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Neues zur vertragswidrigen Transferunion

Eigentlich war die Transferunion, euphemistisch Stabilitätspakt genannt, auf drei Jahre begrenzt. Eigentlich. Geglaubt hat das sowieso niemand, der sich mit den Gepflogenheiten deutscher Politiker im Verbund mit der EU auskennt – es war klar, dass die vertragswidrige Nacht-und Nebelaktion zur „Rettung Griechenlands“ nur der erste Schritt zur Transferunion war, so wie sie seit Einführung des Euro anvisiert wurde. Die typische Salamitaktik. Dass Merkel sich jetzt mit ihren Sanktions-Vorstellungen nicht durchsetzen konnte, wen überrascht das: Die Umverteilungsmaschinerie ist endlich beschlossen, da werden sich die EU-Mitgliedsländer doch keine Sanktionen vorschreiben lassen. Es wird also weitergehen mit Vertuschung, Krisenplänen und Schönmalerei. So lange, bis gar nichts mehr geht.

Steltzer fasst in der FAZ den Vorgang treffend zusammen: Von der Währungs- zur Transferunion.

Mit einem rechtlichen Kniff, durch den eine aufwendige Änderung der EU-Verträge nicht mehr nötig sein soll, stimmte Frau Merkel die EU-Partner gnädig. Der eindeutig formulierte Artikel 125 der EU-Verträge, der die Haftung eines Landes für die Schulden eines anderen („Bailout“) verbietet, wird nicht angetastet. Dafür soll der Artikel 122 überdehnt werden. Auf diesen hatte man sich schon beim Spannen des Rettungsschirms über 750 Milliarden Euro berufen. Der Artikel 122 erlaubt im Fall von „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen“, die sich der Kontrolle eines Mitgliedstaates entziehen, ausnahmsweise den finanziellen Beistand in der EU.

Mit so etwas wie „Zahlungsunpässlichkeit“ soll also der klare Haftungsausschluss ausgehebelt werden. Soll das womöglich das Bundesverfassungsgericht beruhigen? Das nennt man Chuzpe: Erst türmen Politiker jahrzehntelang Staatsschulden auf, dann setzen sie aufkommende Zweifel an den Märkten an der Bedienung der Schulden mit einer Naturkatastrophe gleich, die vom Himmel fällt, und am Ende könnten auch noch die Nachbarn die Schulden übernehmen. Das ist politisch und ökonomisch nichts anderes als eine Einladung, auf Kosten anderer zu leben.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Professoren Hankel, Starbatty, Schachtschneider und Nölling gegen den „Euro- Rettungsschirm“ angenommen. Prof. Dr. Hankel teilt auf seiner Homepage den neuesten Stand des Prozessverlaufes mit:

»Zum Prozessverlauf ist mitzuteilen: Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klagen gegen die steuerfinanzierten Euro-Rettungsschirme als klare Verstöße gegen die EU-Verträge und unser Grundgesetz angenommen und diesmal nicht zurückgewiesen wie vor zwölf Jahren unsere Klage gegen die Einführung des Euro. Das Gericht hat die Klage den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) zur Stellungnahme vorgelegt. Das Verfahren ist also eröffnet: ›Die Kugel hat den Lauf verlassen und fliegt.‹

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