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Klage gegen den Haftungsplan der Polit-Elite

Die Maastricht-Kriterien [und in Folge der Stabilitätspakt] sollte verhindern, dass Euroländer zu hohe Defizite und damit zu viele Schulden verursachen. Und die No-Bailout-Klausel verbietet es dezidiert, dass die EZB Mitgliedsstaaten Geld leiht oder dass Staaten zur Rettung von anderen verpflichtet werden. Jedes Land müsste selbst einen Weg finden, um übermäßige Schulden wieder abzubauen.


Es war klar, dass EU-Erlasse in dem Moment das Papier nicht mehr wert sind, auf dem sie geschrieben wurden, wo der Erlass den Interessen des Molochs zuwiderläuft. Unter dem Beifall diverser Tasten-Beauftragter soll der deutsche Steuerzahler nun mit satten 8 Milliarden Euro für das bankrotte Griechenland [und wohl vor allem auch diverser Banken] zur Ader gelassen werden – die EU wird damit zu einer Haftungsgemeinschaft.

Die Professoren und Ökonomen Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty klagten bereits 1998 gegen die Einführung des Euro, weil sie exakt diese Entwicklungen voraussahen [zur Vertiefung dieses Punktes Vaterlandsartikel Die Eurozone wackelt]. Sie haben angekündigt, erneut vor das BVerfG zu ziehen, sollte die EU die No-Bailout-Klausel außer Kraft setzen. Klageschrift gegen den Euro.

Grundlage der Klage wird dabei das Urteil des BVerfG von 1993 sein, in dem festgelegt ist, dass in dem Fall [A.d.V: Umwandlung der EU von einer Stabilitätsgemeinschaft in eine Haftungsgemeinschaft] die vertragliche Konzeption verlassen wird und einem Ausscheiden Deutschlands aus der Währungsunion keine institutionellen Vorkehrungen entgegenstünden.

[1] Studie des Zentrum für Europäische Politik [CEP]: Keine Euro nach Athen tragen. Warum ein Bail-out Griechenlands ökonomisch abzulehnen und juristisch unzulässig ist.

6 Kommentare zu „Klage gegen den Haftungsplan der Polit-Elite“

  • Blond:

    Wird die Klage die „8-Mill.-Beteiligung“ Deutschlands genauso verhindern,
    wie die Klage gegen den Lissabon-Vertrag den Selben
    NICHT
    verhindert hat?
    Wenn die Chancen genauso stehen, ist es raus geworfenes Geld
    und Augenwischerei.
    Ich glaub denen kein Wort

  • Blond:

    Ich habe das Gefuehl, dass diejenigen, die jetzt wieder „drohen“ zu klagen,
    genau so geklagt haben und erneut klagen, dass es verloren geht,
    um vorzutaeuschen, da klagt doch schon wer –
    denn alle Klagen dieser Leute gingen bisher ohne Muehe baden.

  • Bernhard:

    Tja, trotz alledem hat es was aufsich.
    Sollte es trotzdem nur ein Fake sein, die Klage, dann sollte man sich das drumherum auch ansehen, denn der deutsche Bürger wird somit aufgeklärt und das läßt sich nicht vom Tisch wischen.

  • Anna Luehse:

    Das BVerfG hat in seinem sog. Maastrichturteil z.B. festgestellt, daß die BRD aus der Währungsunion ausscheiden könne/müsse, wenn… Es hat die Mahnungen der Kläger quasi als unbegründet dargestellt – allerdings sind jetzt die Beweise möglich.
    Ferner hat das Gericht in Sachen Lissabonvertrag z.B. auch erkannt, daß die Währungsunion keine Haftungsunion sein darf.
    Und genau das ist jetzt eingetreten.

    Es bleibt demnach keine andere Wahl, als wieder vor Gericht zu ziehen und die Lage erneut beurteilen zu lassen. Das Gericht wird Farbe bekennen müssen, wo es steht und ob der Rechtsstaat in unserem Land wenigstens noch nicht überall aufgehoben ist. Ich begrüße deshalb die erneute Klage, ohne allerdings zuviel Hoffnung in den Gerichtsentscheid zu legen.

    Ungeachtet der Entscheidung hat eine solche Aktion auch politische Signalwirkung.

    Wer möchte kann Prof. Dr. Wilhelm Hankel durch Unterschrift unterstützen: http://www.dr-hankel.de/brief-an-die-bundesregierung/

  • @ Anna

    Dank für deinen Hinweis. Ich habe den Link zu einem eigenen Beitrag genutzt und den Brief samt Link eingestellt – unterschrieben habe ich bereits.

  • Mit etwas Zeitversatz, wie jetzt geschehen, erkennt man wie restriktiv und dramatisch die Entwicklung weitergeht. Es wird keine Umkehr mehr geben. Eben alternativlos!

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