. 3% spielen gesamtgesellschaftlich keine Rolle. Diese Gruppe ist immer weniger breit die Kosten zu übernehmen, entweder lässt sie ihr Geld flüchten [immer schwerer] oder tut es mit den Füßen [Auwanderer]. Diese Gruppe kann aber keine Wahl entscheiden, der gesellschaftl. Vertrag mit Gruppe 2. ist quasi aufgelöst.

    Die aktuelle Koalition aus Union und Liberalen wäre ohne den Linksruck einer Merkel-Union nicht möglich gewesen, so schlimm ist die Situation.

    Ein Ausweg für die Leistungsträger führt über den Lobbyismus, d.h. heisst der Beeinflussung der Politik durch nicht-demokratische Vereinigungen. Der Unternehmer od. Abteilungsleiter mit x Angestellten [unter sich] ist eben für die Politik aus div. Gründen [Multiplikator] wertvoller als der Fließbandarbeiter bei Ford in Köln, obgleich beide nur eine Stimme bei der nächsten Wahl haben. In Köln nennt man es Klüngel, in Bayern Gschaftl-Huberei. Das ist zwar nicht demokratisch, aber zweckdienlich, nur so wird der Status-Quo aufrecht erhalten.

    So kommt es zu Vereinigungen div. Art, seien es Freimaurer oder der Lions Club & Co – und selbst der FC „Die Jungs vom Bolzplatz“ schafft es noch dem lokalen Sportdezernenten ein paar neue Fußbälle aus dem Kreuz zu leiern, wenn nur die Presse informiert ist.

    Meines Wissen waren in der griechischen Urdemokratie nur diejenigen Wahlberechtigt die auch wirtschaftl. erfolgreich waren. Bürgerechte wurden nicht immer so verschenkt & verschleudert wir es heute üblich ist. Das System erhält sich aber, wer früher kein Wahlrecht hatte, hat es heute, wer früher bereits ein Wahlrecht hatte, ist heute Mitglied in einem ent. „Verein“.

    Das alles nur um meinen kürzlich geschilderten Gedanken bzgl. der „Postdemokratie“ etwas auszuleuchten.

    Die Masse ist dumm, egoistisch und hat keine Moral, nicht einmal die ihres jew, Anführers – ohne „die Masse“ aber ist keine Politik zu machen, zumindest nicht in der uneingeschränkten Demokratie unserer Tage.

  • ThePassenger:

    OT: NPD-Vize Rieger nach Schlaganfall gestorben (23:48)

    http://www.welt.de/politik/article5023617/NPD-Vize-Rieger-nach-Schlaganfall-gestorben.html

    …nach Haiders Ableben wird dies nicht wenige Blogs in den kommenden Monaten, gar Jahren, beschäftigen, als ob es nichts wichtigeres gäbe.

  • Nick Naylor:

    Zu den verloren Verfahren (20 K 1333/09, 20 K 2749/09)
    Es ist von vorneherein unwahrscheinlich gewesen, daß sich die 20. Kammer gegen den Richter  (gar der Vorsitzende?) derselben Kammer stellt, der die Eilentscheidung Anfang 2009 getroffen hat. Das würde ihn ja desavouieren und die Kooperation in der Kammer wohl auf lange Sicht erschweren. Da nimmt man lieber in Kauf, daß die Urteile in Münster kassiert werden. Das hängt, wie gesagt, von dem Senat ab, in dem die Berufung beim OVG NRW aufläuft.

    @ Judith:
    Ich glaube, daß es tatsächlich wenig Mensvchen interessiert. Aber man bedenke die von der Zeitung „Die Welt“ gestartete Internetumfrage, ob der „Kongreß “ verboten werden sollte. Über 90% (entsprechend die Sarrazin-Werte) waren dagegen.

    Mag sein, daß die juristische Bewertung tatsächlich niemanden interessiert, aber bis zu einem bestimmten Punkt, sprechen wir hier das aus, was die meisten Menschen denken und fühlen. Nur mit etwas mehr Konsequenz.

  • @ The Passenger

    OT: NPD-Vize Rieger nach Schlaganfall gestorben (23:48)…nach Haiders Ableben wird dies nicht wenige Blogs in den kommenden Monaten, gar Jahren, beschäftigen, als ob es nichts wichtigeres gäbe.

    Ja, ich habe es gelesen. Auch die hämischen Artikel in diversen linken Postillen und linksextremen Portalen. Und dass Wikipblödia es kaum erwarten konnte und seinen Tod in eifriger Hatz schon mal um einen Tag vordatierte.

    Man muss keine Anhängerin der Rieger-Linie innerhalb der NPD sein um sich über einen solchen Umgang mit einem Kranken bzw. Toten zu ekeln – ich habe diese Spezie aber auf dem Köln-Kongress 2008 erlebt. Wehe, wenn sie von der Leine gelassen.

    Dass die Anhänger Riegers seinen Tod betrauern ist m.E. ihr gutes Recht – auch wenn du und ich diese Trauer nicht teilen.

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