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Archiv für August 2017

Zweck des Staates: Traditionelles und modernes Verständnis

Nach traditionellem Verständnis besteht der Zweck des Staat im Gemeinwohl, wozu die Sicherung des irdischen Daseins durch Schutz nach innen durch das Strafrecht und außen durch das Militär gehören sowie Verhinderung der Drangsalierung eines Standes durch einen anderen, der das Daseinsrecht der Angehörigen des ersteren beeinträchtigen würde. Der Zweck des Staates beschränkt sich auf das Irdische; er hat nicht die Aufgabe, die Menschen zu Gott zu führen oder ihnen eine Moral vorzuschreiben; das familiäre Privatleben ist nicht Angelegenheit des Staates. Vielmehr beschränkt er sich auf die Sphäre des in der Gesellschaft geltenden Rechtes, und dieses hat wiederum der Natur des Menschen Menschen als Gott ebenbildlicher Creatur zu entsprechen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Unkraut statt Weizen

Im Artikel „Gründungsmythos“ wurde das Grundgesetz der BRD als Muster einer nach den UN-Menschenrechten von 1948 geformten Verfassung erkennbar. – Aber jetzt erst werden die Konsequenzen in vollem Umfang sichtbar. Was gegenwärtig geerntet wird, ist als Saat siebzig Jahren zuvor ausgestreut worden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Gründungsmythos

Wenn Auschwitz als Gründungsmythos der BRD bezeichnet wird, so kann dies nur eine unvollständige Beschreibung der ideologischen Grundlage des Staatswesens sein, denn es beschreibt lediglich, wogegen man sich wendet; doch von welcher Position aus geschieht dies? – Wenn Auschwitz die Antithese ist, wie lautet dann die These? Diesen Beitrag weiterlesen »