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Asyl in den USA

Die BRD, sonst alles, was die Zeit des dritten Reiches betrifft,  unter Verdammungskuratel stellend, hat das eine und andere Gesetz aus dieser Zeit doch wohlwollend übernommen – die Gesetze eben, die der Politkaste selbst passen: Eines davon ist die Schulpflicht [nicht zu verwechseln mit Bildungspflicht],  die es Eltern bei Strafe untersagt, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Über so einen Fall berichtete Autor Zentralachse in seinem Beitrag: Schulpflicht – der Staat vs. religiöse Eltern.

Ein weiterer Fall ist die Familie Romeike aus BaWü: Auch diese Eltern wollten ihre fünf Kinder zu Hause schulisch bilden. Da ihnen das unter Strafandrohung verwehrt wurde, gingen sie 2008 in die USA und beantragten dort Asyl.  Ein amerikanischer Richter beschied den Asylantrag jetzt positiv:

„Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat eine gut begründete Furcht vor Verfolgung. (…) Deswegen steht ihr Asyl zu, und das Gericht wird ihr Asyl gewähren.“

Das Urteil hat m.E. das Zeug zu einem echten Grundsatzurteil, das Eltern, die ihre Kinder auf keinen Fall in einer staatlichen Schule zwangsbeschulen lassen möchten, neue Möglichkeiten eröffnet.

…..

Es ist bei weitem nicht so, dass hier – wie in der Presse gern kolportiert – nur einige wenige „religiöse Sonderlinge“   das  Schulpflichtgesetz ablehnen. 2006 äußerte sich Vernor Muñoz, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, besorgt darüber, „dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert“.

Hochschulpräsident Dieter Lenzen teilte diese Besorgnis: Deutschland halte als nahezu einziges Land der westlichen Welt an einer rigiden Schulanwesenheitspflicht fest, anstatt die Schulpflicht zu einer Bildungspflicht mit umfassender Orts- und Methodenfreiheit weiterzuentwickeln. In einem Artikel für den TaSp erklärte er,  warum die BRD die Schulpflicht mit Zähnen und Klauen verteidigt. Soviel vorweg: Die Gründe sind nicht schmeichelhaft.

6 Kommentare zu „Asyl in den USA“

  • virOblationis:

    Die gegenwärtige Praxis in unserem Land widerspricht dem Naturrecht. Ein Staat, der sich anstelle der Eltern das erste Recht auf (schulische) Erziehung zuspricht, tendiert zum Totalitarismus.

    Pius XI.: Divini illius magisrtri

    32 Die Familie hat somit unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit strengster Verpflichtung, ein Recht, das jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates vorausgeht, und darum ein unverletzbares Recht gegenüber jeglicher irdischen Macht.

    33 „…Gegen das Naturrecht wäre es daher, wenn das Kind vor dem [eigenständigen] Vernunftgebrauch der Pflege der Eltern entzogen oder wenn gegen deren Willen irgendwie über dasselbe bestimmt würde.“ (S. Th. II – II q. 10, a. 12.)

    [vO: Die natürlichen elterlichen Rechte stehen so hoch, daß es nicht einmal erlaubt ist, ein unmündiges Kind gegen ihren Willen zu taufen.]

    35 In diesem Punkte ist das allgemeine Wertempfinden des Menschengeschlechts derart einheitlich, dass sich jene zu ihm in offenen Widerspruch setzen, die zu behaupten wagen, die Nachkommenschaft gehöre eher dem Staat als der Familie an und der Staat habe ein unbedingtes Anrecht auf die Erziehung. Hinfällig ist sodann der von ihnen dafür angeführte Grund, der Mensch komme als Bürger zur Welt und gehöre darum in erster Linie dem Staat. Sie bedenken nicht, dass der Mensch erst da sein muss, bevor er Bürger sein kann; das Dasein hat er aber nicht vom Staat,
    sondern von den Eltern …

    43 … Zweifach ist also die Funktion der beim Staate liegenden weltlichen Gewalt: die Familie und die Einzelmenschen zu schützen und zu fördern, sie aber nicht aufzusaugen oder sich an ihre Stelle zu setzen.

    45 Ebenso ist es Aufgabe des Staates, dieses Recht im Sinne eines Rechts der Nachkommenschaft zu schützen, wenn die Eltern fehlen oder aus Unfähigkeit oder Unwürdigkeit es moralisch oder physisch an der Erziehung mangeln lassen sollten. … In diesem, übrigens seltenen, Ausnahmefall setzt sich nicht der Staat an die Stelle der Familie, sondern ergänzt das Fehlende und trifft mit entsprechenden Mitteln Vorkehrungen, immer in Übereinstimmung mit den natürlichen Rechten der Nachkommenschaft und den übernatürlichen der Kirche.

  • gast:

    Die BRD, sonst alles, was die Zeit des dritten Reiches betrifft, unter Verdammungskuratel stellend, hat das eine und andere Gesetz aus dieser Zeit doch wohlwollend übernommen

    Zu den Gesetzen die wohlwollend einverleibt wurden gehört das Waffenrecht.Kaiserzeit, Weimarer Republik hatten ein sehr lockeres Waffenrecht, erst die Nationalsozialisten verschärften es. Die BRD behielt es bei.

    Reichswaffengesetz RWG(Auszug)
    §1 Der private Besitz von Waffen ist untersagt, Ausnahmen regelt dieses Gesetz
    §2 Als Waffen im Sinne dieses Gesetzes zählen alle Dinge, die im Anhang B der Reichswaffenverordnung benannt werden.

    §12 Der Besitz dienstlich zur Verfügung gestellter Waffen ist erlaubt. Das Führen der Waffen in der Öffentlichkeit ist im Rahmen des dienstlichen Auftrages genehmigt.

  • Markus:

    „Zu den Gesetzen die wohlwollend einverleibt wurden gehört das Waffenrecht.Kaiserzeit, Weimarer Republik hatten ein sehr lockeres Waffenrecht, erst die Nationalsozialisten verschärften es. Die BRD behielt es bei.“

    Wo hast Du das her? In diesen zwei Quellen ([1], [2]) wird es anders dargestellt (Verschärfung in der Endphase der Weimarer Republik, Erleichterung in der NS-Zeit). Die zweite Quelle zitiert das Waffengesetz von 1938, das nicht mit Deinem Auszug übereinstimmt.

    Tut mir leid für das OT.

  • Freidenker:

    Hinzu kommt noch das in diesem und ähnlichen Fällen die Kinder in Tests geprüft wurden und durchweg bessere Leistungen erbracht haben als ein durschnittliches staatlich beschultes Kind.
    Die Lernfortschritte sollten turnusmäßig kontrolliert werden, wenn keine Defizite festgestellt werden ist es egal wer die Kinder unterrichtet.
    Die USA gibt Eltern welche sich um ihre Kinder kümmern Asyl, im Gegenzug bekommen wir von den USA die Guantanamohäftlinge, mal wieder ein faires Geschäft unter Freunden. 😉

  • Canuck:

    Der Dogmatismus, die Hartherzigkeit, dieser Wille Deutsche gleich zu schalten ist schon beaengstigend.
    In einer mir zugaenglichen Diskussion wurde das folgende Statement gemacht:
    „“In den USA und Kanada ist die Entscheidung, Kinder im Home Schooling zu erziehen, in den Grundgesetzen enthalten. Die UN, eine der sinnlosen Organisationen dieser Welt, will das aendern, d.h. sie will saemtliche Kinder nur durch den Staat erziehen lassen. Deutschland steht da selbst in Europa an erster Stelle.““

    Die beiden letzten Saetze sind bezeichnend;
    vorauseilenede Konformitaet! warum?

    internationale Pluspunkte zu sammeln?
    Hintergrunds Kraeften gefaellig zu werden?
    oder einfach nur ignorantem Zeitgeist zuentsprechen?

    Was meinte eigentlich „Pluralitaet der Gesellschaft? Toleranz? religioese Freiheit?
    Fuer andere aber nicht fuer euch Deutsche?
    Hier noch ein paar links:
    http://www.hslda.org/hs/international/Germany/

    http://www.coralridge.org/medialibrary/default.aspx?mediaID=CRH0930_F

    hier oben was die UN moechte

    http://www.hslda.org/hs/international/Germany/200811170.asp

    http://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/html/pe_bissingen.html

  • Canuck:

    kommentar futsch? waren doch nur drei links?
    bitte diesen loeschen wenn „gefunden“
    Danke

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