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Gedankensplitter (18. Aug. 2016)

„Zivilgesellschaft“ ist ein seit 1989 immer häufiger gebrauchtes Wort, das früher gar nicht geläufig war. Es entstammt dem Bereich der Sozialwissenschaften, verbreitete sich jedoch über Fachkreise hinaus und wird gegenwärtig gern von Politikern benutzt; schon deshalb ist es geboten, sich darüber Klarheit zu verschaffen, was denn mit „Zivilgesellschaft“ gemeint ist. – Auf der Netz-Seite der United Nations (UN) wird das englischsprachige Pendant des Begriffes „Zivilgesellschaft“ folgendermaßen definiert: „Civil society is the ,third sector‘ of society, along with government and business. It comprises civil society organizations and non-governmental organizations.” [Die] Zivilgesellschaft ist der „dritte Sektor” der Gesellschaft neben Staat und Wirtschaft. Sie umfaßt zivilgesellschaftliche Organisationen und nicht-staatliche Organisationen.* Weiter heißt es dort: „The UN recognizes the importance of partnering with civil society, because it advances the Organization’s ideals, and helps support its work.” Die UN erkennen die Bedeutung der Verpartnerung mit [der] Zivilgesellschaft an, da sie (sc. die Verpartnerung) die [Verwirklichung der] Ideale der [UN-]Organisation voranbringt und den Rückhalt ihrer Tätigkeit [zu stärken] hilft.

* Das Nebeneinander von „zivilgesellschaftlichen und nicht-staatlichen Organisationen“ im zitierten Satz erscheint nur dann plausibel, wenn beide voneinander verschieden sind. Demnach wird es sich bei ersteren um Zusammenschlüsse auf privater Ebene handeln, während letzteren, den NGO’s, eine Art öffentliches Wesen zugesprochen wird, weshalb sie dann als politische Akteure neben den Parteien in Erscheinung treten. Dies, so sei noch angemerkt, wird der Grund dafür sein, daß „non-governmental organization“ deutsch gern mit „Nicht-Regierungsorganisation“ wiedergegeben wird, so als handele es sich um eine staatliche Einrichtung, die lediglich der Regierung nicht unterstellt sei und daher parteiunabhängig für die Anliegen der Bürger eintrete (vgl. M. Kleine-Hartlage, Art. „Nichtregierungsorganisation“. in: ders., „Die Sprache der BRD (2015)“

Der ältere Begriff der „Bürgergesellschaft“, der häufig noch synonym mit „Zivilgesellschaft“ gebraucht wird, bezeichnet Zusammenschlüsse, die zwar aus privater Initiative heraus entstehen und einen nicht-staatlichen Charakter aufweisen, zugleich aber in irgendeiner Weise dem Gemeinwohl verpflichtet sind. So lange das Gemeinwohl im traditionellen Sinne verstanden wird und sich zusammenschließende Bürger im Einklang damit handeln, erscheint solches unproblematisch. – Nun würde aber die PEGIDA-Bewegung gewiß für sich in Anspruch nehmen, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, indem sie auf öffentliche Mißstände hinweist, doch welcher Politiker würde PEGIDA zur „Bürger-„ bzw. „Zivilgesellschaft“ rechnen?

Zur Klärung der Begriffe ziehe ich ein kirchliches Dokument heran, die Enzyklika „Rerum Novarum (1891)“ von Papst Leo XIII.* – Zwischen der Öffentlichkeit der Gesamtgesellschaft und dem Privatleben der Familie tut sich keine unorganisierte Kluft auf, sondern es gibt stets partikulare Verbindungen von Bürgern, die deren gemeinsamen Interessen dienen. Dazu heißt es in RN 37: „Hac homo propensione naturali sicut ad conjunctionem ducitur congregationemque civilem, sic et alias cum civibus inire societates expedit… Finis enim societati civili propositus pertinet ad universos, quoniam communi continetur bono… Contra vero, quae in ejus velut sinu junguntur societates, privatae habentur et sunt, quia videlicet illud, quo proxime spectant, privata utilitas est, ad solos pertinens consociatos.” Durch diese natürliche Neigung [der gegenseitigen Unterstützung zu beiderseitigem Nutzen] wird der Mensch (gleichwie bzw.) einerseits zur [allgemeinen] Vereinigung und [damit zur staats]bürgerlichen Versammlung geführt, (so auch bzw.) und andererseits macht [dieselbe Neigung den Mensch] bereit, andersartige [Verbindungen] mit [Mit]bürgern einzugehen[, nämlich nicht-allgemeine]… Denn der [von Natur aus] angesetzte Zweck der [staats]bürgerlichen Gesellschaft erstreckt sich auf alle [Bürger], weil sie vom gemeinsamen Wohl beieinander gehalten wird… Dagegen jedoch werden diejenigen, die als [nicht-allgemeine] Gesellschaften  gleichwie in ihrem (sc. der Gesamtgesellschaft) Schoß vereint sind, als private behandelt, und sie sind es [auch], da freilich jenes, nach dem sie zunächst ausschauen, der private Nutzen ist, der sich [ausschließlich] auf die einzelnen Angehörigen der [nicht-allgemeinen] Gesellschaft erstreckt.

* 1878 – 1903

Damit wird die mögliche Problematik des mit dem Begriff „Zivilgesellschaft“ bezeichneten Phänomens klar: Private Vereinigungen im Raum zwischen der gesamtgesellschaftlichen Öffentlichkeit und den Familien dienen zunächst dem Nutzen derjenigen, die diese Vereinigungen bilden; nun aber werden sie einem höheren Zweck untergeordnet, nämlich dem Gemeinwohl, obwohl nicht alle Glieder der Gesellschaft daran beteiligt sind. – Wenn sich z.B. ein Orden von Laienbrüdern der Pflege von Kranken in einer Aussätzigenstation widmet, ist dies eigentlich ein Dienst an Notleidenden, so daß die Brüder damit nicht um des eigenen Nutzens willen tätig sind, sondern sie dienen dem Gemeinwohl, indem sie sich einer Gruppe von Bedürftigen annehmen, die der Gesellschaft angehört haben, aber nun isoliert leben müssen. Wenn jedoch der Staat alle Krankenpflege beaufsichtigt, dann wird besagte Bruderschaft in das staatliche System einbezogen und verliert tw. ihren privaten Charakter; die Bruderschaft wird zum Teil der „Bürgergesellschaft“.

In Zeiten des globalen Monopolkapitalismus beschränkt man sich nicht mehr auf das Modell einer von unten her konstituierten und von oben her reglementierten „Bürgergesellschaft“, sondern definiert das Gemeinwohl neu im Sinne biologischer Gleichheit bzw. Beliebigkeit und strebt danach, jegliche damit nicht im Einklang stehende private Vereinigung zu unterbinden; was übrig bleibt, ist die „Zivilgesellschaft“. Sie wird aus Steuermitteln und durch Stiftungen finanziert, die an der Tätigkeit einzelner Vereinigungen innerhalb der „Zivilgesellschaft“ interessiert sind.

In einer Veröffentlichung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist zu lesen, daß man die „Zivilgesellschaft“ unter drei Gesichtspunkten betrachten kann: „Die habituelle Perspektive bezieht sich [als Frage nach dem ,Was‘] auf einen bestimmten Typus sozialen Handelns. Die akteurszentrierte Sichtweise legt den Fokus auf konkret handelnde Personen und Organisationen, die selbstorganisiert tätig sind[, also auf das ,Wer‘].“ Zuvor heißt es zum „Wozu“: „Aus normativer Perspektive wird Zivilgesellschaft mit einem demokratischen Gemeinwesen und einer gerechten Gesellschaft gleichgesetzt.“

In Ländern, die dem globalen Monopolkapitalismus nicht uneingeschränkt offen stehen, befindet sich die „Zivilgesellschaft“ in Opposition zum Staat. In den Staaten des Westens hingegen kommt der „Zivilgesellschaft“ die Aufgabe zu, dem Überkommenen Verhaftete zu aus der Öffentlichkeit zu entfernen. Die „Zivilgesellschaft“ ist der Träger der „political correctness“, indem sie zur Ausgrenzung und damit zur gesellschaftlichen Ächtung, ja zur sozialen Vernichtung aller Abweichler aufruft.*

* So unterscheidet sich die „Zivilgesellschaft“ von staatlicher, ins Besondere strafrechtlicher Verfolgung einerseits und von der Liquidation durch Todesschwadronen andererseits. – Die heutige AntiFa bildet eine Größe zwischen „Zivilgesellschaft“ und Kommandos zur physischen Vernichtung des Gegners.

Damit bildet die „Zivilgesellschaft“ neben den Medien einen zweiten Transmissionsriemen zur Übertragung der herrschenden Ideologie in die Gesellschaft und – im Unterschied zu den Medien – zu deren praktischer Umsetzung.

 

 

 

2 Kommentare zu „Gedankensplitter (18. Aug. 2016)“

  • Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Strippenzieher im Hintergrund des Geschehens aus den voran gegangenen beiden Versuchen in Deutschland gelernt haben. In der sich gerade bildenden „DDR 2.0“ wird nicht negativ formuliert oder durch Machtentfaltung bzw. Gewalt verschreckt. Keine uniformierten Marschkolonnen, keine offizielle Einheitspartei mit Mitgliedsbüchlein. Keine Symbole, nichts einfach zu Packendes.

    Nein, subtil und leise „nudgt“ man und bringt den Gedankenkontrolleur in den Hinterkopf der Menschen. „So was tu ich lieber nicht“, „Das sage ich jetzt mal lieber nicht“, „Sowas denke ich besser noch nicht einmal!“.

    Sprachcodes signalisieren Zugehörigkeit, reden „frei Schnauze“ kann leicht ins anrüchige, rechtskonservativ-rassismusverdächtige Abseits führen, wenn Sie als:
    ◾kleiner Gewerbetreibender von öffentlichen Geldern in irgendeiner Form abhängig sind (z.B. als Handwerker). Überlegen Sie sich gut, was Sie so öffentlich von sich geben. „Engagierte Akteur*innen der Zivilgesellschaft“ könnten sich meinungsfreudig und gut vernetzt, über Ihr Geschäft ein Bild machen und voll Empörung von der öffentlichen Hand verlangen, Ihnen keine öffentlichen Aufträge mehr zu geben.
    ◾Beamter vielleicht den Eintritt in „so eine Partei“ (Sie wissen schon, nicht wahr…?) ernsthaft überlegen. Könnte sich ja nachteilig für Sie auswirken, oder?
    ◾Bäckermeister nicht die Hochzeitstorte mit den beiden Bräutigamen drauf backen wollen. Wollen Sie denn den eigenen Ruin durch Shitstorm und Boykott-Aufrufe geradezu provozieren?
    ◾Gastwirt „an so eine Partei“ (Sie wissen schon, nicht wahr…?) einen Saal für eine Versammlung vermieten. Überlegen Sie vorher, ob Sie wirklich alle paar Wochen ihre Aussenfassade grunderneuern wollen…
    ◾auf öffentliche Wohnraumvergabe Angewiesener dann bei den herrschenden Parteigranden Ihrer Stadt als Rassist gelten. Allerdings als obdachloser Rassist.

    Aber was immer Sie auch tun, machen Sie , was Sie für richtig halten, wir sind ja ein freies Land, nicht wahr? 😉

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