Inhaltsverzeichnis

Gerichtsurteile und andere Kuriositäten

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Finanzgericht Köln zur Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldausschlusses für geduldete Ausländer [§ 62 Abs. 2 EStG] als unzulässig erklärt.

Vorgeschichte
: Die Klägerin des beim Finanzgericht Köln anhängigen Ausgangsverfahrens, eine Staatsangehörige der Elfenbeinküste [Côte d’ Ivoire], zog 1999 nach der Heirat mit einem Deutschen nach Deutschland – und trennte sich recht zeitnah von ihrem Mann. Im Jahr 2002 holte sie ihren 1988 in der Elfenbeinküste geborenen Sohn nach Deutschland, im November 2002 wurde die Klägerin ausgewiesen.  Sie erhielt dann eine Duldung, die zunächst bis September 2003 verlängert wurde. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag auf Bewilligung von Kindergeld für ihren Sohn ab – nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin Klage beim Finanzgericht Köln.

Und das End von der Geschicht: Das sprach der Klägerin für die Monate von April 2003 bis Dezember 2004 das beantragte Kindergeld zu [BvfG, Beschluss vom 6. November 2009 – 2 BvL 4/07]. Die Frau lebt samt Sohn immer noch in Deutschland.


Ein weiteres Nachrichtenduo, das passt, wie die Faust auf’s Auge

Annette Schavan und Maria Böhmer [beide CDU, beide kinderlos] wollen auf Grund des Bevölkerungsrückgangs die Zuwanderung „gut qualifizierter Arbeitskäfte“ in den Wirtschaftstandort BRD fördern. Ein Witz, weil die Parteien nicht einmal die gut ausgebildeten Deutschen hier halten können. Alle vier Minuten verlässt ein Deutscher sein Land. An jedem einzelnen Tag verliert Deutschland ein ganzes Dorf, womit die Zahl der Auswanderer Dimensionen erreicht, wie seit 120 Jahren nicht mehr. Zum Weihnachtsfest 2009 boten deutsche Fluggesellschaften sogar einen Weihnachtsbaumtransport für Auswanderer an.

4 Kommentare zu „Gerichtsurteile und andere Kuriositäten“

Kommentieren