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Noch einmal Doppelpass

Die Preußische Allgemeine über die Doppelte Staatsbürgerschaft, die die CDU – als Oppositionspartei dagegen – jetzt als Regierungspartei doch einführen will [eigener Artikel darüber hier]. Der PAZ-Artikel ist hochinteressant, weil er  Fragen stellt und zusätzliche wichtige Punkte anspricht. Wie z.B. den, wieso die Bundesregierung auf Nachfragen der PAZ keine Antworten hatte über die konkreten Auswirkungen auf Bürgerrechte, Wehrpflicht sowie Erb-, Familien-, Steuer- und Konsularrecht. Darf der Doppelstaatler in beiden Ländern die Regierung wählen? Welches Land darf ihn zum Wehrdienst ziehen?

Alles das wird nicht geklärt –  und das in einem Land, in dem es für alles staatliche Informationsbroschüren gibt. Unter Umständen lege der deutsche Staat jenen Kindern mit doppelter Staatsbürgerschaft bereits ein vergiftetes Geschenk in die Wiege, überlegt PAZ und erklärt das  anhand eines konkreten Beispiels: Der konsularische Schutz kann flöten gehen:

Das kann beispielsweise für eine junge Doppelstaatlerin, deren Eltern aus dem Iran stammen, schnell gefährlich werden. Zwar kann sie sich in Deutschland im Vertrauen auf ihre deutschen Staatsbürgerrechte von der islamischen Religion ihrer Familie abwenden, doch im Falle eines Besuches bei ihrer Verwandtschaft im Iran kann sie als iranische Staatsbürgerin deswegen ohne Anspruch auf deutschen konsularischen Schutz nach iranischem Recht, also der Scharia, verurteilt werden.

Das vergiftete Geschenk

4 Kommentare zu „Noch einmal Doppelpass“

  • gast:

    Geht aber auch umgekehrt. Seit 2000 hast du als Deutscher die Möglichkeit deine Staatsbürgerschaft zu behalten. Auch wenn du ausgewandert bist und dauerhaft in einem anderen Land lebst und arbeitest. Guckst du hier

    Hatte man sich entschlossen, dauerhaft im Ausland zu leben und die dortige Staatsbürgerschaft zu beantragen, musste man dafür erst einmal die deutsche aufgeben. Doch seit einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, hat sich das geändert. Nun ist es unter gewissen Voraussetzungen von deutscher Seite aus möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, sofern denn das Gastland auch keine Einwände dagegen hat

    http://www.misterinfo.de/publish/auskunft-und-infos/die-doppelte-staatsbuergerschaft

  • Anna Luehse:

    # gast

    Diese Regelung gilt nur, wenn das aufnehmende Land seinerseits die eigene Staatsbürgerschaft anbietet z.B. Argentinien.

    In Kanada gilt die Regelung nicht. Wer die kanadische Staatsbürgerschaft erwerben will, muß danach ansuchen und die bisherige aufgeben. Jedenfalls war das bisher die allgemeingültige Regelung dort.

  • Anna Luehse:

    Die CDU gibt sich alle Mühe, die Bereicherung auszuweiten.

    In Mainz, schallt jetzt vom Kirchturm der Muezzin-Ruf, getarnt als Kunst.
    Eine Kunstaktion sorgt in Mainz für Aufsehen: Von einem Kirchtum der deutschen Stadt erschallen laute Muezzinrufe.
    Laute Muezzin-Rufe im Wechsel mit Glockenläuten haben Passanten in Mainz verblüfft. Die Klanginstallation in der Fußgängerzone solle zum friedlichen Zusammenleben von Muslimen und Christen aufrufen, teilte die Berliner Konzeptkünstlerin Miriam Kilali am Freitag mit.

    Die „aktuelle Zuspitzung der emotionsgeladenen öffentlichen Diskussionen, Ressentiments, Ausgrenzung und Feindseligkeiten sind Anlass für diesen klanglichen Eingriff in den öffentlichen Raum“. Die Muezzin-Rufe und das Glockenläuten vom Band sollten von Lautsprechern im Dach der Antoniuskapelle in der Innenstadt am Freitag und Samstag jeweils um 10.00, 14.00 und 17.00 Uhr sechs Minuten lang übertragen werden
    http://kurier.at/kultur/1973577.php

  • aloha:

    Vermutlich werden diese Heimatlosen die Rechte beider Staatsbürgeschaften genießen, die Pflichten aber gekonnt ignorieren. Z.B in der Türkei den Führer Erdogan wählen und hier die Grünen, damit die Kolonialisierung doppelt gut voranschreitet.

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