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Artikel-Schlagworte: „Recht“

fiat justitia aut pereat mundus (letzter Teil)

Die moderne Gesellschaft versteht sich als Menge von Individuen. Galten als Träger der Gesellschaft traditionell die erwachsenen, einheimischen Männer, kamen entsprechend dem modernen Verständnis von Gesellschaft erst die erwachsenen Frauen hinzu, denen daher das Wahlrecht zuzuerkennen war, bis schließlich alle Menschen vor Ort ungeachtet ihres Alters und ihrer Herkunft als Angehörige der Gesellschaft angesehen wurden; dem gemäß setzt man das Wahlalter fortwährend herab, und man ist bestrebt, den Kreis der Wähler selbst auf Fremde auszudehnen. – Man sucht den Gedanken der Gleichheit aller von derjenigen vor dem Gesetz (Liberalismus) auf die ökonomische (Sozialismus) und schließlich auf die biologische Sphäre (Neue Linke) auszudehnen, womit das moderne Selbstverständnis der Gesellschaft immer konsequenter umgesetzt wird; dadurch aber zeigt sich zugleich immer deutlicher, wie wenig angemessen es der menschlichen Natur ist. Diesen Beitrag weiterlesen »

fiat justitia aut pereat mundus (4)

Aus den gelegentlichen Übereinkünften zwischen einzelnen Familien vor dem Beginn des Neolithikums werden dauerhafte hervorgegangen sein, so daß allmählich eine vorstaatliche Gesellschaft entstand. – Um die Egalität aufrecht zu erhalten, mußten die Familien einander gleichen. Wenn hinsichtlich der Sprache, Kultur und Religion allzu große Unterschiede bestanden hätten, wäre ein – auf Gegenseitigkeit gegründeter und im allgemein geltenden Recht fixierter – Zusammenschluß kaum erfolgt; treten gravierende Unterschiede aber nachträglich auf, droht die eine Gesellschaft in einander ausschließende Teile zu zerbrechen, z.B. wenn die Religion einiger Familien den ihr Angehörenden gebietet, Ehen nur mit denjenigen zuzulassen, die denselben Kult pflegen, wodurch andere Familien derselben Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es läßt sich dann irgendwann auch kein einheitliches Recht mehr aufrechterhalten. – Taucht also eine bis dahin fremde, exklusive Religion auf und verschwindet nicht wieder, so verdrängt sie entweder die bisherige, oder es entsteht eine Parallelgesellschaft mit eigenem Recht; als Beispiel wurde im zweiten Teil das Judentum der vormodernen Zeit genannt, also bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Gegenwärtig entwickeln sich mohammedanische Gemeinden hin zu Parallelgesellschaften, in denen die Scharia herrscht, was irgendwann offiziell anerkannt werden könnte. Diesen Beitrag weiterlesen »

fiat justitia aut pereat mundus (3)

Auf ein Übergreifen der Moral vom Bereich des Familiären auf den der Gesellschaft weist auch Arnold Gehlen* in seinem Buch „Moral und Hypermoral. Eine pluralistische Ethik (Frankfurt / Bonn 1969, 2. Aufl. 1970)“ hin. Gehlen spricht von Humanitarismus und sieht einen solchen, der die im familiären Bereich beheimatete Moral auf den der gesamten Gesellschaft ausweitet, bereits in der Antike wirksam. So ist bei Gehlen die Rede vom „Ethos der Großfamilie mit der Erweiterung zum Humanitarismus“.** Er charakterisiert den Humanitarismus als „Ausdehnung und Entdifferenzierung des ursprünglichen Sippen-Ethos“.*** Diesen Beitrag weiterlesen »

fiat justitia aut pereat mundus (2)

Der Liberalismus nimmt in bezug auf das Gemeinwesen allein die Gesellschaft wahr, nicht deren familiären Unterbau. Er setzt die Gesellschaft absolut und faßt die sie tragenden Familien daher als gesellschaftliches Phänomen auf, als mehr oder weniger beständige Zusammenschlüsse zwischen einzelnen Angehörigen der Gesellschaft, also zwischen Individuen. Diesen Beitrag weiterlesen »

fiat justitia aut pereat mundus (1)

„fiat justitia aut pereat mundus.“ Es soll Gerechtigkeit [verwirklicht] werden, sonst könnte die Welt vergehen. – Dieser Ausspruch des Soldatenkönigs, Friedrich Wilhelms I.,* wurde in dem Artikel „fiat justitia et pereat mundus“ erwähnt, aber noch nicht dargelegt, warum denn das Recht von so großer Bedeutung ist, daß gewissermaßen das Leben der Welt davon abhängt: Das Recht soll also von existentieller Bedeutung sein für die Welt, worunter hier das Leben der Gesamtheit der Bürger zu verstehen sein dürfte, denn ihnen gegenüber beanspruchen die Gesetze Gültigkeit; besondere Brisanz gewinnt darüber hinaus die Frage nach dem Rechtsstaat in einer Zeit fortgesetzter Gesetzesbrüche und der Mißachtung internationaler Verträge. Diesen Beitrag weiterlesen »