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Zensurvizeweltmeister Deutschland

Das  Zensurbedürfnis  deutscher staatlicher Stellen wird nur noch von Brasilien übertroffen – bei der Entfernung von Videos, Blogeinträgen und Suchtreffern landet D. auf Platz zwei. Möglich macht dieses Ranking das  „Government Request Tool„, das Google als Mittel der Transparenz einsetzt.

In der neu veröffentlichten Landkarte mit der Überschrift “Regierungsanfragen” gibt es ein Länder-Ranking, das anzeigt, wie häufig einzelne Staaten in das Netz eingreifen: Deutschland belegt mit 188 Löschanfragen zwischen Juli und Dezember 2009 den zweiten Platz hinter Brasilien, liegt aber immerhin noch vor Indien.

In 94,1 Prozent der Fälle wurde den deutschen Anträgen auch Folge geleistet – auch das ist überproportional. Übrigens, zum Vergleich: Frankreich, Belgien, die Niederlande, Schweden, Finnland und die Schweiz – keines dieser Länder hat mehr als zehn Gesuche Richtung Google abgeschickt.

Und: Deutschland ist nicht nur im Löschen spitze, sondern auch beim Hinterherschnüffeln der Bürger. Im selben Zeitraum stellte die Regierung bei Google 458 Anträge auf Datenherausgabe und schafft es damit auf Platz sieben der Liste.

Basic Thinking. Neuer Google-Zensurindex: Deutschland spielt ganz oben mit.

Zumindest was die Suchtreffer betrifft,  ist es relativ einfach, der Zensur- und Schnüffelwut deutscher Amtsträger einen Riegel vorzuschieben. Einfach google.at oder google.ch benutzen oder überhaupt kein Google: Die Suchmaschine Bing z.B. ist spitze.

7 Kommentare zu „Zensurvizeweltmeister Deutschland“

  • Friedrich:

    Achtung, Kotztüte bereithalten: Das ehemalige Nachrichtenmagazin Spiegel bemüht sich, unsere Internetzensur wegzuargumentieren.

    Banal wären die Fälle, das sei gar keine Zensur, Google fasse da Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören, und am Ende argumentieren sie , die Löschbefehle würden nur geltendes Recht umsetzen.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,690278,00.html

    Klaro, die Lösch und Sperrbefehle in China und anderen repressiven Staaten entsprechen auch geltenden Gesetzen. Denen, die die Zensurstaaten selbst erlassen. Uaaaaah sind diese staatshörigen Journis abstoßend *schludder*.

  • Meyer:

    Daß die Bundesrepublik keine Demokratie ist, haben einige Rechtsprofessoren, allen voran von Arnim, bewiesen.

    Daß die real existierende Bundesrepublik kein freiheitlicher Staat ist, beweist unter anderem Google.

    Angenommen, man sei ein Soldat und hat den Eid geleistet: Was sollte man gegebenfalls an der Bundesrepublik noch verteidigen? Antwort: Nur noch den Rest „Deutschland“ der noch in der Bunderepublik enthalten ist. Besonders viel ist das nicht.

    Ich bin ein deutscher Patriot. In dem Maße, wie die Bundesrepublik gegen dieses Deutschland gerichtet ist, richte ich mich gegen diese real existierende Bundesrepublik

    Verfassungspatriotismus? Gerne! Da bin ich aber offensichtlich alleine! In der real existierenden Bundesrepublik interessiert sich sonst keiner für Freiheit und Rechtsstaat. Die Bundesrepublik entwickelt sich zum Feind ihrer Bürger und geht damit den Weg der DDR eins zu eins nach. Damit ist sie auch keine res publica, Republik, mehr.

    Und damit kann man getrost sagen, daß alle wesentlichen Verfassungsgrundsätze bloß Druckerschwärze sind, die das Papier nicht wert ist, auf dem sie gedruckt sind. Diese Bäume hätte man lieber stehen lassen sollen.

  • Freidenker:

    @ Meyer
    Verfassungspariotismus kann sich nur auf die zuletzt gültige deutsche Verfassung 1919 begründen.

    Die BRD als Verwaltungskonstrukt der Alliierten hat und brauchte nie eine Verfassung, dies ist souveränen Staaten vorenthalten.

    Das Grundgesetz ist keine Verfassung !!!

    Es mag sich nach Wortklauberei anhören, aber die Auswirkungen dessen in Politik und Wirtschaft sind für aufmerksame Menschen täglich in den „Nachrichten“ zu sehen.

  • Meyer:

    @ Freidenker

    Selbstverständlich ist das Grundgesetz eine Verfassung. Eine materielle (also mit der tatsächlichen Funktion), ebenso wie eine formelle (mit dem rechtlichen Rang).

    Nur weil der Staat, das Deutsche Reich, fortbesteht, besteht die Verfassung deswegen noch lange nicht weiter. Auch eine Argumentation mit Art. 148 HLKO hilft nicht weiter, weil diese keine innerstaatliche Wirkung entfaltet.

    Die Frage des Fortbestehens ist allerdings noch nicht völlig geklärt, wenn auch durch die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft ausdiskutiert, die sich für IDENTITÄT entschieden haben: Die Bundesrepublik und das Deutsche Reich sind ein und dieselbe Person. Dies ist auch völkerrechtlich anerkannt (BVerfGE 37, 1).

    Ob die Bundesrepublik nur ein sehr weitgehendes „Organ“ des Deutschen Reiches sein könnte, wäre die andere, nicht mehr vertretene Auffassung. Das wäre aber ein sehr weitgehendes „Organ“, also ein Organ, das in sich alle Organe umfaßt und wiederum in diese unterteilt ist. Das wirft aber die rechtstheoretische Frage auf, in wie weit eine rein juristische (also nicht reale) Person eine andere juristische Person im Staatsrecht vertreten kann. Aber letztlich könnte man hier aber die Behörden und Organe der Bundesrepublik als Untervertreter ansehen. Das ist wohl nicht völlig abwegig.

    Nur: Es ändert an der Antwort der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung nichts.
    Ein so weitgehend zur Vertretung tätiges Organ kann natürlich auch die Verfassung ändern oder ersetzen. Einzig über die Existenz eines etwaigen von der Bundesrepublik abstrakten Deutschen Reiches könnte sie nicht verfügen; weder Staats- noch völkerrechtlich noch rechtstehoretisch.

    Anmerkung 1:
    Das Recht folgt der Macht. Ob man will oder nicht. Ohne Macht kein Staat. Ohne Staat keine Verfassung. – Das ist eine rechtsphilosophische Frage.

    Anmerkung 2:
    Die stärkste Mindergeit in der Jurisprudenz geht übrigens nicht von einer Abstraktheit zwischen Deutschem Reich und der Bundesrepublik aus, sondern von dessen Untergang 1945. Sie argumentieren mit der Jellinek’schen Drei-Elemente-Lehre, die Staatsgewlt, Staatsgebiet und Staatsvolk als empirische Elemente benennt, die für jeden Staat konstituierend sei. Diese Rechtsansicht fordert eine tatsächlich wirksame staatliche Zentralgewalt als Effektivität des Staatsgewaltbegriffs. Diese hat es tatsächlich bis 1949 nicht gegeben.
    Daß dies die „linke“ Meinung ist, braucht hier nicht betont zu werden.

    Einer der größten deutschen Staatsrechtler, Prof. Maunz, LMU, München, schrieb regelmäßig unter Pseudonym für NPD- und DVU-nahe Zeitungen. Selbstverständlich vertrat er die volle Identitätslehre.
    Dasselbe gilt für den Lehrstuhl Prof. Isensees, Uni FWU, Bonn, den inoffiziellen Carl-Schmitt-Nachfolger.

  • Obrigkeit:

    OT: Bürger in Wut fordern Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizeibeamte.
    Den neuen Redebeitrag von Jan Timke (BIW)findet ihr u.a. hier:
    http://blaulicht-blog.de/?p=1561

  • Zensiert wird im Moment überall.

    Mir ist ähnliches ist mir beim Regionalsender „regensburg-digital“,

    http://r-digital.de/ , widerfahren.

    Selbst bei Anfragen, warum, wieso, weshalb bekommt man keine Antwort, sondern es wird der Beitrag sofort gelöscht.

    Ein Gegenkommentar von mir „wartete“ alleine schon rd. 36 Std. auf „Zulassung“ bevor er gelöscht wurde.

    Das ist Zensur par exelance….

    Oder sind das alles nur Vorläufer und das Internet doch bald „reduziert“, dann auf „Int 2“ Bezahl-Internet umgestellt?

    http://honigmann-derhonigmannsagt.blogspot.com/

  • http://www.runder-tisch-niederbayern.de berichtet über vorbeugenden Zensurfilter im öffentlichen Internetcafe des Kurhauses Bad Füssing. Das gibt es wohl tausenfach in Deutschland und keiner bemerkt es.

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