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AG

1891 veröffentlichte Leo XIII. (1878 – 1903) die Enzyklika „Rerum novarum„, die die neuere katholische Soziallehre begründete. Anläßlich des vierzigsten Jahrestages des Erscheinens dieses Rundschreibens veröffentlichte Pius XI. (1922 – 1939) 1931 „Quadragesimo Anno„. Darin blickte er zurück auf die Wirkungsgeschichte, die „Rerum novarum“ entfaltet hatte. „Quadragesimo anno“ ergänzte auch Punkte, die in der älteren Enzyklika noch fehlten.

„Rerum novarum“ hatte das Privateigentum des Unternehmers gegen den Sozialismus verteidigt. Doch auch der Arbeiter müsse über seinen Lohn frei verfügen können, um sich Eigentum zu verschaffen, etwa ein Grundstück zum Bau eines eigenen Hauses; die freie Verfügung schließt eine allzu hohe Besteuerung aus.

„Quadragesimo anno“ beleuchtet den Doppelcharakter des Eigentums: Es dient dem Besitzer zu dessen Lebenshaltung, hat aber neben dieser individuellen Komponente auch eine soziale. Das Privateigentum darf nicht zum Schaden der Mitmenschen benutzt werden.

„Quadragesimo anno“ gesteht wirtschaftlichen Zielsetzungen Eigenständigkeit zu, also daß sie von der Ökonomie, nicht der Theologie bestimmt werden. Doch auch die Wirtschaft darf der Bestimmung des Menschen nicht widersprechen.

Das Eigentum darf nicht zum Schaden der Allgemeinheit verwendet werden, es soll vielmehr im Sinne der Großzügigkeit und Wohltätigkeit eingesetzt werden. Vorstellbar wäre m.E. beispielsweise eine Stiftung, die ein erfolgreicher Unternehmer ins Leben ruft.

Doch frage ich mich, wie sich das zuletzt Ausgeführte mit der Unternehmensform der Aktiengesellschaft vereinbaren läßt. Aktionäre, Aufsichtsrat und Vorstand treten an die Stelle des Unternehmers, dem die Produktionsmittel gehören. Gewiß, auch er muß darauf aus sein, erfolgreich zu wirtschaften, doch kann er nebenbei auch seine privaten Interessen aus dem Gewinn fördern, z.B. wie gesagt in Form einer Stiftung. Doch wie verhält sich dies im Falle einer Aktiengesellschaft? Das einzige allen Aktionären gemeinsame Interesse besteht ja im Gewinn, den das Unternehmen erzielt, um möglichst große Dividenden ausschütten zu können und die Aktie im Wert steigen zu lassen. Wie sollte ein derartig geführtes Unternehmen im Sinne der Großzügigkeit und Wohltätigkeit mit dem Eigentum umgehen? Allenfalls wenn es der Öffentlichkeitsarbeit nützt oder andere Vorteile zu erlangen sind, wird der Anschein eines solchen Handelns erweckt werden.

1 Kommentar zu „AG“

  • Canuck:

    „“Doch frage ich mich, wie sich das zuletzt Ausgeführte mit der Unternehmensform der Aktiengesellschaft vereinbaren läßt.““

    Mut zu differenzieren.
    Erbpachten wurden soweit ich erinnere an statischen „benchmarks“ gemessen, d.h. diese lagen in einem begreifbaren und nachfühlbaren Bereich.

    Wenn ich z.B. die gestrige Diskussion in Kevil’s Ackermann Story verfolge, sehe ich Unwilligkeit die verschiedenen Aspekte von Einkommen und was das verdienen dessen angeht, angemessen zu bewerten.

    Sozialismus verdrängt und degeneriert menschliches Verhalten.
    „Ackermann Wirtschaft“ und der (beinahe) freie Griff in die Kassen untergräbt alles was wichtig ist in einer Gemeinschaft.

    Es geht doch nicht um Gleichmacherei sondern ums Differenzieren…
    Bäume wachsen nicht in den Himmel warum dann diese Exzesse?

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