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Gründungsmythos

Wenn Auschwitz als Gründungsmythos der BRD bezeichnet wird, so kann dies nur eine unvollständige Beschreibung der ideologischen Grundlage des Staatswesens sein, denn es beschreibt lediglich, wogegen man sich wendet; doch von welcher Position aus geschieht dies? – Wenn Auschwitz die Antithese ist, wie lautet dann die These?

Der Zugang zu letzterer erschließt sich durch den Blick auf das Grundgesetz als Verfassung der BRD. Ihr vorangestellt ist der Verweis auf die Menschenrechte, womit natürlich nicht diejenigen nach der Version der französischen Nationalversammlung von 1789 gemeint sind, sondern die durch die UNO 1948 verkündeten. – Art. 1 (2) des bundesdeutschen Grundgesetzes lautet: „Das [dazu freilich nicht eigens befragte] Deutsche Volk bekennt sich darum (sc. um die Menschenwürde, von der in (1) die Rede war, durch seine staatlichen Organe „zu achten und zu schützen“) zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Die Menschenrechte bilden die „Grundlage… des Friedens und der Gerechtigkeit in der [ganzen] Welt“. Werden die Menschenrechte preisgegeben, stellen sich Krieg und Tyrannei ein. Die Menschenrechte bilden sogar die „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“; außerhalb davon herrscht das Dunkel der Barbarei, kurz: Auschwitz. Der Mythos der Menschenrechte bildet die These, Auschwitz die Antithese.

Die Menschenrechte von 1948 lassen sich als Roosevelt’sche bezeichnen, da ihnen die Vier Freiheiten zu Grunde liegen, die US-Präsident Roosevelt am Dreikönigstag 1941 verkündete, die Redefreiheit[, soweit sie sich nicht – in barbarischer Gesinnung – gegen die Menschenrechte richtet], die Religionsfreiheit [zur Relativierung der Wahrheit], die Freiheit von Furcht [durch die von den USA und ihren Verbündeten garantierte Globalordnung] und die Freiheit von Not[, die jedem Menschen ein gewisses Quantum an Konsum zusichert]. – In der Praeambel der Erklärung der Menschenrechte werden diese vier Freiheiten als unhinterfragbare Größe angeführt, die nicht zu begründen ist, sondern gleich einer offenbarten Wahrheit auf Erden nur zu verkünden war: „…and the advent of a world in which human beings shall enjoy freedom of speech and belief and freedom from fear and want has been proclaimed as the highest aspiration of the common people“, und die Ankunft einer Welt, in welcher Menschen sich der Rede- und Glaubensfreiheit sowie der Freiheit von Furcht und Not erfreuen werden, ist verkündet worden als [das Ziel der] höchste[n] Sehnsucht des Menschen schlechthin.

Nachdem Präsident Roosevelt zu Beginn des Jahres 1945 verstorben war, leitete seine Witwe, Eleanor Roosevelt, die 1947 konstituierte UNO-Kommission, die die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ ausarbeitete, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen wurde. Man erkennt sogleich den Zusammenhang mit dem Grundgesetz, denn wie dort in Art. 1 (1) und (2) Menschwürde und Menschenrechte nacheinander genannt werden, so ist auch im ersten Satz der Praeambel der „Declaration of Human Rights“ der UNO die Rede von „dignity and of the equal and inalienable rights of all members of the human family“, Würde und den gleichen und unveräußerlichen Rechten aller Mitglieder der Menschenfamilie, und dies wiederum bilde „the foundation of freedom, justice and peace in the world“, die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Eben davon handelt auch, wie schon bemerkt, Art. 1 (2) des Grundgesetzes mit seiner Rede von der „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Zu dieser These folgt in der Praeambel der „Erklärung der Menschenrechte“ sogleich die Antithese: Die Nichtanerkennung [dieser] Menschenrechte führt zur Barbarei;* so wird auch klar warum die USA 1941 in den Krieg eingetreten sind und weshalb im Anschluß an den alliierten Sieg die seit 1942 vorbereitete Gründung der Vereinten Nationen erfolgte (1945). Die USA zusammen mit ihren Verbündeten bilden nun das globale Regiment zur Sicherung der Menschenrechte, und damit konform ist das bundesdeutsche Grundgesetz.

* „…disregard and contempt for human rights have resulted in barbarous acts…“

 

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