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Grundgesetzliche Logik

von Oblationisvir

La fauxelle hat sich in einem Artikel mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gemäß dem deutschen Grundgesetz aus der Perspektive der Logik auseinandergesetzt. Sie gelangt zu dem Schluß: „Merkel benutzt die alltagssprachliche Vermischung von ,alle‘ [im Sinne einer auf eine Gesamtheit gerichteten Aussage] und ,jeder‘ [im Sinne einer Aussage mit Bezug auf deren einzelne Glieder], um  – mir nichts, dir nichts – jeden Menschen (der auf dieser Welt lebt und leben wird, ist damit impliziert) als Empfänger der Segnungen ,unseres Grundgesetzes‘ zu adressieren.“ – Systemeigenschaften müssen nicht in den Elementen vorhanden sein.

Von der aristotelischen Logik her betrachtet stellt sich das Problem ein wenig anders dar, und es kommt hinzu, daß sie sich besser auf naturhafte Dinge anwenden läßt, weniger gut auf kulturelle, geschichtliche Phänomene. Dennoch läßt sich das von fauxelle dargestellte Problem m.E. auch einigermaßen anschaulich mit Hilfe der aristotelischen Logik verstehen.

„Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt: ,Die Würde des [bzw. aller] Menschen ist unantastbar.‘ Da geht es um jeden Menschen [auf der Erde].“

Die Aristotelische Logik kennt die von den Eigenschaften der Elemente verschiedene Systemeigenschaft nicht, sondern was das Umfassendere als Ganzes kennzeichnet, das ist auch in jedem Umfaßten vorhanden. Insofern wäre Merkels zitierter Satz korrekt. – Die aristotelische Logik geht von der Art, species, aus; es wird nur das „daß“ des Individuums erfaßt, nicht aber das „was“*: Es steht fest, daß Socrates nicht Plato ist, doch wird Socrates nicht als dieses unverwechselbare Individuum da verstanden, sondern nur als ein Vertreter derselben Art wie Plato. Socrates ist ein Mensch. / Jeder Mensch bzw. alle Menschen sind sterblich. / Also ist Socrates sterblich. // Oder: Plato ist ebenfalls ein Mensch. / Jeder Mensch bzw. alle Menschen sind sterblich. / Also ist Plato sterblich. //

* Das „was“ ist, ist, soweit es nicht durch die Art bestimmt wird, accidentiell. Es gibt Pferdfelle von unterschiedlicher Farbe, doch jedes Pferd ist vierbeinig; sollte letzteres nicht der Fall sein, handelt es sich nicht um eine Abweichung von der Art, sondern einen ausschließlich das Individuum betreffenden Mangel.

Der Aristotelismus bezeichnet das, was umfassender ist als die Art, als Gattung. Ihr werden Arten zugeordnet, welchen die Merkmale derselben Gattung gemeinsam sind, während sie sich voneinander jedoch unterscheiden; z.B. gehören Wölfe wie Raben der Gattung der sterblichen Lebewesen an, sie unterscheiden sich jedoch auch voneinander, d.h. Wölfe und Raben sind sterblich, dieses Gattungsmerkmal ist den Vertretern ihrer Arten gemeinsam, doch sie sind verschieden, z.B. in der Weise ihrer Fortbewegung. – Was Gattung und was Art ist, läßt sich generell nicht festschreiben, sondern es ergibt sich aus dem Verhältnis zueinander; so können die Raben als Gattung bezeichnet werden, wenn man dieser z.B. Kolkraben und Schildraben als Arten zuordnet. Für jede Art gilt, daß sie sich bestimmen läßt durch die nächsthöhere Gattung und die Unterschiede zu anderen Arten derselben Gattung; definitio fit per genus (proximum) et differentiam (specificam), die Definition [einer Art] wird [vorgenommen] durch die (nächst[höher]e) Gattung und die (die Art [gegenüber anderen] auszeichnende) Differenz.

Setzen wir die Menschheit nun an die Stelle der Gattung, so soll z.B. als deren Merkmal gelten, daß die Würde jedes zu ihr gehörigen Individuums unantastbar ist. „Da geht es um jeden Menschen.“ – Die Stelle der Arten nehmen dann die [Be]völker[ungen] der verschiedenen Regionen der gesamten Welt ein, die ihr staatliches Leben – prinzipiell eigenständig – zu organisieren haben; daraus entspringen Verfassungen wie das deutsche Grundgesetz. Jede Verfassung beansprucht Geltung für eine bestimmte Gegend und gehört damit sozusagen zu den Artmerkmalen der Bevölkerung derselben Region, die sich von anderen in charakteristischer Weise unterscheidet, während das Gattungsmerkmal der unantastbaren Menschenwürde in jeder enthalten ist bzw. nach Auffassung des deutschen Grundgesetzes enthalten sein sollte.

Wenn nun ein Satz, der die gesamte Gattung betrifft, hier die Unantastbarkeit der Menschenwürde, in einer einzelnen Verfassung ausdrücklich erwähnt wird, dann bedeutet dies nicht, daß sie sich an die Stelle aller übrigen setzt und die ihr zugehörige Art, das Volk der Region Deutschland, nicht mehr unterscheidbar wäre von allen übrigen. „Jeder Mensch“ gehört weiterhin der Art seiner Region an, zu deren Merkmalen eine bestimmte Verfassung gehört.

Das deutsche Grundgesetz umfaßt den Satz von der Menschenwürde. / Die Menschenwürde umfaßt alle Menschen. / Das deutsche Grundgesetz umfaßt [zumindest in diesem Punkt] alle Menschen. // – Der Fehler dieses Merkel’schen Syllogismus entsteht daraus, daß das Grundgesetz, die Verfassung einer Region, als Art, species, durch die Aufnahme des Merkmales einer Gattung, genus, an die Stelle derselben gesetzt wird; dem entspricht fauxelles Hinweis auf das „jeder“ einer Gruppe gegenüber dem mehrere Gruppen umfassenden Ganzen: „Nur weil das Grundgesetz  u n i v e r s e l l e  Geltung hat…, ist damit nicht  j e d e r  Mensch gemeint.“ Ich würde es vorziehen, davon zu sprechen, daß das Grundgesetz universelle Geltung beansprucht, wenn es von der Unantastbarkeit der Würde aller Menschen spricht, doch dies widerspricht dem Charakter der Verfassung, weil sie eben nicht eine überall geltende Ordnung darstellt, sondern nur die einer bestimmten Region.

Es müßte heißen: Jede Verfassung umfaßt den Satz von der Menschenwürde. / Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung. / Das deutsche Grundgesetz umfaßt den Satz von der Menschenwürde. // Man mag sich ja wünschen, daß die erste Praemisse Wirklichkeit wäre, doch sie ist es nicht;  keineswegs umfassen alle Verfassungen den Satz von der Menschenwürde. Das deutsche Grundgesetz enthält ihn jedoch und behauptet zugleich dessen universelle Gültigkeit. Damit setzt sich das Grundgesetz an die Stelle jeder Verfassung, die den Satz von der allumfassenden Menschenwürde nicht bzw. noch nicht enthält; man bedenke unter diesem Gesichtspunkt auch das Asylrecht. – Darin besteht, so scheint mir, der tiefere Grund, daß sich das Grundgesetz als Art an die Stelle der ihr übergeordneten Gattung setzt. Nimmt das Grundgesetz damit nicht, statt lediglich eine staatliche Ordnung – im Bewußtsein des unaufhaltsamen geschichtlichen Wandels – einer bestimmten Region zu verordnen, die Gestalt eines überzeitlichen, quasi-religiösen Bekenntnisses an, wenn es vorschreiben will, was alle Verfassungen zu enthalten hätten, da es doch nicht um einen nachgeordneten Punkt geht, sondern um den die Menschenwürde betreffenden und dadurch sämtliche weiteren bestimmenden Artikel?

[„Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ statt „er Unantastbarkeit des Menschen“, 17. März]

3 Kommentare zu „Grundgesetzliche Logik“

  • Großartig! Das erfreut der Philosophin Herz. Fassen wir zusammen: Merkel irrt objektiv. Sowohl die moderne als auch die aristotelische Logik können dies nachweisen.
    Ob übrigens das Normative überhaupt eine Rolle spielt („Man mag sich ja wünschen, daß die erste Praemisse Wirklichkeit wäre, doch sie ist es nicht“), bin ich mir nicht sicher. Denn selbst wenn in allen Verfassungen dieser Welt dieser Satz stünde (und alle Menschen dieser Welt Objekt einer Verfassung wären, d.h. überhaupt Staatsangehörige wären), selbst dann wäre es logisch falsch, von „alle“ auf „jeder“ zu schließen bzw. den Kategorienfehler bezüglich „Art“ und „Gattung“ zu begehen.

    Was pragmatisch aus unserere Erkenntnis folgt, steht auf einem anderen Blatt. Dazu hat ja „seidwalk“ schon etwas angemerkt auf meinem Blog. Merkel können wir nicht belehren. Aber Staatsrechtler bedürfen philosophischer Argumente. Vielleicht liest ja einer hier mit …

  • […] Noch einmal kehre ich zurück zu fauxelles Artikel „Merkels Logik“. Es geht darin darum, daß die derzeitige Kanzlerin – und nicht nur sie allein – das Grundgesetz über dessen ersten Artikel auf die Gesamtheit der Menschen ausdehnt, obwohl eine Verfassung immer nur einen Teil aller Menschen betrifft, nämlich jeden Menschen eines bestimmten Staatswesens, das entsprechend der vorgenannten Verfassung geordnet ist: „Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt: die Würde des Menschen ist unantastbar. Da geht es um jeden Menschen [auf der Erde, also alle Menschen].“ Soweit Merkel. – Angesichts dessen stellt fauxelle fest: „Merkel benutzt die alltagssprachliche Vermischung von ,alle‘ und ,jeder‘, um  – mir nichts, dir nichts –  jeden Menschen (der auf dieser Welt lebt und leben wird, ist damit impliziert) als Empfänger der Segnungen ,unseres Grundgesetzes‘ zu adressieren.“ Doch: „Nur weil das Grundgesetz  universelle* Geltung hat (sich also…auf  alle* Menschen richtet), ist damit nicht  jeder* Mensch gemeint.“ – Aristotelisierend ließe sich auch sagen: Es werden von Merkel alle Menschen auf der Welt zu potentiellen Adressaten des GG’s erklärt, und dies aktualisiert sich, sobald sie die nicht-existierenden Grenzen der BRD überschreiten. […]

  • […] Grundgesetzliche Logik […]

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