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Artikel-Schlagworte: „Afghanistan“

"Mit zwei Beinen im Gefängnis"

Der österreichische Standard meldet einen neuen Zwischenfall in Afghanistan: Unsere Bundeswehr-Soldaten hätten in der Provinz Kunduz einen Zivilisten beschossen und verletzt.  Genaueres ist aktuell noch nicht zu erfahren, aber zu dem Thema  Bundeswehreinsatz  gab  der Völkerrechtler Dr.Hartwig gestern der Zeit ein Interview: Diesen Beitrag weiterlesen »

Afghanistan: Warum der Krieg nicht Krieg heißen darf

Der Grund, warum unsere Polit-Granden in Berlin sich weigern, einen Krieg auch Krieg zu nennen, hat nichts damit zu tun, dass sie nicht wüßten, oder verdrängen wollten, was in Afghanistan tatsächlich passiert – der Neusprech hat handfeste justiziable Gründe.

Einen Tag nach nine eleven [ja ich weiß, das ist ein Anglizismus, aber eben auch ein Begriff, der mehr mittransportiert als eine simple Datumsangabe] definierte der UN-Sicherheitsrat in Resolution 1368/2001 den Terrorangriff als „eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ – Täter und Urheber müssten „vor Gericht“. Ein Mandat zum Gegenangriff erteilte er nicht.

Mit der zweiten Resolution 1373/2001 vom 28. September 2001 wurde Bezug auf Kapitel VII der UN-Satzung genommen, das auch bewaffnete Gewalt vorsieht, und erteilte ein Mandat zur Bekämpfung des Terrorismus mit einer Liste von Maßnahmen. Aber wiederum ohne ausdrückliche Ermächtigung zur militärischen Gewaltanwendung. Doch damit war – zumindest „implizit“ – das Recht „auf Notwehr“ anerkannt. Obwohl  klar war, dass der/die Angreifer eben nicht ein Staat war.

Am 20. Dezember 2001 legitimierte eine  dritte Resolution [1386/2001]   die militärische Intervention in Afghanistan indirekt, indem die [nun amtierende] afghanische Übergangsregierung  um Hilfe bat bei „dem Erhalt der Sicherheit in Kabul und den benachbarten Regionen“  – auf  dieser Resolution basiert ISAF. Und in diesen drei Resolutionen liegt der Hauptgrund für unsere Polit-Granden, einen Krieg nicht Krieg zu nennen: Es fehlt das explizite internationale Mandat zum Krieg.

Lothar Rühl erklärt das in seinem FAZ-Beitrag sehr ausführlich: Das Unwort Krieg. Aber egal wie hingebungsvoll man das erklärt, egal wieviele Gesetze, egal wieviele  Resolutionen, kunstvolle juristischen Erlärungen und Zusatzartikel dazu auch bemüht werden: Es bleibt die schlichte Tatsache, dass die BRD-Regierung  unsere Soldaten in einen Krieg schickt, für den es kein Mandat gibt. In ein Land, das uns als Staat nie den Krieg erklärte oder angegriffen hat und dessen Zivilbevölkerung nun bombardiert wird. Kurz: Es bleibt eine militärische Aggression gegen einen souveränen Staat und seine Bevölkerung – auch wenn Juristen, Resolutionen und Zusatzartikel dem ganzen eine, wie auch immer geartete, Legitimation verpassen.

Denn, schreibt der Autor, wenn auch in einem anderen Zusammenhang,  die Wirklichkeit ließe sich mit formalrechtlichen oder politischen Konstrukten nicht verändern.

Wie wahr.

Krieg, kein Krieg, Krieg, kein Krieg…

Während unsere Politeliten sorgfältig darauf achten, das böse K-Wort für Afghanistan und unsere gefallenen Soldaten nicht in den Mund zu nehmen [„Die Bundeswehr nimmt heute Abschied von drei Soldaten, die am Dienstag in Afghanistan gestorben sind“], sehen die Versicherungen das ganz anders.

21 Mal haben die Konzerne bisher die Auszahlung der Lebensversicherung verweigert weil Kriegsereignisse den Tod verursacht hätten – die Konzerne berufen sich dabei auf die sogenannte Kriegsklausel, die besagt, dass, wenn „die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird“, an denen die Soldaten aktiv beteiligt gewesen seien, die Lebensversicherung das nicht abdecke.

Unsere Soldaten in Afghanistan müssen sich doch restlos verar….t vorkommen.