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fiat justitia aut pereat mundus (4)

Aus den gelegentlichen Übereinkünften zwischen einzelnen Familien vor dem Beginn des Neolithikums werden dauerhafte hervorgegangen sein, so daß allmählich eine vorstaatliche Gesellschaft entstand. – Um die Egalität aufrecht zu erhalten, mußten die Familien einander gleichen. Wenn hinsichtlich der Sprache, Kultur und Religion allzu große Unterschiede bestanden hätten, wäre ein – auf Gegenseitigkeit gegründeter und im allgemein geltenden Recht fixierter – Zusammenschluß kaum erfolgt; treten gravierende Unterschiede aber nachträglich auf, droht die eine Gesellschaft in einander ausschließende Teile zu zerbrechen, z.B. wenn die Religion einiger Familien den ihr Angehörenden gebietet, Ehen nur mit denjenigen zuzulassen, die denselben Kult pflegen, wodurch andere Familien derselben Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es läßt sich dann irgendwann auch kein einheitliches Recht mehr aufrechterhalten. – Taucht also eine bis dahin fremde, exklusive Religion auf und verschwindet nicht wieder, so verdrängt sie entweder die bisherige, oder es entsteht eine Parallelgesellschaft mit eigenem Recht; als Beispiel wurde im zweiten Teil das Judentum der vormodernen Zeit genannt, also bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Gegenwärtig entwickeln sich mohammedanische Gemeinden hin zu Parallelgesellschaften, in denen die Scharia herrscht, was irgendwann offiziell anerkannt werden könnte.

Die Bildung einzelner Stände hingegen hat keine die einheitliche Gesellschaft sprengende Kraft. So können sich einzelne Familien auf bestimmte ökonomische Tätigkeiten spezialisieren, ohne daß sie deshalb eine Parallelgesellschaft errichteten. Ganz anschaulich erzählt das Buch der Genesis, wie aus der Familie des Ackerbauern Kain auch die Stammväter von Viehzüchtern, Musikern und Schmieden hervorgehen.* – Ihren Ursprung haben Kultur und Religion in den Familien, doch eröffnet deren Zusammenschluß zur Gesellschaft neue Möglichkeiten; so wäre die Errichtung des Monuments von Stonehenge einer einzelnen Familie unmöglich gewesen.

* Gen. 4, 17 – 24

Die Religion ist weniger Privatsache* als Famlienangelegenheit, so daß man auch im Neuen Testament noch öfter davon hört, daß jemand mit seinem ganzen Hause gläubig wurde.** Insofern die Religion Konsequenzen für das Zusammenleben als Gesellschaft hat, ist sie auch von öffentlichem Interesse, und so beschlossen um das Jahr 1000 die zum Althing zusammengetretenen freien Bauern Islands die Annahme der katholischen Religion, nachdem verschiedene Glaubensboten, zuerst irische, dann auch angelsächsische, dort gewirkt hatten.*** Freilich nimmt ein solcher Beschluß dem Einzelnen nicht die Entscheidung für ein Leben im Glauben ab, doch es erleichtert ihn ungemein. – Die moderne Gesellschaft ohne allgemein anerkannte Religion erscheint vor solchem Hintergrund als Zerfallsprodukt.

* Daher irrt der Liberalismus, wenn er die Religion zur Privatangelegenheit erklärt.

** z.B. Joh. 4, 53; mag in solchen Fällen dem Vater der Familie eine die entscheidende Rolle zukommen, so ist für deren Religiosität, zumindest im Christentum, die Frau des Hauses von konstitutiver Bedeutung, weil ohne sie eine dauerhafte Verankerung im Leben der Familie nicht gelingen kann. (Der Islam ist ganz anders geartet, da er nicht auf die Heiligung des Einzelnen, sondern auf eine – nach seinem Recht gestaltete – Gesellschaftsordnung abzielt; daher repräsentieren auch vor allem Männer den Islam, denn der Schwerpunkt männlicher Tätigkeit liegt im öffentlichen Bereich.)

*** Noch bis 1262 bestand die politische Eigenständigkeit des durch skandinavische Kolonisten seit dem 9. Jahrhundert besiedelten Island, das dann dem Königreich Norwegen angeschlossen wurde und so unter ein staatliche Obrigkeit kam. Übrigens lebten irische Einsiedler bereits vor den Wikingern auf Island; das Christentum war also schon dort, als sich die Kolonisten auf der Insel niederließen.

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Familien und Gesellschaft gemeinsam konstituieren das Volk (bzw. den Volksstamm). – Dabei liegt der Schwerpunkt weiblicher Tätigkeit in den Familien; die Moderne wertet dies als „die drei k – Kinder, Küche, Kirche“ ab, da sie die Gesellschaft absolut setzt und deren eigenständiges Fundament in der Familie nicht begreift. Locke versteht – ähnlich wie Hobbes – die Gesellschaft seiner Zeit als einzige Gestalt menschlichen Zusammenlebens, und zwar einerseits, hypothetisch von ihrer staatlichen Obrigkeit entkleidet, als Naturzustand, der andererseits durch Abschluß eines Vertrages eine staatliche Ordnung erhält, die dem Individuum Vorteile bietet, da sein Privateigentum gesichert wird, wie im dritten Teil deutlich wurde.

Wenn die Gesellschaft absolut gesetzt wird, verflüchtigt sich auch alles Volkstümliche samt der Kultur, und auch die Religion wird davon betroffen, zumindest die christliche, wenn dem Volk eines seiner beiden konstituierenden Elemente, nämlich die Familie, abhanden kommt; die absolut gesetzte Gesellschaft gleicht einer „Dame ohne Unterleib“. – Der individuelle Charakter eines Volkes ergibt sich neben der gemeinsamen Herkunft, für das ein Connubium unabdingbar ist,* aus der Beheimatung in einer bestimmten geographischen Region (so Hippokrates)** und der Geschichte samt kultureller Entwicklung (so Herodot)***. [@ Konservativer: Von daher also verstehe ich das sich nur langfristig wandelnde Wesen eines Volkes, also auch das deutsche Wesen.]

* das „Blut“

** der „Boden“

*** Diesen Aspekt könnte man nach „Blut“ und „Boden“ als „Bewährung“ bezeichnen.

Einer absolut gesetzten Gesellschaft kann hingegen jeder beliebige Mensch in derselben Weise angehören, gleich ob er nun erst in diesem Jahr eingereist ist oder seine Vorfahren seit der Bronzezeit im Lande leben, denn wenn es sich um eine reine Rechtsgemeinschaft handelt,* kann der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Volk, der Herkunft, keinerlei Bedeutung zukommen. Außerdem hat die ihren familiären Unterbau verleugnende Gesellschaft nur willkürlich gezogene geographische Grenzen, die man bei sich bietender Gelegenheit ignorieren mag. – In der Praxis jedoch wird massenhafter Zustrom von Kulturfremden die Gesellschaft zerteilen, da sich der Mensch eben tatsächlich nicht auf sein gesellschaftliches Wesen reduzieren läßt. Die von der Moderne errichtete Einheitsgesellschaft, die sämtliche Bürger demselben Recht zu unterstellen beansprucht,** wird damit aufgegeben und in eine Mehrzahl von Parallelgesellschaften mit je eigenem Zivilrecht zerbrechen, so lange noch zusammengehalten durch eine staatliche Obrigkeit, wie diese es vermag, das Strafrecht in jedem Teil der zerbrochenen Gesellschaft in gleicher Weise durchzusetzen. Fällt auch dies weg, wird der nach der Gesellschaft auch der Staat auseinanderbrechen.

* Stichwort: „Verfassungspatriotismus“

** Gleichheit vor dem Gesetz

 

4 Kommentare zu „fiat justitia aut pereat mundus (4)“

  • Konservativer:

    Sehr geehrter virOblationis

    Kein Einspruch meinerseits.
    Mein Einwand in dem Kommentar an anderer Stelle bezog sich auf die Verortung einer gewissen, speziellen Hybris („An meinem Wesen soll die Welt genesen“) im deutschen Wesen.

  • virOblationis:

    Sehr geehrter Konservativer!

    Wohl weniger Hybris als eine nationalistische Haltung, wie es sie in zahlreichen europäischen Völkerschaften gegeben hat und noch gibt.* – Ich denke, daß der Nationalismus ursprünglich im Bürgertum verankert ist, darum mit der Französischen Revolution einen bedeutenden Aufschwung erfahren hat und zu verstehen ist als ein auf die Ebene der Außenpolitik transponierter Konkurrenzkampf. Im Zeichen des globalen Monopolkapitalismus verliert er zunehmend seine Basis, so daß nur, was noch von ihm erhalten geblieben ist, von den inzwischen den Ton angebenden Kreisen instrumentalisiert werden kann, um bestimmte Interessen durchzusetzen.
    * Geibels Worte vom deutschen Wesen, an dem die Welt genesen soll, waren ursprünglich nicht in nationalistischer Weise gemeint, aber es lag allzu nahe, sie in diesem Sinne zu verwenden.

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