Inhaltsverzeichnis

Liberale Ethik

Dem Liberalismus geht es um den einzelnen Menschen, aber nicht um den konkreten in einem Gemeinwesen heimischen, in eine Familie eingebundene, in einer bestimmten Landschaft  verwurzelten Menschen, sondern um ein abstraktes Individuum. Armin Mohler hat dies in seinem Essay „Gegen die Liberalen (1988 / 2010)“ sehr anschaulich beschrieben: “ ‚Individuum‘, wie die Liberalen es sich vorstellen, ist er (sc. ein Mensch) höchstens mitten in der Nacht, wenn er um drei Uhr erwacht, alles um ihn reglos ist, alle Fäden zum Leben abgeschnitten… – und er das Gefühl hat, in nichts verwoben und verwickelt zu sein.“ Zuvor heißt es: „Die Vorstellung eines autonomen ‚Individuums’…ist die schlimmste aller Abstraktionen.“ Daher: „“… das Individuum gibt es gar nicht.“ Denn es ist, so ist sinngemäß zu ergänzen, eine Abstraktion, und solche existieren nur im Geiste, nicht in der sinnlich wahrnehmbaren Welt.

Als  Charta der liberalen Ethik darf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 wohl bezeichnet werden. Sie stellt das Individuum nicht nur ins Zentrum, sondern handelt von gar nichts anderem als dem Individuum. Dessen von Mohler angeprangerte Abstraktheit kommt in der „Erklärung“ sogleich zum Ausdruck, wenn es im 1. Artikel heißt, alle Menschen seien „free and equal in dignity and rights“ geboren, frei und gleich in Würde und Rechten. Dieser Satz macht angesichts der empirischen Realität keinen Sinn, denn der Mensch wird als hilfloses Wesen geboren, völlig abhängig von der Außenwelt, verköpert vor allem durch die Mutter. Natürlich sind die Menschen auch nicht gleich, weder bei der Geburt, noch später. Und warum sollte ihnen eine Würde zugesprochen werden, wenn sie nur Zufallsprodukt biologischer Vorgänge sind, die ihre Gestalt und ihren Charakter erst durch die „Umstände“ gewinnen, unter denen sie fortan leben. – Was vorgeburtlich nur ein Zellhaufe ist, bleibt auch nach der Geburt grundsätzlich dasselbe. Wenn dem also keine Würde zukommt, welche Rechte sollte er dann von Beginn an haben?

Diese zitierten Worte aus dem 1. Artikel werden verständlich, wenn man sie auf dem Hintergrund der biblischen Theologie liest, die dem Menschen eine Gottebenbildlichkeit zuerkennt. Die dem Menschen gegebene Vernunft entfaltet sich im Laufe des Lebens und eröffnet ihm später die Freiheit, schlechte Taten mehr oder weniger genau zu erkennen, um sich davon fernzuhalten; insofern kann ihm mit seiner Würde zugleich auch die Freiheit zuerkannt werden, obwohl er sie noch nicht von Beginn an nutzen kann oder als geistig Behinderter nie in der Lage dazu sein wird. Dem Menschen stehen genau die Rechte von Beginn an zu, die es ihm ermöglichen, seinen sittlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Menschen sind zwar keineswegs gleich, werden von Gott aber ohne Ansehen der Person gerichtet. – Gott und Heilige Schrift werden in der „Erklärung“ wohlweislich nicht erwähnt. Man verdiesseitigt, säkularisiert, und meint, auf das durch die biblische Religion erlangte Gute dennoch nicht verzichten zu müssen.

Das Individuum steht im Zentrum der „Erklärung“ und ihm werden lauter Rechte zugesprochen. Es geht überhaupt nur um das Individuum, das sich nach seinem Gusto ausleben darf und dabei rundum versorgt zu werden hat (Art. 22 – 27). Erst zum Schluß versucht die „Erklärung“, dem Individuum und dessen Entfaltung nach eigenem Belieben Grenzen zu setzen durch nicht näher definierte Pflichten gegenüber der „community“, die ihm sein Dasein als Individuum ermöglicht; damit dient also das Individuum wieder nur sich selbst. Schließlich soll man auch mit der Entfaltung seiner selbst dort anhalten, wo man die Rechte des andern Individuums berührt (Art. 29). Aber dies wirkt unecht; es paßt nicht zum Vorherigen, denn es sucht einen übergeordneten Standpunkt einzunehmen und von dort aus zu begrenzen, während es doch eigentlich immer nur um das Individuum geht. Warum sollte dieses plötzlich für ein anderes Individuum etwas übrig haben? Soll dieses doch für sich selbst sorgen!

Im Grunde geht es der liberalen Ethik nur um das Individuum und dessen Rechte, nicht um das Gemeinwesen und nicht um andere Menschen, die durch die Taten eines Individuums zu Schaden kommen. Dies zeigt sich regelmäßig vor den Gerichten liberaler Gesellschaften, denen es nicht um Volk und Staat, auch nicht um die Leidtragenden eines Verbrechen geht, sondern um den Täter, der selbstverständlich nicht in erster Linie zu sühnen hat, sondern vor allem so gebessert werden soll, daß seine freie Entfaltung künftig ohne schädliche Nebenwirkungen bleibt. Dem Geschädigten bleibt nur der Schade.

 

Kommentieren