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Unkraut statt Weizen

Im Artikel „Gründungsmythos“ wurde das Grundgesetz der BRD als Muster einer nach den UN-Menschenrechten von 1948 geformten Verfassung erkennbar. – Aber jetzt erst werden die Konsequenzen in vollem Umfang sichtbar. Was gegenwärtig geerntet wird, ist als Saat siebzig Jahren zuvor ausgestreut worden.

In der Praeambel der „Allgemeinen [oder besser: Universell gültigen] Erklärung der Menschenrechte (1948)“* nehmen die von US-Präsident Roosevelt** 1941 verkündeten „Vier Freiheiten“ eine so prominente Stellung ein, und sie sind inhaltlich für das Nachfolgende, in dreißig Artikeln Ausgeführte von so grundlegender Bedeutung, daß man von Roosevelt‘schen „Menschenrechten“ sprechen kann,*** d.h. die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)“ gründet auf dem Roosevelt’schen Verständnis der menschlichen Natur. – Nur wer letztere nicht leugnet, vermag allen Trägern derselben, also allen Menschen, bestimmte Rechte zuzusprechen.

* „The Universal Declaration of Human Rights“

** 1933 – 1945

*** Zudem kehren die „Vier Freiheiten“ auch noch einmal in den Artikeln wieder: s. Art. 18 und 19 zu Religions- und Meinungsfreiheit, Art. 28 zur Freiheit von Furcht und Art. 22 (vgl. 25) zur Freiheit von Not.

Zwar ist in der Praeambel noch von Völkern, „peoples“, und Nationen, „nations“, die Rede, doch nachfolgend wird gerade dies für sekundär erklärt,* so daß „national“, nur noch die Bedeutung von einzelstaatlich** und „people“ diejenige von Bevölkerung*** zukommt. – Denn im Grunde gibt es nur einzelne Menschen, die einander alle [von Natur] gleich an Würde und Rechten sind [und folglich nur durch ihr Leben in der Gesellschaft verschieden gemacht werden]; darüber hinaus sollen auch alle Menschen frei sein:**** Wovon und wozu alle Menschen frei sind oder sein sollten, darüber geben Roosevelts „Vier Freiheiten“ nähere Auskunft.

* s. Art. 2

** vgl. Art. 26

*** vgl. Art. 21

**** „ All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience…“ Art.

Offenbar um die von der Gesellschaft bewirkte Ungleichheit zu mildern, sollen alle Menschen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.* – Die „Erlärung der [Roosevelt’schen] Menschenrechte“ beläßt es allerdings nicht etwa bei dem Wunsch nach universeller Brüderlichkeit, sondern sie fordert den Staat dazu auf, solche Moral durchzusetzen: Es heißt nämlich in der Praeambel, daß die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ einen gemeinsamen Maßstab bilden soll, um zu gewährleisten, daß jede Einzelperson und jede gesellschaftliche Einrichtung…danach strebt, durch Unterricht und Erziehung die Anerkennung d(ies)er [Roosevelt’schen Menschen]rechte und Freiheiten voranzutreiben.** Damit wird der Schutz der Privatsphäre, von dem Art. 12 spricht (wie Art. 16 von demjenigen der Familie durch den Staat) obsolet, denn wie sollte dies gewährleistet werden, wenn zugleich in eine Moral dictiert wird, nach der sich jeder einzelne wie die Gesellschaft zu richten haben; dem kann man nur Folge leisten, wenn der Staat eine Erziehungsdictatur darstellt. Diese wird dadurch abgesichert, daß jegliche Einschränkung der Menschenrechtsideologie durch den abschließenden Art. 30 verboten wird, während Art. 28 zugleich die Errichtung eines globalen Regiments*** zu ihrer Durchsetzung postuliert, dem nach Art. 29 jeder einzelne Mensch unterworfen ist.

* „should act towards one another in a spirit of brotherhood“ Art. 1

** „…common standard of achievement for all peoples and all nations, to the end that every individual and every organ of society…shall strive by teaching and education to promote respect for these rights and freedoms and by progressive measures…“

*** Die parlamentarische Demokratie (nach us-amerikanischem Vorbild) ist die einzige legitime Staatsform, s. Art. 21.

Zur beständigen Gängelung hinzu kommt die Entrechtung durch aufgezwungene Umverteilung, denn wenn allen Menschen ein Mindestmaß an Konsumgütern zugesprochen wird,* dann müssen diejenigen, die etwas erwirtschaften, die übrigen daran partizipiren lassen; dies ist keine Solidargemeinschaft, denn die setzt die Produktivität aller voraus und trägt allein diejenigen, die irgendwann daran gehindert sind, weiter aktiv mitzuwirken. Vielmehr wird von den Roosevelt’schen Menschenrechten eine bedingungslose Versorgung gefordert, was konsequenter Weise zum Aufbau einer Sozialindustrie führt.**

* „Everyone, as a member of society, has the right to social security…“ Art. 22 – In Art. 25 wird die Bedingungslosigkeit der Versorgung verschleiert, indem sie verquickt wird mit der Forderung nach Einrichtung einer Solidargemeinschaft für den Fall [zeitweiliger] Erwerbslosigkeit; der betreffende Satz beginnt mit den Worten: „Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services“, doch dann heißt es weiter: „and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.“

** Einbezogen wird über die Versorgung mit Konsumgütern hinaus nach Art. 8 auch die Ermöglichung des Prozessierens, wodurch die Anwaltschaft der Sozialindustrie assoziiert wird.

Wenn jedoch die bedingungslose Versorgung mit der Nachrangigkeit alles Nationalen kombiniert wird, ergibt sich als letzte Konsequenz die Verpflichtung zur Versorgung der Menschen in aller Welt – oder: aus aller Welt. Sie können sich nämlich allesamt einstellen, so bald es sie danach gelüstet.*

* Man verläßt sein Land und kehrt dorthin zurück, gerade wie‘s beliebt: „Everyone has the right to leave any country, including his own, and to return to his country.“ Art. 13 – Daß man darüber hinaus auch als Asylant überall das Recht auf Aufnahme hat, Art. 14, kommt lediglich ergänzend hinzu.

So wird die Moral und die bedingungslose Versorgung, die innerhalb einer Familie gilt und deren Erhaltung gewährleistet, über die Gesellschaft eines Landes hinweg auf die ganze Menschheit ausgedehnt: Es ersteht die – utopische – Menschheitsfamilie.

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