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Zweierlei Urteile

Fall 1  Freispruch im Fall Nadine M.: Angehörige reagieren entsetzt

Die Jugendkammer des Landgerichtes Lübeck spricht die beiden Ghanaer Collins Y. und Isaac B. vom Tatvorwurf der Vergewaltigung frei – ihr Opfer, die 22-jährige Studentin Nadine M. hatte sich kurz nach der Tat selbst umgebracht. Die Beweise seien nicht ausreichend, argumentiert Richterin Kreuder-Sonnen. Der Ghanaer Isaac B. ist allerdings nicht das erste Mal mit so einer Anklage konfrontiert: Im März 2008 hatte er eine 17-Jährige vergewaltigt. Die Angehörigen von Nadine sind entsetzt.

„Für die Opfer ist es ein Signal, dass sich eine Anzeige nicht lohnt. Und die Täter fühlen sich einmal mehr auf der sicheren Seite.“ [Leiterin des Lübecker Frauennotruf]

Fall 2  In Notwehr zugestochen: Student endlich wieder frei

Sven G. wird von einer fünfköpfigen Ausländerbande überfallen und wehrt sich. Dabei verletzt er den Anführer Mergim S. Der Richter erkennt die Notwehr nicht an und verurteilt den unbescholtenen deutschen Informatikstudent zu vier Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof kassiert und eine neue Verhandlung anberaumt [Vaterland darüber hier und hier]. Die 2. Strafkammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann verurteilte Sven G. gestern zu drei Jahren und drei Monaten Haft, die Haftzeit [mittlerweile 20 Monate] wurde ihm angerechnet, der Rest zur Bewährung ausgesetzt. Sven G. zahlte außerdem an Mergim S. 12 500 Euro Entschädigung. 
 
Der Angeklagte ist weder ein Held noch ein Märtyrer. Er ist ein Täter und sonst nichts.“  [Staatsanwältin Elisabeth Ehrl.]

Es sind solche Urteile [und andere] die uns Deutsche das Vertrauen in die deutsche Justiz immer weiter verlieren lässt.

3 Kommentare zu „Zweierlei Urteile“

  • Saito:

    An der angesehenen TU in Darmstadt soll ein Türke eine Türkin erstochen haben. Die Polizei vermutet eine Beziehungstat zwischen den beiden Studenten.

    Garantiert wird darob kein Aufheben gemacht, wie um die Tote Marwa. Das zeigt doch mal wieder, worum es in Wirklichkeit geht: Das bedauernswerte Opfer  ist immer nur Mittel zum  Zweck der Propaganda. Wo es den Propagandisten nicht ins Konzept paßt, gibt es weder Lichterketten noch Demos, oder gar ein Großaufgebot internationaler Journalisten.

    mit freundlichen Grüßen

  • ostseestadion:

    tja, liebe angehörige. die justiz lässt die täter laufen . was nun ?
    ist die große frage … ist sie das?

  • Peter Petersen:

    Menschlich gesehen:
    Nur um das klarzustellen: Wen interessiert diese Pseudo-Justiz eigentlich noch?
    Wäre ich Vater, Bruder, Onkel, Großvater, Freund des Opfers würde keiner der Täter jemals wieder lachen und nicht mehr allzulange leben.
    Gegen wen das Strafverfahren eingeleitet wird, ist zu 90% auch der Täter. Mir reichte diese Gewißheit.
    Damit ist die Frage des „Ostseestadion“ wohl auch beantwortet.
     
    Politisch, rechtlich gesehen:
    Das wäre noch nicht einmal als Selbstjustiz zu werten. Es ist das völlig legitime Wiederaufleben des Fehderechts. Die „Justiz“ gewährt den allgemeinen Landfrieden nicht mehr, der für das Ende der Fehderechts die Basis ist.
     
    Die BRD, ein zukünftiger, in Teilen schon heutiger, failed state.

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