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Weihnachtsgeschenk

Ein Weihnachtsgeschenk besonderer Art hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Gewaltverbrecher beschert: Nach seiner letzten Untat wurde eine Sicherheitsverwahrung angeordnet, die 1991 begann, wobei zu jener Zeit eine Zehnjahresbegrenzung galt. Doch 1998 wurde diese  aufgehoben.


Dies dürfe nicht auf den immer noch als höchst gefährlich geltenden Verwahrten angewendet werden, denn dies sei rückwirkend und unerlaubt, hieß es in der Begründung des Urteils. Nun winkt nicht nur die Freiheit, sondern zusätzlich eine Entschädigung von 50.000 Euro.

Nun, wenn schon zu mehrfach lebenslänglicher Haft verurteilte Terroristen freigelassen werden und man dies nicht als Widerspruch in sich ansieht, warum dann nicht auch alle vor 1998 Sicherheitsverwahrten freilassen, gleich ob sie als gefährlich gelten oder nicht?

Wann wird endlich die Zeit reif sein für ein Mahnmal zum Gedenken an alle unter dem NS-Regime verurteilten Kriminellen?

7 Kommentare zu „Weihnachtsgeschenk“

  • Ich las gerade in WeltOnline, dass die Regierung das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs nicht umsetzen werde [so wie die Italiener im Fall des Kruzifixurteils darauf pfiffen]. Wenn es denn stimmt, wäre es ein gutes Zeichen.

  • Wahr-Sager:

    „Gerichtshof für Menschenrechte“… pah. Ich möchte nicht wissen, für wie viele tatsächliche Opfer dieses Gericht sich nicht eingesetzt hat!

  • virOblationis:

    @ Judith
    Ich verstehe den Artikel von WeltOnline so, daß man lediglich überprüfen lassen will, ob das Urteil so bestehen bleibt und die Gesetzgebung gleichzeitig anpaßt:
    „Bosbach forderte eine sehr gründliche Auswertung der Urteilsgründe.  … ‚Das Straßburger Urteil sollte Anstoß sein, die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung jetzt zügig zu überarbeiten,‘ sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der ‚Neuen Osnabrücker Zeitung‘. … Krings geht nach eigenen Worten davon aus, dass die Bundesregierung die gestrige Entscheidung aus Straßburg in jedem Fall durch die Große Kammer des Gerichtshofes überprüfen lässt.“
    Den Mumm, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Stirn zu bieten, bringt man anscheinend – leider – noch nicht auf.
     

  • Antifo:

    OT:
    Hier kann man sich die Radiosendung Die Popen und der rechte Glaube: Die neue Macht der Orthodoxie als MP3 anhören, die vor wenigen Tagen anläßlich der Probleme zwischen EKD und Russisch-Orthodoxer Kirche auf hr2 gesendet wurde.

  • Anna Luehse:

    Die Sicherungsverwahrung verstoße gegen den Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“
    Das Nürnberger-Tribunal hat damals auch abgeurteilt nach einer Gesetzeslage, die es bei der Tat noch nicht gab. Der Rückschluß in Bezug auf Menschenrecht würde Straßburg sicher nicht gefallen.
     
    In dem hier angeschnittenen Fall gab es jedoch ein Gesetz, das Sicherungsverwahrung unter entsprechenden Bedingungen zugelassen hat. Lediglich die Dauer wurde geändert, ob man deshalb davon ausgehen kann „ohne Gesetz“ ist zumindest für Otto-Normalverbraucher so nicht verständlich – ganz zu schweigen von der Entschädigung. Wieviel Entschädigung würde das Gericht wohl einer Familie zusprechen, wenn der „liebe Verbrecher“ wieder draußen wäre und erneut zuschlagen würde?

  • @ virOblationis

    So wie ich den Artikel verstanden habe, wollen Merkel und Co. erst den Bundesgerichtshof in Karlsruhe anrufen und dann entsprechend seines Urteils das Gesetz modifizieren – das Urteil des EU-Gerichtshofs wird solange nicht umgesetzt.

    Ich wäre allerdings auch nicht überrascht, wenn der Artikel in Welt ein wenig Propaganda ist, um unserer Politelite ein positiveres Image zu verleihen.

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